Welche Dinge muss ein Verkäufer dem Käufer nach..dem verkauf aushandigen ?

Diskutiere Welche Dinge muss ein Verkäufer dem Käufer nach..dem verkauf aushandigen ? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Nabend, ggf. passt die Frage nicht hierher... Wie ihr wisst, verkaufen wir MehrFamilien Häuser. der Notar Termin steht kurz bevor. Welche...

  1. chavove

    chavove

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    Guten Nabend,
    ggf. passt die Frage nicht hierher...
    Wie ihr wisst, verkaufen wir MehrFamilien Häuser.
    der Notar Termin steht kurz bevor.
    Welche Rechte auf Dinge, Unterlagen etc. hat der neue Besitzer`
    bitte...sachlich nette Kommentare Ratschläge. Nerven ziemlich dünn...
    chavove
     
  2. simon84

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    Nur das was im
    Kaufvertrag vereinbart ist
     
  3. chavove

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    man, sagte mir, zB. unterlagen bzgl. des Energieversorgers..etc.
     
  4. Alex88

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    Vor allem das Haus…
     
  5. chavove

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    ich meine zB.:
    -die KundenNr.. aller angemeldeten Gasanschlüsse
    -alle Versicherungsunterlagen
    -Handwerkerrechnungen von 50 Jahren, Ordner aus der Buchhaltung etc,
    -kurz welches Anrecht hat der Käufer auf was?
    chavove
     
  6. Fred Astair

    Fred Astair

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    siehe #2
     
  7. nordanney

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    Anrecht auf das Haus (und den Energieausweis). Zusätzliche Unterlagen nur, wenn es im Kaufvertrag vereinbart wird. Es gibt keine gesetzlichen Rechte auf irgendwas.
     
  8. driver55

    driver55

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    Früher hat man gesagt, frag doch mal die Maus...heute ist die "Maus" ja viel schlauer...

    • Eigentumsübergangsdokumente
      • Grundbuchauszug oder Nachweis über die Eigentumsübertragung
      • Auflassungsvormerkung bzw. Abwicklung der Umschreibung ins Grundbuch
    • Verträge und Abreden
      • notariell beurkannter Kaufvertrag (und ggf. Zusatzvereinbarungen)
      • Teilungs- oder Teilkaufvereinbarungen, falls vorhanden
      • Vereinbarungen zu Eigentumsfreigaben, Zahlungsplänen, Garantien
    • Gebäudedaten und Unterlagen zur Bausubstanz
      • Baupläne, Lagepläne, Grundrisse
      • Energieausweis
      • Wartungs- und Instandhaltungsunterlagen (Rechnungen, Serviceverträge)
      • Nachweise über Sanierungen bzw. Genehmigungen (Bau-, Renovierungs- oder Anbaugenehmigungen)
    • Technische Unterlagen und Schlüssel
      • Bedienungsanleitungen für zentrale Haustechnik (Heizung, Klimaanlage, Boiler, Gas-/Waskv)
      • Wartungs- und Serviceverträge (Heizung, Klima, Sanitär)
      • Schlüssel, Fernbedienungen, Alarmanlage-Codes, ggf. Kopien relevanter Zugangscodes
    • Versicherungen und Garantien
      • gültige Gebäudeversicherung – Nachweis oder Übertragung der Policen
      • ggf. Restgarantien von Bauleistungen oder Materialien
    • Nebenkosten und Verträge
      • Wasser-/Abwasser-, Strom-, Gas-Verträge und letzte Abrechnungen
      • Müllabfuhr- und Rundfunkbeitrag-Informationen (je nach Region)
      • Miet- bzw. Pachtverträge bestehender Mieter oder Nutzungsrechte (falls Vermietung)
    • Sonstige relevanten Unterlagen
      • Bedienungsanleitungen von elektronischen Systemen (Sicherheits-, Heiz- und Lüftungstechnik)
      • Hinweise zu bestehenden Mängeln oder bekannten Problemen (Protokolle, Baumängelliste)
      • Protokolle von Durchführungen, Bauabnahmen, ggf. Schornsteinfeger- oder TÜV-Berichte
      • Rechnungen und Belege zu vorgenommenen Modernisierungen (mit Nachweisen zur Qualität)
    • Für spezielle Fälle
      • in manchen Regionen: Energieberatungsnachweis, Blower-Door-Tests
      • Umweltverträge (z. B. Altlasten-, Gewässerschutzunterlagen)
      • Pflanzen-/Gartenpflegeverträge oder Baumpflegeverträge

    Hinweise:

    • Oft wird im Kaufvertrag festgelegt, dass der Verkäufer dem Käufer bestimmte Unterlagen innerhalb einer Frist nach Übergabe übergibt oder digital bereitstellt.
    • Es empfiehlt sich, eine Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem alle übergebenen Gegenstände, Schlüssel, Zählerstände und Mängel festgehalten werden.
     
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  9. chavove

    chavove

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    im Kaufvertrag ist es nur grob aufgeführt, daher hier die frage
    wo kann man den Vertrag vorlegen, ohne ausgenommen zu werden finanziell?
     
  10. nordanney

    nordanney

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    Wobei die „Maus“ auch nicht immer richtig liegt. Diverse Unterlagen kann der Käufer gar nicht vom Verkäufer bekommen. Alles andere ist „kann“ aber nichts ist muss.
    Das coole ist, dass schon jemand für dich arbeitet und dafür verdankt gut bezahlt wird. Nennt sich Notar. Lass dich von ihm beraten.

    Davon abgesehen unterschreibst du bitte keinen Vertrag, den du nicht erfüllen kannst - ist eigentlich ganz einfach. Stehen Unterlagen drin, die du nicht hast, lass sie streichen. Sind Bedingungen drin, die du nicht erfüllen kannst, lass sie streichen.
     
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