Abdichtungen Bad Merkblatt 2010

Diskutiere Abdichtungen Bad Merkblatt 2010 im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi, ich hoffe hier auf eure Hilfe, bezüglich einer Auskunft zum "Merkblatt: Alternative Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen...

  1. JZRed

    JZRed

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    Hi, ich hoffe hier auf eure Hilfe, bezüglich einer Auskunft zum

    "Merkblatt: Alternative Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten" welches im Januar 2010 herausgegeben wurde.

    Hier gibt es anscheinend eine Neueinteilung der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen.

    Hintergrund:
    Wir haben neu gebaut und können dem Fließleger nachweisen bzw. der Fließleger bestätigt uns sogar, dass weder unter den Bodenfließen noch unter Badewanne noch an der Badewannenwand Dichtmasse aufgetragen hat und auch keine Dichtbänder zwischen Badewanne und Wand eingebracht wurden. Ich halte das schlicht und ergreifend für Pfusch am Bau. Dies habe ich ihm auch anhand der DIN18195 in Kombination mit a.a.R.d.T bzw. anderen Merkblättern nähergebracht.

    Er schreibt nun in seinen Ausführungen dass in diesem Merkblatt 2010 die Feuchtigkeitsbeantspruchungsklassen neu geordent worden wären und wir jetzt nicht mehr in A01/A02 fallen sondern in A0 und somit diese Ausführung ohne Dichtungen richtig wäre.

    hat er Recht?

    Zur Info es geht hier um eine Bad mit Badewanne (unter der Badewanne ist die Rohbetondecke ohne weitere Schicht) und bodengleiche (bariere freie Dusche) mit Bodenablauf ohne Becken. Im Bodenbereich der Dusche wurde eine Dichtschlämme eingebracht und auch die Wände der Dusche wurden unterhalb der Fließen abgedichtet. Der "Pfusch" besteht aus unserer Sicht in er fehlenden Abdichtung unterhalb der Badewanne auf der Rohbetondecke, im Spritzwasserbereich der Badewanne und in den fehlenden Dichtbändern der Badewanne. Eigentlich auch in der fehlenden Abdichtung des Betonestriches/Fußboden des Bades, wobei ich da beide Augen zudrücken würde.

    Danke für eure Sicht der Dinge

    Gruß JZ
     
  2. #2 MoRüBe, 01.05.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ist doch immer dasselbe...

    ...

    wenns ans bezahlen geht:motz

    also: was wurde wie beauftragt? wer hats geplant, wer hat was wann wie wo gemacht?
     
  3. JZRed

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    Hei es wurde nichts definiert. Der GU hat den Fließenleger beauftragt, was in dem Auftrag drinne steht wissen wir nicht.

    Im Vertrag mit dem GU ist nur die barrierefreie Dusche vereinbart worden und dass der Bereich in dem in der die Badewannen gesetzt werden sollen kein Estrich verlegt werden soll damit der Einstieg einfacher ist.

    Der Fließenleger ist im übrigen auf die fehlenden Abdichtungen schon während der Bauphase von uns aufmerksam gemacht worden und die Bilder haben wir Ihm diesbezüglich auch schon zukommen lassen.

    Uns geht es hier auch wirklich nicht um das liebe Geld. Sondern wir haben echt "Schiss" vor einer späteren Schimmelbildung.

    Wir sind sogar bereit einen Zusatzauftrag zu erteilen, dazu müssen wir aber wissen was die aktuell gültigen a.a.R.d.T wiederspiegelt unsere oder seine Auffassung. Deshalb die Frage nach diesem Merkblatt was wir nicht ergooglen konnten.

    DANKE

    JZ
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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  5. JZRed

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    Ich lese hier eine wenig Sarkasmus... hat er also ncht Recht? Was steht in diesem Merkblatt
     
  6. mls

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    vertragspartner ist der gu? na? klingelts?
     
  7. JZRed

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    Sorry ich glaub ich stehe voll auf dem Schlauch.

    Ich weiß das das Vertragsverhältnis BHG - GU und GU - Fließenleger ist. Doch ich weiß immer noch nicht was in diesem Merkblatt steht und auch nicht was "Richtig" gewesen wäre. Also Ausführung wie hier im Forum beschrieben (Artikel zu Abdichtungen im Bad im übrigen sehr gut) oder dass wie es (angeblich) in diesem MErkblatt steht.

    Danke Gruß JZ
     
  8. #8 wasweissich, 01.05.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was hat der fliesenleger damit zu tun , dass der GU die abdichtung einspart ??

    sollte doch nicht viel kosten , oder ?
     
  9. JZRed

    JZRed

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    ABer das war doch gar nicht meine Frage!
    Meine Frage ist was ist die korrekte Ausführung. Das scheint klar gereget zu sein. Jetzt muss ich nur noch wissen was "Richtig" ist.

    Mir ist völlig Wurscht was die Beiden vereinbart haben.

    Weiß denn hier niemand was in diesem Merkblatt steht?
    Wenn der Fließenleger im Recht ist, gut, dann gibt es einen Zusatzauftrag da haben wir als BHG gepennt.

    Liegt er falsch und der GU weigert sich das richtig zu machen/nachzubessern, auch OK dann such ich mir jemanden der es macht und behalte den Betrag ein.

    Ich seh da nicht so ein großes Problem.

    Ich will nur wissen ob der Fließleger sich hier was aus den Fingern gesaugt hat oder nicht. Weil dieses Merkblatt einfach nicht "kostenlos" einsichtig ist und ich eine Stellungnahme dazu abgeben "muss"

    Danke Gruß JZ
     
  10. #10 wasweissich, 01.05.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das merkblat kostet , die abdichtung auch...........
     
  11. #11 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Google lässt grüßen:

     
  12. operis

    operis

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    Ist die barrierefreie Dusche bodengleich?

    Damit wäre es ein häusliches Bad mit Bodeneinlauf und hier ist sehr wohl der gesamte Boden abzudichten.


    Operis
     
  13. JZRed

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    Hei Leute,

    erstmal DANKE soweit.

    Ich hab das Merkblatt jetzt erhalten. Ich kann es nicht fassen. Man muss wirklich keine Abdichtungen im Bereich A0 vornehmen wenn feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe (z.B. Zementestrich, Kalk-Zement Putz wie bei mir) vorhanden sind auch nicht bei einer bodengleichen Dusche (barrierefreies Duschen) ohne Becken.

    Alles fällt automatisch in A0 *shock*

    Aber die Rohbetondecke zum untern Stockwerk bzw. die Bodenplatte, davon steht da nichts. Was mir auch nicht ganz klar ist sind die Dichtbänder zwischen Dusche und Wand. Beton nimmt doch Feuchtigkeit auf und muss somit doch geschützt werden.

    Toll ist auch der tolle Satz mit den „besonderen Verhältnissen“ bei denen dann doch wieder abgedichtet werden muss nur nirgends steht was ein „besonders“ ist.

    Gruß JZ
     
Thema: Abdichtungen Bad Merkblatt 2010
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