Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer

Diskutiere Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; da ist das Produkt aber schon zu großen Teilen erstellt bevor du kaufst. () Nein, das hat man in der Pandemie mitbekommen. Die Autohersteller...

  1. Mullvad

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    Nein, das hat man in der Pandemie mitbekommen. Die Autohersteller stellen die Karosserie und vielleicht noch den Motor/Getriebe her. Alles sonst wird zugeliefert bis zu den Autositzbezügen die wenn sie dann fehlen, die Bänder zum Stillstand bringen. Grüße an VW an dieser Stelle.

    Wenn ich den Vertrag mit dem GU unterschreibe, kann es sich auch alles bestellen was er benötigt. Ist weniger Komplex als bei einem KfZ, behaupte ich.

    Wir drehen uns im Kreis und werden sehen. Ich schiebe in jedem Fall keinen Berg Geld rüber und lass mich überraschen was ich dafür bekomme. Kann aber jeder so machen wie er mag.
     
  2. VollNormal

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    Und auch kein Kaufvertrag. Lass dir von deinem RA ruhig mal die Unterschiede zwischen den Vertragsarten aufzeigen.
     
  3. driver55

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    Wer Vergleiche Kfz und Haus anstellt, hat entweder von der Automobilentwicklung oder vom Hausbau keine Ahnung - oder von beidem!
     
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  4. VollNormal

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    Das BGB stellt zwar zusätzliche Regelungen auf für Bauverträge (§§ 650a-h) und noch weitere für Bauverträge mit Verbrauchern (§§ 650i-n), aber es handelt dabei trotzdem um waschechte Werkverträge. Anders ist es bei einem Bauträgervertrag (§ 650u-v), bei dem einige Vorschriften des Werkvertrags nicht gelten.
     
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  5. BaUT

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    Fakt ist doch nach all dem vielen Geschreibe:
    1. Der TE hat den Vertrag nicht verstanden.
    2. Der TE hat die ihm unverständlichen Vertragsklauseln hier nicht wortwördly zitiert sondern nur sinngemäß widergegeben, was uns die Beurteilung und die die Erklärungen erschwert hat.

    Fazit:
    Ja, solche Klauseln verunsichern den privaten Bauherrn, wenn er vom Baugeschäft keine Ahnung hat.
    Da ist es wohl besser, wenn er zu einem anderen GU geht, der 10 - 20% teurer ist, weil er alle diese Risiken schon in seinem Festpreis eingepreist hat.

    ...und mal ehrlich:
    Diese pauschalen Aufpreise für Sonderwünsche z. B. bei Sanitärausstattung sind doch Kacke.
    Man bietet als GU einen Standard zum Festpreis an,
    klärt mit dem Bauherrn vor Vertragsunterschrift alle Mehrkosten für Sonderwünsche
    und dann wird der Vertrag zu einem Festpreis unterschrieben.

    Ist doch klar, dass der TE einen fixen Endpreis braucht, den er der Bank aus dem Kreuz leiern kann, ohne Risiko auf Mehrkosten.

    Ich empfehle dem TE noch:
    - über eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft nachzudenken und/oder über einen Sicherheitseinbehalt
    - einen ordentlichen Zahlungsplan zu vereinbaren, so dass mit jeder Rate nur das bezahlt wird, was schon auf der Baustelle verbaut ist und
    - eine Haftungsabtretungserklärung für alle baubeteiligten NU in den Bauvertrag aufnehmen zu lassen.
     
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  6. Mullvad

    Mullvad

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    Ich habe doch Werkvertrag geschrieben. Erklären lasse ich mir die Details trotzdem, selbstverständlich.
     
  7. Mullvad

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    Danke, für Deinen wertvollen Beitrag. Es ist immer wichtig, sich über andere zu stellen.
     
  8. Mullvad

    Mullvad

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    Endlich mal jemand der mich versteht. So ist es! Der Kollege hier hat mit Nachträge zu kämpfen und musste sogar das Haus umplanen.
    Ich möchte eben im Vorfeld so viele Details klären wie nur möglich und einen "maximal" Preis haben.

    Kosten

    Punkt zwei hatte ich auf dem Plan. Punkte 1 und 3 noch nicht. Danke für diese Hinweise! Ich werde mich gleich informieren.
     
