Nachbar möchte mit Hoffläche unsererseits neu bauen/vergrößern - Wie sollte man planen?

Diskutiere Nachbar möchte mit Hoffläche unsererseits neu bauen/vergrößern - Wie sollte man planen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der Nachbar unseres Grundstückes möchte uns etwas von unserem Hof abnehmen um größer bauen zu können. Wir sind von der Straße gesehen nach...

  1. #1 Besenkammer84, 08.06.2023
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    Hallo,

    der Nachbar unseres Grundstückes möchte uns etwas von unserem Hof abnehmen um größer bauen zu können. Wir sind von der Straße gesehen nach hinten etwas versetzt im Hang. Momentan nutzen wir mit einem weiteren Nachbar zusammen die Hofeinfahrt (Durchfahrt).

    Nachfolgend dazu eine angefertigte Skizze (dünne graue Linie sind momentan die Grenzen, hellgelbe Linie sind die Baugrenzen):

    [​IMG]

    Wir (A1&A2)
    Hofeinfahrt Mitnutzer (B1&B2)
    Anfragender Nachbar (C1&C2)

    B1, A2 & C1 sind Garagen/niedrige Hallen weswegen die auf die Grenze gebaut werden durften. Bei A1, B2 & C2 handelt es sich momentan um zweigeschossige Wohnhäuser.

    Prinzipiell kommt es uns passend wenn er uns was zwischen B1/2 & C1/2 abnimmt, da es für uns nur zu pflegender Platz ist. Dennoch benötigen wir auch die Durchfahrt um zu A1/2 zu kommen.

    Mit B1/2 ist nix wegen eines Wegerechts/Durchfahrtsrechts etc. damals festgeschrieben worden.

    Wir sind uns unschlüssig was man dem anfragenden Nachbarn an Fläche abgeben kann?! Haben diesbezüglich auch schon mit einem Bekannten uns ausgetauscht. Er hat in Raum geworfen, wenn wir eventuell mal bei A1 oder auch A2 neu bauen wollen, muss man für die entsprechenden Gerätschaften auch dementsprechend Durchfahrtsbreite einkalkulieren.

    Was würden solche Bau-Gerätschaften an Durchfahrsbreite benötigen?
    Hat jemand sonst eine schlaue Idee, wie wir es tun könnten? oder wieviel man bestenfalls abgibt?

    Besten Dank & Grüße
     

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  2. #2 VollNormal, 08.06.2023
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    Dann musst du jetzt darauf achten, dass die verbleibende Breite auf deinem Grundstück ausreicht für alles, was da in Zukunft eventuell mal durchpassen muss.

    Wenn wir eine Baustraße brauchen, hat die regelmäßig eine Breite von 4 m. Das reicht für die üblichen Tiefbaugeräte. Spezialmaschinen oder sehr große Fertigteilschächte können im Einzelfall auch mal mehr Platz erfordern.

    Unabhängig davon wollen die Rettungsdienste bei uns 3 m Durchfahrtsbreite.
     
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  3. #3 Besenkammer84, 09.06.2023
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    Danke für deine Antwort.

    Mir sind noch Ideen gekommen.
    Zum einen muss ich auch noch etwas korrigieren. Im braunen unteren Bereich (Hof) sind 8,5 m Bäume und Sträucher gepflanzt.. Das ist schon mehrere Jahrzente so, die Hofeinfahrt (blau) ist also momentan 5,4 m breit. Die linke Seite gehört B und die rechte A.

    Nun zu meinen Ideen:

    1. Mal angenommen wir würden den braunen Hof an C verkaufen, wären noch immer die 5,4 m verfügbar. Allerdings von B & A zu gleichen Teilen von 2,6 m. Die 2,6 m ist schmal und Rettungsdienste wollen auch 3 m (Baden-Württemberg). Ist B oder auch A irgendwie verpflichtet, dass da entsprechend gefahren werden kann (Rettungsdienste, private PKWs oder auch Tiefbaugeräte)?

    2. Könnten wir C auch Grenzbebauung erlauben, dann müssten wir gar nix an Grundstücksfläche abgeben. Natürlich muss man dies irgendwie verhandeln, aber dies wäre doch auch eine feine Lösung? Wir müssten nicht die Fläche mit den Bäumen ummodellieren oder nur zu Teilen abgeben, der Nachbar hätte was er wollte und wir müssten uns keine Sorgen machen das wir mal nicht mehr im Fall der Fälle mit einem Tiefbaugerät hochkommen könnten.

