80 Stunden für das Umlanen der Entwurfsplanung von KS auf Poroton?

Diskutiere 80 Stunden für das Umlanen der Entwurfsplanung von KS auf Poroton? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Forum-Leser, wir planen ein Häuschen mit einem Architekten. Der umbaute Raum von weniger als 1100m3 verteilt sich auf 195m2 Wohnfläche in 2...

  1. #1 Igeliglu, 16.08.2013
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2013
    Igeliglu

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    Liebe Forum-Leser,

    wir planen ein Häuschen mit einem Architekten. Der umbaute Raum von weniger als 1100m3 verteilt sich auf 195m2 Wohnfläche in 2 Vollgeschossen, einem Staffelgeschoss und Keller. Ohne dass wir uns für Kalksandstein entschieden haben oder in der Frage des Steins beraten wurden, plante unser Architekt KS mit WDVS. Nun wünschen wir aber, nach eigener Recherche, mit Poroton zu bauen.

    Obwohl wir die Entwurfsplanung nicht freigegeben haben, erwartet der Architekt ein zusätzliches Honorar i.H.v. 7675€ für das Umplanen. Denn 82 Arbeitsstunden (nicht 80 wie irrtümlich in der Headline zu lesen ist) würde das umplanen in Anspruch nehmen.

    Wie ist eure Einschätzung? Wie lange braucht ein Architekt für die Umplanung des Mauerwerks?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
     
  2. #2 Bauliesl, 16.08.2013
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    Hallo Igeliglu.
    das hängt stark davon ab, wie weit er mit seiner Planung ist..... Wenn alle Details durch sind, die Statik evtl. auch auf dem KSV basiert, kann da ein gewisser Aufwand entstehen. Aus dem Grund wäre wichtig zu wissen, in welchem Stadium Ihr Euch gerade befindet. Vielleicht kannst Du das beantworten, dann kann man mehr dazu sagen.
    Gruß,
    Liesl
     
  3. Yilmaz

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    Geplant wird keine Steinart sondern ob es mauerwerk, Beton oder holz ist. Wenn er vornvornerein Mauerwerk geplant hat das ist es Egal welches Stein.
    Lediglich ist es für die Wärmeschutzberechnung interessant welche stein.
    Er will Sie um knapp 8.000 Euro betrügen! Ich würde mich so schnell wie möglich von ihm trennen!
     
  4. Yilmaz

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    mag sein, aber über wieviele minuten reden wir hier? 5-10-15 min? und knapp 8.000 Euro???
     
  5. #5 Bauliesl, 16.08.2013
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    @Yilmaz:
    Das ist so doch nicht ganz richtig.... vorsichtig ausgedrückt. Und von Betrug zu reden..... ohne Worte.
    Deswegen nochmal meine Frage an den TE:
    In welchem Stadium bzw. in welcher LP befindet sich der Architekt gerade?
     
  6. Yilmaz

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    @Bauliesl, wieviel hat der Architekt bisher bekommen? und wieviel wird er noch bekommen? Hierbei geht es um ein beschissenes Einfamilienhaus!
    Die Bauherren tun mir so leid! schade, schade....
     
  7. Markul

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    @Yilmaz: Was´n das für ein Ton? Und das bei über 4600 Beiträgen???
     
  8. Yilmaz

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    habe ich jemanden beleidigt? Nö, wenn Sie täglich in der Materie sind tut sowas schon weh...
     
  9. #9 Bauliesl, 16.08.2013
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    @Yilmaz:
    Genau deshalb habe ich die Frage nach dem Planungsstadium gestellt. Weißt Du wie viel der Kollege bekommen hat, mit welchen Leistungen er beauftragt ist? Ne, weißt Du nicht - ich auch nicht.
    Allerdings finde ich Deinen Ton schon etwas hart an der Kante.
    Gruß,
    Liesl
     
  10. Yilmaz

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    @Bauliesl, tut mir leid, bin etwas sauer auf deine Kollegen! Man kann sich das ganz einfach hochrechnen wie viel er kriegt oder bekommen hat.
     
