2-Jahreszeitraum für Bemessung der EHZ-Berechtigung

Diskutiere 2-Jahreszeitraum für Bemessung der EHZ-Berechtigung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir, meine Freundin und ich, haben vor 2 Monaten mit dem Bau unseres Eigenheims begonnen. Bauantrag wurde im Dezember 2005...

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    Hallo zusammen,

    wir, meine Freundin und ich, haben vor 2 Monaten mit dem Bau unseres Eigenheims begonnen. Bauantrag wurde im Dezember 2005 gestellt, so dass theoretisch noch ein Anspruch auf EHZ bestände, wäre da nicht die Bemessungsgrundlage von 70.000 € Brutto in den letzten 2 Jahren.

    Nach meinem Wissen wird für die Bemessung das Jahr des Einzugs und das vorangegangene Jahr herangezogen. Wie sieht es jedoch aus, wenn man mitten im Jahr einzieht? Wird dann das bisherige Einkommen des laufenden Jahres hochgerechnet, oder werden wirklich die letzten 24 Monate berücksichtigt? Wäre für uns nicht unwichtig!!

    Gruß,
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    heiraten oder auf teilzeit gehen.

    soweit ich weiß, laienmeinung, gilt immer das kalenderjahr.
     
  3. #3 Neu_bauer, 20.04.2006
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    Hallo,

    mein Laien-Wissen ist das Folgende:

    Es wird das Einkommen des Jahres gerechnet, in dem der Bauantrag gestellt wurde + das Vorjahr - sprich: Bei euch dann also die (Kalender-)Jahre 2005 + 2004.

    Ich würde aber an eurer Stelle einfach mal beim Finanzamt anrufen - da gibt`s manchmal sogar ganz nette Leute, die einem das sagen können... :p

    EDIT:
    Da ihr NICHT verheiratet seit, gilt ja für jeden von euch die 70.000 €-Grenze - wenn z. B. Deine Freundin aber drunter liegt, hat sie Anspruch auf die halbe EHZ (bzw. je nach Eigentumsanteil). War bei uns damals auch so, ich lag drüber, meine Freundin drunter - und dann wir zu je 50 % Eigentümer waren/sind, gab`s für meine Freundin dann halt die halbe EHZ.

    Grüße

    Neu_bauer
     
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    Ein Anruf beim Finanzamt brachte Licht ins dunkel.
    Es werden die Jahre 2005 und 2006 herangezogen! Die EHZ würde zunächst nach 2004 und 2005 bewilligt werden, aber mit Abgabe der Steuererklärung für 2006 würde ein Prüfung durchgeführt und eine evtl. gezahlte EHZ zurückgefordert werden.

    Also nix mit Geld von Vattern Staat. Eigentlich wie immer :cry
     
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    kleine Ergänzung/Korrektur:
    +
    Es zählt für die Einkommensgrenzen das Kalenderjahr der ANTRAGSSTELLUNG und das Vorjahr. Das Jahr der Antragsstellung kann das Einzugsjahr sein, muss es aber nicht, siehe http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__5.html
    +
    Konkret für Dich: Wenn Du irgendwann unter den Grenzen liegt, z.B. 2006/07 oder 2007/08 oder..., dann kannst Du immer noch EHZ beantragen. Ihr bekommt dann aber nicht mehr die vollen 8 Jahre, da der Förderzeitraum 8 Jahren nach Fertigstellung endet, siehe http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__3.html
    +
    Standardtipp um die Grenzen zu unterschreiten: Kinder zeugen :) http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__5.html
    +
    auch lesenswert: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7465
    +
    Grüße
    Oliver
     
  6. #6 Gast217, 20.04.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Noch eine kleine Korrektur. Es zählt nicht das Antragsjahr, das kann ja innerhalb der Festsetztungsfrist auch in einem anderen Kalenderjahr sein.
    Das Erstjahr ist das Jahr, "in dem die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte des vorangegangenen Jahrs (Vorjahr) 70.000 Euro nicht übersteigt."
    http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__5.html

    Marion :)
     
  7. OK

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    Noch ein Standardtipp: Einfach warten bis Marion antwortet :konfusius
    +
    Klappt (nicht nur) bei EHZ-Fragen zuverlässig.
    +
    Viele Grüße und Danke für die Korrektur
    Oliver
     
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