    3. Noch besser wäre A (wir) könnten das alles an Hofeinfahrt (blau) was ihm gehört und Hof (braun) abgeben. Jedoch mit den Auflagen, dass immer die Möglichkeit vorhanden sein muss mit einem 4 m - Tiefbaugerät durchzufahren. Geht sowas? Wir können mit der Fläche sowieso wenig anfangen und müssen sie sogar noch pflegen.

    Danke & Grüße
     
  4. #4 hanghaus2000, 09.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 09.06.2023
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    Ich wuerde da nix hergeben. Der Baut Dir dann den Sueden zu? Ich gehe mal davon aus das Sueden unten ist.

    Wie verlaeuft der Hang?

    Wo ist Eure Erschliessung verlegt?

    Ein Luftbild koennte zur Aufklaerung beitragen.
     
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  5. #5 Besenkammer84, 10.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.06.2023
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    Süden ist unten, der Hang verläuft von Norden nach Süden.
    Wir sind etwas höher (schätze 6 Meter), aber gerne würde ich genauer wissen wie hoch wir sind oder auch der Nachbar. Kann man dies irgendwo genau einsehen?
    Süden baut er bedingt zu, also es wird aufjedenfall soweit entfernt sein das wir uns deswegen keine Sorgen machen müssten, dass wir einen Schatten von seinem Haus auf unser Haus haben werden. Unsere Sicht aufs Dorf und einen Berg (Erhöhung mit Wahrzeichen) wird geringer sein, aber ebenso wird durch ein massives Haus bei uns die Geräuschkulisse von der vielbefahrenen Hauptstraße schwinden. Falls ein Mehrfamilienhaus mit vielen kleinen Parteien gebaut wird, wird dies möglicherweise auch Geräusche verursachen.

    Was wird von den 3. Ideen gehalten? Kann jemand ein diskutierbares Statement geben? :-)

    EDIT: Luftbild

    Luftbild_clean.jpg

    Danke & Grüße
     
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  6. #6 Gast 85175, 10.06.2023
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    Das hängt mE alles an der Situation bei diese „Zufahrt 5,4m“. Die steht zur Hälfte auf dem Grundstück von B und Du schweigst dich darüber aus, wie das geregelt ist, mit „irgendwas wurde festgeschrieben“ kann man jedenfalls wenig anfangen, es geht da um den Wortlaut aus dem Grundbuch… Wenn die 5,4m Breite durch im Grundbuch eingetragene Lasten gesichert ist, dann spricht wenig dagegen den unnützen Teil rechts davon zu verkaufen. Wenn die Hälfte des Weges nur von B geduldet ist, dann kann das von heute auf morgen anders sein und dann stehst dumm da mit den verbleibenden 2,6m…
     
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    Und ein paar andere Dinge ..
    Das ist ursächlich gar nicht euer Problem..


    Zum einen scheint die vllt geplante Bebauung noch gar nicht finalisiert zum anderen ist hier kein BPlan etc ersichtlich
    Genau so.
     
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  8. #8 VollNormal, 10.06.2023
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    Näää ...
    Wurde wohl versäumt. Lässt sich aber noch nachholen (sofern sich beide einig sind - wäre aber auch in beider Interesse). Da empfehle ich eine fachkundige Beratung, sowohl für die Festlegung der Fläche als auch für den Wortlaut der Eintragung.

    Das Ansinnen von C ist davon unabhängig. Ohne Not oder wirklich gute Argumente des C würde ich auch nichts abtreten. Und falls der C mit genügend Argumenten wedelt, gilt hier die Empfehlung einer fach- (und rechts-)kundigen Beratung erst recht.
     
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  9. #9 Besenkammer84, 11.06.2023
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    Da täuscht du dich, ich hatte geschrieben "Mit B1/2 ist nix wegen eines Wegerechts/Durchfahrtsrechts etc. damals festgeschrieben worden.
    Der Rest deines Beitrags verstehe ich.

    Das ist richtig, der meint ja auch irgendwann dies machen zu wollen. Aber lass die alte Hütte die gerade darauf steht im kommenden Winter eine unrentable Renovierung anstehen, dann kann es ganz schnell gehen. Natürlich habe ich auch ein Interesse woran ich bin und eventuell kann man auch noch die eine oder andere Erkenntnis mit der Zeit bekommen. Im Nachbarschaftstalk auch mal irgendwie die Vorstellungen derer mit Hintergrundwissen beisteuern.

