Grundleitungen mit DN 150 statt DN 100?

Diskutiere Grundleitungen mit DN 150 statt DN 100? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, in der Satzung der Abwasserwerke steht, dass die Grundleitungen grundsätzlich in DN 150 ausgeführt werden müssen, wobei der Sachbearbeiter...

  1. borish

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    Hallo,

    in der Satzung der Abwasserwerke steht, dass die Grundleitungen grundsätzlich in DN 150 ausgeführt werden müssen, wobei der Sachbearbeiter auch DN 100 tolerieren würde, wenn ich das auf meine Kappe nehme.

    Vom Abwasserstrom würde DN 100 völlig reichen. Es gibt zwei Stränge, die vor dem Kontrollschacht vereinigt werden. Der Schmutzwasserabfluss beider Stränge ist < 1,1 l/s, beim Regenwasser sind es insgesamt 3,7 l/s. Mit DN 100 sind bei 2% Gefälle 5,9 l/s möglich, bei DN 150 und 1% 7,7 l/s, die Geschwindigkeiten sind 1 ms/s und 0,9 m/s. Die Länge der Leitungen ist < 16 m. Möglich und ausreichend wäre also beides.

    Hätte DN 150 Vorteile und was wären die Nachteile, abgesehen von den höheren Kosten?
     
  2. #2 VollNormal, 30.05.2022
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    Wieviel Kilometer willst du denn von dem Zeug verbuddeln, dass der Materialpreis wirklich was ausmacht? Der Verlegeaufwand ist bei beiden gleich.

    DN150 hat den Vorteil der besseren Zugänglichkeit für Wartung und Inspektion. Und wenn wir schon beim Thema sind: nimm keine 90° Bögen sondern 2×45°, besser noch 3×30°.
     
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  3. borish

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    Wie sieht es mit der Selbstreinigungsfähigkeit aus? Ist die bei beiden Durchmessern gleich, wenn die Fließgeschwindigkeit gleich ist?
     
  4. #4 VollNormal, 30.05.2022
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    Vom Spüleffekt dürfte sich das nichts tun. Wichtig ist, dass die Sohle mit gleichmäßigem Gefälle und vor allem ohne irgendwelche Versprünge verläuft.
     
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  5. borish

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    Bedenken habe ich noch, weil bei DN 150 der Füllgrad geringer ist als bei DN 100. Es werden auch keine großen Mengen Wasser da durch fließen.
    Beim Regenwasser ist es kein Problem.
     
  6. #6 simon84, 31.05.2022
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    Da brauchst keine Bedenken haben. Wie groß ist denn der Füllgrad bei DN100 deiner Berechnung nach ?
    Da steht doch auch regelmäßig nur ein Süppchen drin bei einem üblichen EFH.....
    Da musst du schon mehrere Toiletten gleichzeitig spülen um ein langes DN100 zu beeindrucken....
     
  7. #7 markus0, 03.06.2023
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    Er will es ja auch nicht beeindrucken, er will dass das bisschen Wasser möglichst die komplette Kacke mitnimmt. Und das wird bei DN150 eben schwer.
    Dimensionierung durchführen und dann die DN100 nehmen, die bei einem EFH dabei rauskommen werden - egal was in der Satzung steht.
    Beim Regenwasser würde ich dagegen sagen: mehr hilft mehr.
     
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  8. #8 petra345, 04.06.2023
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    Ich habe von Bauämtern gehört, die die 150 mm Schmutzleitung vom Architekten auf 100 mm ändern, weil die Brocken damit besser mitgenommen werden. Regenleitungen mit 150 mm lassen sich dagegen von einem, in die Leitung gelangten Ball nicht stören und kennen keine Brocken.

    Andererseits kann man bei 150 mm später leichter inspizieren und einen Inliner einlegen ohne den Rohrquerschnitt wesentlich einzuengen.
     
  9. Tilo

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    Hallo
    Die Rechnung nicht ohne den Wirt machen.
    Wenn der Sacharbeiter wechselt, weiß der neue Mitarbeiter von nichts. Oder bei einer Inspektion in 10 Jahren, kann es dann vielleicht Probleme geben. Also klar regeln bevor du baust....
     
  10. #10 JohnBirlo, 04.06.2023
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    Laut unseren Abwasserwerken ist das laut DIN so nicht mehr zulässig. Dürfen wohl frühstens IM Schacht vereinigt werden.

    Sicher dass deine Abwasserwerke mit "Grundleitungen" alles auf deinem Grundstück meinen? Bei uns war das nur zwischen Kontrollschacht und Straße zwingend erforderlich.
     
  11. #11 markus0, 04.06.2023
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    Was definitiv (speziell im Mischsystem) nicht zulässig ist, ist Abwasser und Regenwasser vor dem Kontrollschacht zusammenzuführen.
    Ich denke aber das war hier gar nicht gemeint.
     
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