§49 BauO NRW - Aufenhaltsräume

Diskutiere §49 BauO NRW - Aufenhaltsräume im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, im §49 BauO NRW steht in Absatz 1: ... Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine ausreichende lichte Höhe über mindestens...

  1. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    Hallo,

    im §49 BauO NRW steht in Absatz 1:

    ... Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.

    a)
    Der letzte Teil irritiert mich etwas.
    Heisst das, das bei der "Grundfläche" aus dem ersten Satzteil nur die Fläche als Grundfläche angesehen wird, die über 1,50m lichter Höhe liegt?

    b)
    Im ersten Teil des §49 steht, Aufenhaltsräume müssen mindestens 2,40m lichte Höhe haben. In "Merklättern" von verschiedenen Städten steht etwas von 2,20m über mind. der Hälfte der Grundfläche oder 2,30m.

    Stadt Köln z.B.:
    Wo findet man das in der BauO NRW niedergeschrieben oder haben Städte dort Handlungsspielraum mit eigenen Verordnungen von der BauO abzuweichen?
     
  2. #2 Baufuchs, 04.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    in der z.Zt. gültigen BauONW ist das nicht §49, sondern § 48.

    Fettdruck: Möglicher Spielraum, den z.B. Stadt Köln ausnutzt.

    zur Frage a) angerechnet werden nur die Raumteile mit h = größer 1,50m
     
  3. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    Du hast natürlich Recht mit §48 vs. §49. ;)

    Heisst also mit eigenen Worten wiedergegeben, wenn ich eine bauliche Grundfläche von 50qm habe, wovon 10qm eine h kleiner 1,50m haben, ich somit nur 40qm als "Grundfläche" ansetze und somit > 20qm mit einer "ausreichend lichten Höhe" haben muss. Korrekt?
     
  4. #4 Baufuchs, 04.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    korrekt.
     
Thema:

§49 BauO NRW - Aufenhaltsräume

Die Seite wird geladen...

§49 BauO NRW - Aufenhaltsräume - Ähnliche Themen

  1. Poroton T7 49 cm oder T6,5 42,5 cm jeweils mit Perlit

    Poroton T7 49 cm oder T6,5 42,5 cm jeweils mit Perlit: Hallo zusammen, wir planen den Bau eines Einfamilienhauses mit ca 160 m2 auf zwei Etagen einschalig und in Massivbauweise. Wir möchten energetisch...
  2. Wie Fenster nach unten im Poroton T8 49 cm befestigen?

    Wie Fenster nach unten im Poroton T8 49 cm befestigen?: Hallo, der Rohbau ist fertig :) und nun müssen die Fenster gesetzt werden. Der Fensterbauer hat darauf hingewiesen, dass die großen...
  3. WC-Spülkasten (UP) in Proton T8 49 cm Wand verschwinden lassen?

    WC-Spülkasten (UP) in Proton T8 49 cm Wand verschwinden lassen?: Hallo, ist es eine gute Idee, dort, wo der WC-Spülkasten hin kommt, die Außenwand anstatt mit dem Poroton T8 49 cm mit dem T8 30 cm mauern zu...
  4. Ist Proton T7 oder T8 49 cm besser?

    Ist Proton T7 oder T8 49 cm besser?: Hallo, :winken abgesehen davon, dass der T8 mit 49 cm etwas länger als der T7 ist, dafür aber doch die gleiche Dämmleistung hat - könnt ihr mir...
  5. EnBW bietet Bedarfsausweis für 49 Euro!

    EnBW bietet Bedarfsausweis für 49 Euro!: Für den technisch versierten Hauseigentümer bietet die EnBW ab 2008 den bedarfsabhängigen Energieausweis für 49 Euro an :fleen. Dazu muss der...