Ab wann ist ein Vekauf steuerfrei

Diskutiere Ab wann ist ein Vekauf steuerfrei im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Angenommen, ich fange dieses Jahr an zu bauen. Das Haus wird im Dezember 2015 fertig. Ich ziehe selbst ein. Darf ich es dann im Januar...

  1. #1 malgucken, 01.04.2015
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    Hallo.
    Angenommen, ich fange dieses Jahr an zu bauen.
    Das Haus wird im Dezember 2015 fertig.
    Ich ziehe selbst ein.
    Darf ich es dann im Januar 2017 verkaufen und sofern ich Gewinn erziele diesen steuerfrei behalten?


    Welches Datum zählt bei der Erstbenutzung. Baubeginn, Einzugstermin? Wie ist der Einzugstermin definiert?
    Danke im voraus.
     
  2. #2 Der Bauamateur, 01.04.2015
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    Steht eigentlich alles im Gesetz: §23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, aber gerne schreibe ich es hier nochmal hin:

    §23 EStG
    (1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

    1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
     
  3. #3 malgucken, 02.04.2015
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    Also das verstehe ich leider nicht wirklich, bin grad zu blöd, zu früh am Morgen.
    Eigentlich ist es ja eindeutig formuliert.

    3., der erste Teil des Satzes: "...Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecke..."
    Heißt das:
    Wenn ich das Haus anschaffe bzw. der Bau fertig ist (ich einzeihe -> meine Adresse ummelde) und es 6 Monate später verkaufe, ist es schon steuerfrei ??


    Der zweite Teil des Satzes:
    "...oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden."
    Reicht das also, von Dezember bis zum Januar des übernächsten Jahres um steuerfrei zu sein, also Dez. 2014 einziehen/Bau fertig und dann im Jan. 2016 verkaufen?
     
  4. #4 Der Bauamateur, 02.04.2015
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    Wenn ich das Haus anschaffe bzw. der Bau fertig ist (ich einzeihe -> meine Adresse ummelde) und es 6 Monate später verkaufe, ist es schon steuerfrei ??

    Tja, das kommt darauf an: reines Ummelden reicht nicht, man muss da schon wohnen und bei "nur" 6 Monaten können da schon Nachfragen kommen. Insbesondere wenn noch ein weiterer Wohnsitz existiert, ist es fragwürdig, ob man dort einzieht, wenn man 6 Monate später wieder ausziehen will. Zudem gibt es auch noch den § 42 AO, der Gestaltungsmissbrauch verhindern soll, ob das darunter fällt, kann ich ohne weitere Prüfung nicht einfach so sagen. Ich weiß auch viel zu wenig über Ihre persönliche Situation und Pläne um da eine definitive Aussage zu treffen: dafür sollten Sie sich beraten lassen.



    Der zweite Halbsatz des dritten Satzes bezieht sich auf die Situation in der ein WG zunächst nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
     
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