Leistung Fußbodenheizung W/qm ermitteln

Diskutiere Leistung Fußbodenheizung W/qm ermitteln im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, ich wälze mich seit Tagen durch dieses Forum und durchs gesamte Internet aber ich komme auf kein Ergebnis... Letztes Jahr wurde...

  1. Herr M

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    Hallo Zusammen,

    ich wälze mich seit Tagen durch dieses Forum und durchs gesamte Internet aber ich komme auf kein Ergebnis...
    Letztes Jahr wurde "auf eigene Faust - nicht von mir" eine Fußbodenheizung in die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eingebaut, leider aber ohne Wärmezähler. Jetzt möchte die Abrechnungsfirma die Leistung der FBH wissen aber ich bin überfordert mit der Berechnung und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen... Es gibt so viele verschiedene Daten und Tabellen und Formeln...
    Die Zähler werden in den nächsten Wochen eingebaut aber für die bisherige Zeit brauche ich vermutlich eine Schätzung der Leistung, oder?

    Hier die Daten die ich habe mit der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.
    • Mehrfamilienhaus, Baujahr 1969, ohne Dämmung.
    • Wohnung im Erdgeschoss, 108qm, Fenster Zweifach verglast.
    • 5 Heizkreisläufe, Vorlauftemperatur 45 Grad, Rücklauf vermutlich 35.
    • Verlegeabstand 30 cm, Rohrdicke 14 cm
    • Wärmdurchlasswiderstand des Bodens 0,064
    • Heizkreisverteiler: HKV Typ 2013/A-VA50
    • Raumtemperatur 20 Grad

    Ich hoffe mir kann jemand mit diesen Infos weiterhelfen, falls etwas fehlen sollte, gerne schreiben. Ich brauche nur eine vereinfachte Berechnung.

    Bitte nicht böse sein, wenn die Infos oder "Daten" laienhaft sind, bin leider echt überfordert mit der Thematik aber muss es jetzt klären...

    Danke im Voraus
     
  2. #2 nordanney, 09.06.2023
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    Kannst Du vergessen. Korrekt nur mit Wärmemengenzähler. Also sag das der Abrechnungsfirma. Die müssen warten. Oder lief die Heizung schon? Dann bekommst Du mit Deinem Mieter ein Problem. Oder Du bist Mieter und dann fein raus.
     
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  3. #3 Fred Astair, 09.06.2023
    Fred Astair

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    Was macht der Abrechner beruflich?
    Mit der Heizkostenverordnung kennt er sich jedenfalls nicht aus.
    Bei nicht vorhandener oder ausgefallener Messeinrichtung ist ersatzweise nach der Gradtagstabelle und der beheizten Fläche abzurechnen.
     
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  4. #4 nordanney, 09.06.2023
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    Der oder die Bewohnerin tut mir leid bei dieser Planung...
     
  5. #5 Holzhaus61, 09.06.2023
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    meinst Du, es gab eine?:not_w1:
     
  6. #6 nordanney, 09.06.2023
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    Gilt auch für die Zukunft
     
  7. Herr M

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    Mhh, danke schon mal für die Antworten. Ich bin Eigentümer der Wohnung und wohne drin. Die "Planung" habe ich leider jemandem überlassen, der meinte er baut solche Dinger im Schlafe in. Eingebaut hat er sie auch im Schlaf und dabei eben einiges falsch gemacht, leider hab ich das jetzt erst im nachhinein erfahren. Er hatte auch keine Ahnung von Vorlauftemperatur oder sonstigem, es war eine Katastrophe, weil wir die Wohnung nicht warmbekommen haben, da die Heizkreise total vermurkst gelegt sind... wir hatten zeitweise überlegt, alles wieder rauszureißen aber auch das kostet wieder Geld, Zeit und Nerven...

    Die Abrechnungsfirma betreut laut Website 50.000 Liegenschaften und hat 300 Mitarbeiter, scheint dann eher professionell zu sein oder?
    Die Heizung wurde direkt nach Einbau in Betrieb genommen und läuft seit April 2022 ohne Wärmemengenzähler. Die Heizkostenabrechnung 2022 für das ganze Haus (7 Eigentümer) hängt jetzt an unserem zu berechnenden Verbrauch (laut Abrechnungsfirma).

    - wie meinst du das?

    Kann ich das nun nicht berechnen, müssen die das berechnen? Sie wollten von mir die
    Sie wollten erst die Kwh und den verlegten Boden, die Infos habe ich Ihnen gegeben und daraufhin haben sie mir untenstehende Mail geschickt. Ich weiß nicht woher ich diese W/qm bekomme oder berechnen kann.

    "anbei die fehlenden Informationen zur Berechnung des Verbrauchs:
    • Leistung der Fußbodenheizung in kwh (gesamte Wohnung) = 6 Kwh
    • und die verlegten m² Fußbodenheizung nennen = 100 m²

    Viele Grüße
    Herr M."

    "Nach Rücksprache mit unserer Abrechnungsabteilung kann dieser Wert nicht stimmen.
    Laut unseren Daten hat Ihre Wohnung 107,29 m².
    Bitte geben Sie uns die Leistung Ihrer Fußbodenheizung in W/qm an."
     
  8. #8 nordanney, 10.06.2023
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    Als Mieter kannst du in so einem Fall mindestens die Miete kürzen. Ggf. noch die Abrechnung anzweifeln und abbrechen.
     
  9. #9 Fred Astair, 10.06.2023
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    aber schwerlich als Eigentümer.
    Verfahrene Kiste.
    Was haben die anderen Wohnungen für Heizungen? Heizkörper mit Heizkostenverteilern oder mit Wärmemengenzählern oder auch FBH?
     
