Welche Dinge muss ein Verkäufer dem Käufer nach..dem verkauf aushandigen ?

Diskutiere Welche Dinge muss ein Verkäufer dem Käufer nach..dem verkauf aushandigen ? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Nabend, ggf. passt die Frage nicht hierher... Wie ihr wisst, verkaufen wir MehrFamilien Häuser. der Notar Termin steht kurz bevor. Welche...

  1. chavove

    chavove

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    Guten Nabend,
    ggf. passt die Frage nicht hierher...
    Wie ihr wisst, verkaufen wir MehrFamilien Häuser.
    der Notar Termin steht kurz bevor.
    Welche Rechte auf Dinge, Unterlagen etc. hat der neue Besitzer`
    bitte...sachlich nette Kommentare Ratschläge. Nerven ziemlich dünn...
    chavove
     
  2. simon84

    simon84
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    Nur das was im
    Kaufvertrag vereinbart ist
     
  3. chavove

    chavove

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    man, sagte mir, zB. unterlagen bzgl. des Energieversorgers..etc.
     
  4. Alex88

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  5. chavove

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    ich meine zB.:
    -die KundenNr.. aller angemeldeten Gasanschlüsse
    -alle Versicherungsunterlagen
    -Handwerkerrechnungen von 50 Jahren, Ordner aus der Buchhaltung etc,
    -kurz welches Anrecht hat der Käufer auf was?
    chavove
     
  6. Fred Astair

    Fred Astair

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    siehe #2
     
  7. nordanney

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    Anrecht auf das Haus (und den Energieausweis). Zusätzliche Unterlagen nur, wenn es im Kaufvertrag vereinbart wird. Es gibt keine gesetzlichen Rechte auf irgendwas.
     
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