Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Unser Grundstück (Hanglage) wurde, wie im Bauplan eingezeichnet, im rückwärtigen Bereich um ca. 1,60m-1,80m abgegraben. Um nun dem §909 BGB Genüge zu tun, wurde von uns an Stelle der im Bauplan eingezeichneten Böschung eine Stützmauer errichtet und diese teilweise angeböscht (der Bereich hinter der Garage blieb als Lagerplatz frei). Gibt es irgendeine Vorschrift oder Norm, ab welcher Höhe eine derartige Stützmauer erforderlich ist? vg Chris