Abnahme mit Mängeln

Diskutiere Abnahme mit Mängeln im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, wir bauen mit einem Bauunternehmen (nur Hausbau, Grundstück hatten wir schon) und in ein paar Tagen haben wir Hausübergabe/Abnahme....

  1. #1 BertTheNerd, 04.06.2023
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    Hallo Leute,

    wir bauen mit einem Bauunternehmen (nur Hausbau, Grundstück hatten wir schon) und in ein paar Tagen haben wir Hausübergabe/Abnahme.
    Nun sind noch einige kleine Mängel vorhanden, die wir dem Bauleiter auch mitgeteilt haben, wie z.B.:
    -In der Fassade sind noch Löcher vom Gerüst.
    -Ein paar Innentüren schließen noch nicht perfekt (gehen wieder auf bzw. gar nicht erst zu).
    -Ein paar Rollläden hakeln.
    -Loch in der HWR Decke von unten (oben kann man nicht reinfallen).
    -Inbetriebnahme der Lüftungsanlage sowie Einweisung sind noch nicht erfolgt.
    ...
    Im Vertrag steht, dass die letzte Rate über 10% "Zug um Zug bei Hausübergabe/Abnahme" bezahlt werden soll.
    Die Bezeichnung "Zug um Zug" finde ich irreführend, da ich bestimmt nicht mit einem Koffer mit 40.000,00 rumrenne. Ich vermute mal, dass damit wohl gemeint ist, dass wir nicht die üblichen 2 Wochen (oder waren es 10 Tage?) Zeit haben sondern eben direkt nach Abnahme die Bank anweisen sollen zu bezahlen. Oder was meint ihr?

    Und dann haben wir da noch die übliche Bürgschaft über 5% der Gesamtsumme, die wir im Rahmen des 1. Abschlages erhalten haben und bei Abnahme zurückgeben sollen.

    Nun sind wir uns etwas unsicher, wie man am besten vorgeht.
    Die Abnahme zu verweigern wäre vermutlich unklug, da die Mängel nicht wesentlich sind und wir ja keinen Streit losbrechen wollen.
    Aber die volle Summe der letzen Rechnung wollen wir natürlich auch erst bezahlen, wenn alles mangelfrei ist. Daher könnten wir ja vielleicht abnehmen, würden die Mängel ins Abnahmeprotokoll schreiben und eine Frist zur Behebung von 14 Tagen festlegen und dann eben erst mal 10.000,00 (passt das?) einbehalten bis zur vollständigen Behebung. Oder ist genau dafür die Bürgschaft da und wir behalten die einfach noch etwas länger?

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, danke :)
     
  2. #2 Gast 85175, 05.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ein Scheckbuch ist deutlich kompakter und da passt trotzdem sehr viel mehr rein.


    Also wenn es da explizite Vereinbarungen zu Zahlungsfristen gibt, dann werden die durch so ein Geschwafel wie „Zug um Zug“ nicht ausgehebelt, dann gelten die explizit vereinbarten Zahlungsfristen.

    In dem Fall müsst ihr tun was die Anderen wollen.

    Wie auch immer, mir wäre ein Einbehalt immer lieber als alles andere, ich würde etwas wie: Es wird ein Einbehalt von 5% der gesamten Bausumme bis zur Behebung aller Mängel/Restleistungen vereinbart.“ ins Protokoll schreiben und die gegenzeichnen lassen.
    Gib ihnen die blöde Bürgschaft, gib ihnen noch ein paar Kröten, aber behalte genug Geld ein bis alles erledigt ist.

    Dass die Abnahme eine einseitige Willenserklärung von Dir ist und Du da nur unterschreiben solltest was auch wirklich wirklich wirklich dein Wille ist, das ist hoffentlich klar?
     
  3. BaUT

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    "Zug um Zug" - heißt: Geld gegen Leistung.
    Wenn 100% fertig dann 100% Kohle.
    Wenn noch Mängel/Restleistungen dann ist nach Abnahme die letzte Rate fällig abzüglich der Kosten für Restleistungen/Mängelbeseitigung.

    Abnahme verweigern geht nur bei "wesentlichen" Mängeln, welche die Innutzungnahme des Werkes verhindern oder maßgeblich einschränken.
    Eure Mängelliste klingt nicht so als ob Mängel dabei wären die den Einzug verhindern.

    Ihr habt 5% Sicherheitseinbehalt? Also ca. 20.000 EUR?
    Ihr habt noch die letzte Rate offen? Also ca. 40.000 EUR?
    Was kostet denn die Beseitigung der von Euch festgestellten Mängel so ca.?