    Den BPlan sieht man übrigens hier in den hellgelben Linien:

    [​IMG]

    Wer macht die fach- (und rechts-)kundigen Beratung? Notar?

    Grüße & Danke vorab
     
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  10. #10 hanghaus2000, 11.06.2023
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    Da wuerde ich eventuell @Dimeto empfehlen. Den kannst Du im Forum anschreiben.

    Der Notar wird da ueberfordert sein. Fuer die Eintragung ins Grundbuch fuer ein Wegerecht ist der Allerdings der richtige Ansprechpartner.
     
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  11. SIL

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    Eher nicht

    Du kannst warten bis der Nachbar zumindest einen Entwurf von einem Arch vorlegt und dies konkret wird , die Möglichkeitem hast du ja selbst erkannt
    FA Baurecht
     
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  12. #12 hanghaus2000, 11.06.2023
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    So ganz verstehe ich noch nicht warum man den Teil vom Grundstueck verkaufen will.

    upload_2023-6-11_11-39-20.png


    Wer benutzt die markierten Stellplaetze zur Zeit?


    B hat Euch damals einen Teil vom Grundstueck mit einem reichlichen Streifen fuer die Zufahrt verkauft?

    Dann habt Ihr aber trotzdem einen Deal gemacht gemeinsam die Hofeinfahrt zu nutzen.

    Ist C so ein netter Nachbar, das man dem das GS so aufwerten will?

    Falls die Argumente gross genug sind kann man ja B daran partizipieren lassen und gemeinsam Seine 3,5 m Hofeinfahrt nutzen (dies im Grundbuch festschreiben).

    Wie hat sich denn der Wert des GS in der Zeit nach Eurem kauf entwickelt?

    Wenn ich B waehre, wuerde ich nicht wollen, das C mir naeher kommen kann.
     
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  13. #13 VollNormal, 11.06.2023
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    Bei der Fachkunde geht es im Wesentlichen um Abstandsflächen und die oben schon genannte Durchfahrtsbreite, da hat ein Notar regelmäßig keine Ahnung von. Ein engagierter Vermesser schon eher, den braucht ihr eh für die Absteckung. Ein Fachanwalt für (öffentliches) Baurecht berät über die rechtliche Seite. Der Notar erstellt dann auf Grundlage eurer Vorgaben die Verträge und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.
     
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  14. #14 Besenkammer84, 11.06.2023
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    Naja, der Nachbar kann mir auch einen Entwurf vorlegen, ich finde das Ok und überlasse ihm das benötigte. Am Ende will er nachdem ich ihm was überlassen habe dann doch ganz anders bauen. Dann stink ich eventuell auch richtig ab.
    Von daher würde ich eher mit den Möglichkeiten (worst case) rechnen und auch jetzt schon ihm unsere Möglichkeiten aufzeigen können.

    Ich hab die fragen mal durchnummeriert und in Kursiv geantwortet.

    1. Wer benutzt die markierten Stellplaetze zur Zeit? - Niemand (Wildparker gibt es :frust)
    2. B hat Euch damals einen Teil vom Grundstueck mit einem reichlichen Streifen fuer die Zufahrt verkauft? - Das Haus ist von den Eltern die es uns überlassen (Haus von 1970 & Übernommen jemand abgekauft 1990
    3. Dann habt Ihr aber trotzdem einen Deal gemacht gemeinsam die Hofeinfahrt zu nutzen. - Wie meinst?
    4. Ist C so ein netter Nachbar, das man dem das GS so aufwerten will? - Naja, ich sehe darin ja auch Vorteile unsererseits. Im zweiten Beitrag genannt!
    5. Falls die Argumente gross genug sind kann man ja B daran partizipieren lassen und gemeinsam Seine 3,5 m Hofeinfahrt nutzen (dies im Grundbuch festschreiben). - jo sowas wäre die Idee von Variante 3
    6. Wie hat sich denn der Wert des GS in der Zeit nach Eurem kauf entwickelt? - wissen wir nicht, wurde noch in D-Mark von den Großeltern bezahlt - möglicherweise auch über Firma gekauft.
    7. Wenn ich B waehre, wuerde ich nicht wollen, das C mir naeher kommen kann. - Die sehen das glaub anders, mögen nur Schatten und stören sich seit gegenüber der Straße (C) gebaut wurde an erhöhtem Schall ins Schlafzimmer
     
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  15. #15 VollNormal, 11.06.2023
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    Ich würde zuerst mit B klären, dass die Zuwegung zu A grundbuchlich gesichert wird. Dabei auch über den Wunsch von C sprechen und gemeinsam überlegen, welche zukünftigen Eigentumsverhältnisse beiden (also A und B) gerecht würden. Mit diesen Vorüberlegungen dann die Beratung suchen, damit nichts Wesentliches übersehen wird, was später Anlass zum Streit geben könnte. Daraus ergibt sich dann, welcher Grundstücksteil ggf. an C abgetreten werden kann.