  10. #10 Holzhaus61, 10.06.2023
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    OT: ich meinte Planung...

    Mal unabhängig davon: das ist ja nu Murks allererster Güte. Muß ein Mieter oder Mieterin das bei den Heizkosten eigentlich einfach so hinnehmen?
     
  11. #11 Fred Astair, 10.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.06.2023
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    Wurde ja jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Mieter hier bessere Karten und ein weitgehendes Einbehaltungsrecht hätten.
    Hier handelt es sich aber um einen Eigentümer, der, so habe ich es verstanden, auch Bauherr/Auftraggeber der FBH war.
    In dieser Eigenschaft hätte er sich auch um die Abrechnung der Heizkosten kümmern müssen. Das ist sein eigenes Verschulden.
    Wir wissen auch nicht, inwieweit die Eigentümergemeinschaft hierzu befragt wurde. Vermutlich wurde wieder einmal gedacht, dass man innerhalb der vier Wände tun und lassen könne, was beliebt.
     
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  12. #12 Hercule, 10.06.2023
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    Wie habt Ihr das Problem gelöst ?

    Hast du Wärmeenergie Verbrauchsdaten von früher ? Also wie viel kwh total pro Jahr verbraucht wurden ?
    Anhand denen könntest du ausrechnen wie viel kwh/m² etwa nötig waren / sind. Ist halt ne Schätzung.
     
  13. #13 Gast 85175, 10.06.2023
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    Gast 85175 Gast

    Nö, Du brauchst eher nen guten Rechtsanwalt. Zuerst einmal hast der Eigentümergemeinschaft Wärme gestohlen und dann hast die Gesamtanlage evtl. noch in einen prinzipiell nicht mehr „zählbaren“ Zustand gebracht….
     
  14. Herr M

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    Hilfe, das wird ja immer schlimmer... -.-. Ja leider trifft hier alles zu was schief gehen könnte...
    • Eigentümergemeinschaft wurde erst nach Einbau informiert...
    • im Rest des Hauses sind normale Heizkörper mit digitalen Verbrauchszählern an jeder Heizung verbaut.
    • Wir haben das Problem so gelöst, dass wir im Wohnzimmer im Nachhinein nochmal einen Zusätzlichen Heizkörper einbauen mussten, da der Raum nicht an die 20 Grad gekommen ist und im Winter ca. 17 Grad waren.
    • Wir haben eigentlich 7 Räume aber der "Installateur" hat Flur, Klo und Küche als einen Heizkreis verkabelt. Wir können keinen der Räume regeln, ist glaub auch nicht erlaubt - haben wir leider auch erst hinterher erfahren, da wir beim Einbau und der "Planung" nicht dabei waren und uns leider darauf verlassen haben, dass der Installateur weiß was er tut. Ich bin (leider) überraschend oder früher als gedacht in Besitzt der Wohnung gekommen und die Renovierung verlief deswegen auch in sehr kurzer Zeit ab und komplett unvorbereitet... Ich habe in meinem Leben noch nicht mit solchen Themen zu tun gehabt...
    Mit der Eigentümergemeinschaft wurde das Thema bereits besprochen und dadurch, dass deren Verbrauch über die Zähler gezählt werden kann, bleibt deren Abrechnung von unserem Murks zum Glück unberührt, sonst hätte wir da sicher ein (rechtliches) Thema gehabt.

    Wie komme ich jetzt an der Stelle weiter? Die Abrechnungsfirma wollte in der Mail nur diese W/qm haben um damit unseren Verbrauch zu berechnen. Die würde ich denen gerne liefern und sobald die Zähler drin sind, ist abrechnungstechnisch wieder alles in Ordnung.
    Oder habt ihr andere Vorschläge, wie ich das Abrechnungsthema klären kann?
     
  15. #15 Hercule, 10.06.2023
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    Welche Temperatur schaffen die anderen Räume ?

    Gibt es keinerlei Unterlagen zu früheren Abrechnungen ?
    Anhand derer kannst du ja abschätzen wie viel kwh zum heizen nötig wären.
     
  16. #16 Gast 85175, 10.06.2023
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    Gast 85175 Gast

    Es gibt zwei Möglichkeiten, der Installateur haftet, weil er den Murks auf eigene Kappe verbockt hat, oder der frühere Eigentümer hat das wissentlich mangelhaft so veranlasst, dann haftet der, falls er beim Verkauf nicht auf den bekannten Mangel hingewiesen hat.


    Lügen. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
     
  17. #17 Fred Astair, 10.06.2023
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    Informieren reicht nicht. Du brauchst einen Beschluss.

    wann wachen die auf?

    Das glaubst aber nur Du und die anderen Traumtänzer.

    Das habt Ihr bereits, sobald die anderen Eigentümer aufwachen.
     
  18. #18 simon84, 11.06.2023
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    Gib halt irgendeinen Schätzwert an zB 50 Watt / qm und schau ob sie es akzeptieren

    für die nächste heizperiode hast du ja dann die Zähler
     
  19. #19 nordanney, 11.06.2023
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    2022 - keine korrekte Abrechnung möglich
    2023 - keine korrekte Abrechnung möglich
    2024 - endlich Zähler fürs gesamte Jahr

    Als WEG bekommst Du mir mir richtig Stress.
     
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  20. #20 Hercule, 11.06.2023
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    Wird bei solchen Häusern eigentlich der Gesamt Energieaufwand irgendwo gemessen ?
    Dann könnte man ja einfach die anderen davon abziehen und der Rest entfällt auf diese Wohnung.
     
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