    Dann könnte ihr die Mängel zur Abnahme bewerten und jeweils das doppelte der Beseitigungskosten als Einbehalt in die Mängelliste reinschreiben und gleich auch einen Termin bis wann diese Mängel beseitigt werden. Auszahlung der Mängeleinbehalte erfolgt dann "Zug um Zug", also Geld wenn Mängel erledigt.
     
  4. Tilo

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    Hallo Bert
    Die Kosten für deine Mängel sind, gutgerechnet, 2,5 T€ x 2 = 5,0 T€, brutto.
    Die Abnahme verweigern kannst du auf Grund der Punkte nicht. Bring das Ding ordentlich zu Ende und gut.

    Wie ist die Gewährleistung geregelt ?
     
  5. #5 BertTheNerd, 05.06.2023
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    Danke für Eure Tipps.
    Die Gewährleistung beträgt gemäß BGB 5 Jahre.

    Einen wichtigen Punkte hatte ich leider vergessen zu erwähnen:
    Vertragsgemäß erhalten wir ein KfW 55 Haus und wir haben auch einen zinsgünstigen KfW Kredit mit 26.000,00 Tilgungserlass. Aber der KfW Kram ist noch nicht fertig, also das Bauunternehmen hat die Dokumente für die KfW noch nicht fertig und die KfW nicht bestätigt, dass alles ok ist. Wenn alles dumm läuft und das Bauunternehmen falsch gebaut hat, dann kann uns da ein großer Schaden entstehen.
     
  6. #6 Kriminelle, 05.06.2023
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    .., vorher darf doch gar nicht gebaut werden, oder?
     
  7. #7 WilderSueden, 06.06.2023
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    Vorher erstellt der Energieberater eine BzA und plant die nötigen Maßnahmen. Am Ende muss er natürlich bestätigen, dass diese korrekt umgesetzt werden. Die Bestätigung dürfte hier fehlen. Die soll der GU einfach bis zur Abnahme schicken, andernfalls ist das ein Mangel
     
  8. Tilo

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    Hallo Wilder Süden
    Es ist ein Neubau über einen Bauträger.

    Hier ist der Bauträger und seine Erfüllungsgehilfen in der Pflicht.
    Auch regelt der Kaufvertrag bestimmt, wer was liefert und beantragt......
     
  9. #9 nordanney, 06.06.2023
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    Nö.
    Somit kein Bauträger und keine Vorgaben gem. MaBV.
     
  10. Tilo

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    Hallo nordanney
    Upps, du hast Recht.....
    Na da ist es um so wichtiger, was der Vertrag da geregelt hat.
    Nicht das der TE (Bauherr) hier selber noch aktiv werden muss.
     
  11. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
  12. BaUT

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    Also wenn du so unsicher bist, dann solltest du dir echt einen Fachmann/Sachverständigen zur Abnahme mit dazu holen und dann wird alles an Restleistungen und offenen Mängeln im Mängelprotokoll der Abnahme gelistet und dort könnt ihr auch gleich Schätzwerte der Mängelbeseitigung dahinter schreiben und ein verpflichtendes Datum bis wann der jeweilige Mangel erledigt ist.

    Geld gibt es dann Zug um Zug
     
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  13. #13 McHanni, 19.07.2023
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    Ich kann nur den Mangel der Zimmertüren beurteilen
    Türen die zu oder auffallen ohne das Fenster geöffnet sind (Luftzug) stellen einen erheblichen Mangel dar. Es steht in keiner Norm das Zimmertüren nicht zufallen dürfen allerdings ist das ein Zeichen das die Zargen nicht lotrecht montiert sind was in der DIN 18101 steht hier mal mit einer langen Wasserwaage prüfen.
    Zimmertüren sind keine Funkionstüren müssen aber schliesen
    Zimmertüren die nicht schließen und nicht lotrecht eingebaut sind sind erhebliche Mängel und du kannst die Abnahme der Türen verweigern
     
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  14. #14 McHanni, 19.07.2023
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    Zum Thema bezahlen
    Hier gibt es 2 verschiedene Gesetzestexte
    einmal die VOB und das BGB
    da Ihr Privatleute seit zählt hier warscheinlich das BGB hier der Paragraf 641 Nach Mängelfreier Abnahme wird sofort der Werkslohn fällig
    Brauchst aber kein Bargeld mitnehmen Überweisen geht auch schon aus steuerlichen Gründen
     
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