    Die Alternative (und meine Vorzugsvariante) wäre, dass ein ausreichend breiter Streifen im Eigentum von A bliebe, auf dem A seine Zuwegung auch bei einer Änderung der Eigentümer von B oder C (mit einer eventuellen Änderung der Interessenlage) in Zukunft eigenständig sicherstellen kann.
     
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  16. Dimeto

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    Danke.
    Vorbehaltlich der Erkenntnisse aus den noch nicht oder unvollständig geklärten Punkten
    hier meine Meinung:
    B vermutlich nicht, A vermutlich schon, da die Entfernung vom Wohnhaus bis zur öffentlichen Verkehrsfläche bei B kleiner, bei A größer als 50m ist.
    Ja.
    Ja, wenn C es genauso sieht und die gewonnene Fläche ausreichend ist.
    Ja.
    Alle drei Ideen sind mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen umsetzbar. Welche von Euch und den Nachbarn am besten passt, könnt Ihr nur gemeinsam entscheiden.
    1. benötigt eine Teilung mit Vermessung, Fortschreibung des Liegenschaftskatasters und Notarvertrag und eine Zuwegungsbaulast auf dem Grundstück von B, idealerweise mit entsprechender Grundbucheintragung und vertraglichen Regelungen zu Rechten und Pflichten (Nutzungsumfang, Instandhaltung, Reinigung, ...).
    2. benötigt nur eine Abstandsflächenbaulast. Dafür sind die Verbesserungen für C am Geringsten.
    3. ist wie 1., nur dass die Zuwegungsbaulast nicht auf B, sondern auf der zu verkaufenden Teilfläche eingetragen werden muss.

    Da ich Autonomie schätze und ich Belastungen sowohl im Grundbuch als auch im Baulastenverzeichnis nach Möglichkeit vermeide, würde ich die neue Grenze 90cm parallel zur vorhandenen Einfahrt ziehen, damit im worst case (Nachbarschaftszerwürfnis) eine 3,5m breite Zufahrt auf meinem Eigentum hergestellt werden kann.

    Lageplan.png
     
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  17. #17 hanghaus2000, 13.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 13.06.2023
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    Danke @Dimeto.

    MMn kann A dann 4m*33m an C verkaufen und wenn Er moechte C noch eine Abstandsflaeche in seiner Zufahrt eintragen lassen.

    Nun ist die Frage wie gross die Argumente von C sind und wo meine eigenen Leitungen verlegt sind. Diese sollte C wenn es geht nicht ueberbauen.

    Nicht vergessen saemtlich Kosten der Grundstuecksaenderung traegt C.
     
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  18. SIL

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    Je nach der geplanten Bebauung ( Mehrgeschoss) kann auch ein Rettungsweg erforderlich sein ( abhängig GK etc ) der dann im Minimum mit 3,40 m gefordert würde , als so gängiger Mindestwert.
     
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  19. #19 Besenkammer84, 18.06.2023
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    Danke, verstehe.
    Das doofe ist das dann das entsprechend momentan vorhandene Gegebenheiten (Bäume/Sträucher, Parkplätze) zu Teilen dem Nachbarn (C) gehören und zum Teil (A) uns. Da sollte dann schon ummodelliert werden (siehe Luftbild), was weiteren Aufwand bedeuten würde -> Der Nachbar (C) will vermutlich auch erst in paar Jahren mit dem Neubau beginnen.

    Dann wären noch eine Zufahrtsfäche im blauen Bereich von 3 Meter für A gegeben.

    Du meinst das in Bezug auf den Platz von und um A1?

    @all: Danke euch allen auch vorab. Wegen der Eintragung im Grundbuch bin ich noch dran, aber meines wissens hatten wir das schonmal vor Jahren abgefragt. Die Eltern sind auch selbiger Meinung.

    Grüße
     
  20. #20 hanghaus2000, 18.06.2023
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    Mit rausmessen geht das nicht so genau. Aber es muesten 3,5m sein. Du kannst ja mal einen Plan mit genauen Grundstuecksabmessungen besorgen.
     
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