  9. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Und die Vertragstrafe bei Bauverzug nicht vergessen…
     
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  10. ToTi

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    Uii, mit der Klausel ist der AG bei mir an der richtigen Adresse. Im Gegenzug möchte ich dann immer eine extra Vergütung haben, wenn ich vor Fertigstellungstermin fertig werde, in Höhe der Vertragsstrafe. Diesen Passus muss er mir zugestehen, denn die VOB muss immer gleichgewichtig zu beiden Vertragspartner sein. Hat mir Mal ein Fachanwalt für Bau und Vertragsrecht bei einer Schulung erzählt. Komischerweise sind dann die Vertragsstrafen bei Verzug aus dem Vertrag verschwunden :D
     
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  11. Holzhaus61

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    jo, bei mir auch. Vor allem, wenn ich dann den 650 f aus der Tasche ziehe, dann beginnt meistens das große Schlucken, denn wer ist schon für so viel Obligo gut? Aber, wenn es schon so los geht, sollte man eh die Finger davon lassen...
     
  12. Fabian Weber

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    Wieso, der 650f gilt doch für Verbraucher gar nicht?!
     
  13. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Kann man machen, aber hier gibt es keine VOB und ein gegenseitiges Muss auch nicht.
     
  14. Holzhaus61

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    Sorry, meinte 632 a, was aber vom Grundsatz her die gleiche Wirkung hat.
     
  15. Fabian Weber

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    Nö das regelt einfach nur ganz normale Abschlagszahlungen.
     
  16. VollNormal

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    Nö.
    Der 632a berechtigt den AN, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung zu verlangen.
    Der 650f berechtigt den AN, Sicherheiten in Höhe des Wertes der gesamten zu erbringenden (und noch nicht bezahlten) Leistung zu verlangen.
     
  17. BaUT

    BaUT

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    Die Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung ist in erster Linie für Bauherren sinnvoll die wegen terminiertem Einzugsdatum Verlässlichkeit für einen Einzugstermin brauchen.
    Man kann ja auch einen Fertigstellungstermin vereinbaren ohne Vertragsstrafe und wenn es dann hart wird kann man bei mehreren Monaten Verzug ja Schadenersatz geltend machen in Form von Zwischenmiete, Einlagerung der Möbel, doppelte Umzugskosten, etc.

    Mit einem Dachdecker würde ich solche Vertragsstrafen nicht vereinbaren, aber im ein oder anderen Fall einen frühestmöglichen Anfangs- und einen spätesten Fertigstellungstermin.
     
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  18. Fred Astair

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    Auch wenn ich an einer vorfristigen Fertigstellung gar kein Interesse habe?
    Meine gesamte Terminkette käme durcheinander und das soll ich honorieren?
     
  19. ToTi

    ToTi

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    Da bin ich bei dir und das ist dann auch legitim.
    kommt auf den Einzelfall an. Wenn du z.B. eine Halle planst und baust, bist du froh, wenn der Dachdecker so früh wie möglich mit dem Dach fertig ist, damit die anderen Gewerke starten können. Ohne dichtes Dach machst du Innen gar nix.
    Ich rede mal von meinem Gewerk.
    Sind wir mal ehrlich, wenn ich es darauf anlegen möchte, kann ich die Fristen mittels Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen in die Länge ziehen, bis einem schwarz vor Augen wird.
    Das fängt bei den meisten Verträgen damit an, das darin schon falsche Angaben zur Ausführung stehen. Ganz oft steht drin als Grundlage die DIN 19534 und die Flachdachrichtlinien. Das funktioniert aber nicht, da sich beide Regeln in ein paar Sachen unterscheiden. Da muss der Auftraggeber erst mal mich informieren, nach welcher Ausführungsart man ausführen soll.
    Entwässerungsberechnung für Flachdächer fehlt in 95% aller Fälle. Gully´s, Entlüftungen, Dachdurchdringungen usw falsch positioniert. Ich könnte da gerade unendlich weiter machen.
    In der Realität ist es aber so, dass ich das vor Ort regele oder die Berechnungen mache, damit es funktioniert, sonst wird das Dach nie fertig. Aber das ist eigentlich nicht meine Aufgabe. Ich werde nicht für die (Nach-)Planung beauftragt oder bezahlt. Dafür gibt es studierte und schlaue Fachplaner, dass ist deren Job! *(ironie-off)*
    Anwesende ausgeschlossen, die können ihren Job :-)
     
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