Abbruch: Straße durch Kettenbagger beschädigt

Diskutiere Abbruch: Straße durch Kettenbagger beschädigt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben gerade einen Abbruch beginnen lassen (EFH). Dafür wurde eine Firma beauftragt, die den Abbruch dann an einen Subunternehmer...

  1. Ruppi

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    Hallo,

    wir haben gerade einen Abbruch beginnen lassen (EFH).
    Dafür wurde eine Firma beauftragt, die den Abbruch dann an einen Subunternehmer vergeben hat. Sowei scheint auch alles zu passen.

    Allerdings musste ich feststellen, dass der Kettenbagger beim Einbiegen in das Grundstück die Straße ziemlich beschädigt hat (offenbar wurden die üblichen Matten nicht untergelegt, sondern nur alte Autoreifen.)

    Er hat richtig schön tiefe Spuren seines Kettenprofiles in einer Kurve hinterlassen (bis ca. 2 cm tief). Ist eine innerstädtische Anwohnerstraße (München).

    Wer kommt jetzt für den Schaden auf?
    Wir haben die Straße ausgiebig vor Beginn der Arbeiten fotografiert.

    Danke für Tips
    Ruppi
     
  2. Gast

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    hallo,
    würde ich sofort bei der Stadt anrufen um den Schaden begutachten zu lassen.
    Für so einen Schaden kommt der Verursacher auf.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau - und Verursacher ist im Zweifel der Auftraggeeber der Arbeiten, der sich bei seinem Auftragnehmer schadlos halten kann.
     
  4. Ruppi

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    Fotos

    Anbei mal die Fotos der Straßenschäden.
    Was meint Ihr, würde so eine Reparatur (ganz grob geschätzt) kosten?
    Die Straße war vorher auch alles andere als Tip-Top, aber es kamen eben noch die Schäden durch den Kettenbagger hinzu.

    Hier schon mal die Straße vor den Arbeiten und während des Abbruches.

    Vielen Dank für Antworten!
     
  5. Ruppi

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    und hier die Fotos nach Abfahrt des Baggers.

    Vielen Dank für Antwort, bzw. Ratschlag!
     
  6. #6 HolzhausWolli, 30.08.2010
    HolzhausWolli

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    Da du ja alles sauber dokumentiert hast, der Verursacher sicher unstrittig zu benennen ist würde ich erst aktiv werden, wenn eine offizielle Schadensanmeldung kommt.

    Vorsorgehalber kannst Du ja deinen AN darauf aufmerksam machen, daß ggf. mit Reparaturkosten zu rechnen ist die er dann zu tragen hat.

    So würde ich es jedenfalls machen.
     
  7. #7 Jürgen Jung, 30.08.2010
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    sind denn schon die (richtigen und neuen) Hausanschlüsse und der Kanal auf dem Grundstück? Anonsten wird das ja wohl eh noch einmal alles aufgerissen.

    Aber so wie Holzhauswolli würde ich es auch machen, nicht mehr aber auch nicht weniger!
     
  8. Ruppi

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    Das Problem ist, dass die Stadt uns eine Erklärung geschickt hat, mit der wir uns durch Unterschrift verpflichten, dass wir gesamtschuldnerisch alle Kosten bezügl. Straßenschäden übernehmen, auch diejenigen, die von unseren Baufirmen verursacht werden.
    Wenn wir nicht unterschreiben untersagt uns die Stadt künftig die Benutzung der Straße zu anderen Zwecken als denjenigen des Straßenverkehres.

    Der zuständige Sachbearbeiter (Absender des Briefes) hat mir am Telefon mitgeteilt, dass die Stadt bereits eine Beweissicherung durchgeführt hat.

    Morgen Nachmittag ist Abnahmetermin der Abbrucharbeiten. Es ist mir gelungen, den Sachverständigen der Stadt zu diesem Termin hinzuzubestellen. Das Blöde ist nur, dass wir den Abbruchunternehmer nicht direkt beauftragt haben, sondern dies durch den Grundstücksmakler geschah, der uns in einen entsprechenden Vertrag mit ihm selbst gedrängt hat. Er verdient natürlich nochmal ordentlich dran. (Anders hätten wir das Grundstück nicht bekommen).

    Sollte man bei der Bezahlung für den Abbruchvertrag, dem Makler nicht gleich mal einen Abschlag für die Straßenschäden abziehen?
    Welcher Betrag wäre da realistisch?

    Hausanschlüsse sind übrigens noch nicht da. Der alte Kanal soll nach Sanierung weiter benutzt werden.

    Vielen Dank für Antworten und Ratschläge!
     
  9. #9 Jürgen Jung, 30.08.2010
    Jürgen Jung

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    das ist wohl dann schwierig mit der Verantworlichkeit, ich bin kein Anwalt und kann Dir keine erschöpfende rechtlci sichere Auskunft geben, aber der Makler hat ja beauftragt, an den musst Du dich halten, gegenüber der bist wohl Du verantwortlich

    konsultiere doch einen Anwalt dazu wäre meine Empfehlung
     
  10. Ruppi

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    Kann man aufgrund der Fotos nicht irgendwie abschätzen, wie hoch die Instandsetzungskosten etwa wären?

    Danke
     
  11. #11 Manfred Abt, 30.08.2010
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    Nein.
     
  12. Ruppi

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    auch keine Größenordnung?
    EUR 500.-
    EUR 2000.-
    EUR 5000.-
    oder irgendwo anders?
     
  13. #13 Karlheinz, 30.08.2010
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    Kein Mensch (insbesondere nicht der Eigentümer, wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe) verlangt von Dir, den Schaden JETZT zu beseitigen. Wäre auch einigermaßen sinnlos, weil bei der Durchführung Deines BVs weitere Schäden an der Straße sicher nicht auszuschließen sind.

    Ich würde an Deiner Stelle die von der Stadt verlangte Erklärung unterschreiben, vom Makler die Haftung für die Schäden dem Grunde nach anerkennen lassen (wenn er drauf besteht, mit der Klarstellung, dass die Kosten für die Schadensbeseitigung anteilig verteilt werden, wenn später noch mehr Schäden entstehen), und den zur Schadensbeseitigung voraussichtlich erforderlich werdenden Betrag vorläufig von der Rechnung des Maklers einbehalten.
     
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