  11. Yilmaz

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    Ok, das Wort betrug nehme ich zurück. Falsch definiert...aber genauso gemeint.
     
  12. #12 Bauliesl, 16.08.2013
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    Nein, Yilmaz, das kann man nicht. Der TE schrieb nur "wir planen ein Häuschen mit einem Architekten"... Mit welcher Leistung der Kollege tatsächlich beauftragt ist und wie weit er in der Planung / Ausschreibung etc. schon ist - das weiß immer noch keiner.
    Ich will den Kollegen auch nicht von vornherein in Schutz nehmen, aber ohne etwas mehr Info von Seiten des TE ist es etwas happig von "Betrug", "beschissenes EFH" etc. zu reden.
    ..... und ja... auch ich bin den etwas rauen Ton auf dem Bau gewöhnt... wenn er gerechtfertigt und angebracht ist.
    So long
     
  13. Yilmaz

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    ok, besch.... nehme ich auch zurück, zu hart für Akademiker und Kaufmänner :). Hab meine Meinung gesagt und bin raus...
     
  14. R.B.

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    Jetzt mal Hand auf´s Herz, egal in welchem Stadium sich die Planung befindet, hier soll KS+WDVS durch einen Ziegel ersetzt werden, und das für ein simples EFH mit 100m2 Grundfläche. Wie will man da fast 8.000,- € nur für die Planungsänderung versenken? Was um alles in der Welt will er denn in den avisierten 82 Arbeitstunden machen? In der Zeit kann er das Haus komplett neu inkl. aller Details planen, und es bleibt trotzdem noch ausreichend Zeit für Kaffee und Kuchen.

    Also ich verstehe sehr gut wenn da beim TE sämtliche Alarmglocken klingeln.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Gast036816, 16.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist es noch in den phasen 1 - 4 ist der änderungsaufwand minimal, ist der architekt in den phasen 5 und 6, kann der aufwand größer sein. wenn diese änderung vom bauherrn nicht angeordnet wurde, wird es sowieso schwierig für den architekten einen begründeten mehraufwand nachzuweisen.

    @ TE - teilt doch mal mit, in welcher planungsphase ihr steckt.

    der versuch ist nicht strafbar.
     
  16. #16 Gast036816, 16.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... du denkst aber auch immer nur an das eine .......

    ...... ganz tief ducken und schnell aus der schusslinie ......
     
  17. #17 Baufuchs, 16.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für ein EFH mit 200.000 € Baukosten bekommt ein Architekt für LP 1-4 m.W. ca. 9.000 €.
    Bei 400.000€ wären es ca. 14.000 €.

    Wenn der für diese Planänderung allein 8.000.- € verlangt hat der ne Vollmeise

    Eigentlich ist die Änderung Mägelbeseitigung, da er die Grundlagenermittlung in LP 1 nicht erbracht hat. Für mich gehört dazu auch Bauherrenwünsche zu berücksichtigen bzw. Eigene Planungsgrundlagen zu erläutern.

    Nachtrag:
    Dieser Krähe muss man ein Auge aushacken. :-)
     
  18. mls

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    genau das
    reicht fast an info!
    "fast" deshalb, weil ich annahme, dass hoai 2009 gilt:
    u.a. die bauweise und der wandbildner ist zusammen mit
    dem bauherrn festzulegen, das ergebnis ist zu dokumentieren.
    ich würde deshalb fast :) vermuten, das leistungssoll ist noch
    nicht erfüllt.

    allerdings würde es mich nicht wundern, wenn die realität
    ein kleines bisschen anders aussieht ;)
     
  19. #19 wasweissich, 16.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mich auch nicht . :D

    so ist es halt mit der [D]objektiven[/D] intrasubjektiven darstellung ...
     
  20. Seev

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    Was galt denn diesbezüglich bei der HOAI davor?
     
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