Ablauf der Bauzeitgarantie

Diskutiere Ablauf der Bauzeitgarantie im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben da mal eine Frage: Wir haben letztes Jahr mit dem Bau eines Einfamileinhauses angefangen. Bis auf eigenleistungen...

  1. #1 eaerendil, 29.01.2014
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    Hallo zusammen,

    wir haben da mal eine Frage:

    Wir haben letztes Jahr mit dem Bau eines Einfamileinhauses angefangen. Bis auf eigenleistungen wie: Bodenbelaege, Malerarbeiten und Innentueren kommt alles aus der Hand einer Baufirma.
    Wir haben lediglich fuer die Erdarbeiten gesorgt und einen tragfaehigen Boden zur verfuegung gestellt. Der erste Stich der Baufirma war die Bodenplatte und dieser wurde am 29.8.2013 gemacht. Die Bauzeitgarantie war vertraglich auf 5 Monate vereinbart mit einer "Strafe" von 75 Euro pro Tag verzug. Natuerlich mit vorbehalt der Schlechtwettertage. Die in diesem Winter im Reihn Main gebiet sehr sehr sparsam ausvielen.
    Aussenputz ist schon seit mitte November drauf. Es fehlt nur noch die Spenglerarbeiten am Vordach und einen Sockel fuer das Aussengeraet der Waermepumpe. (und ein paar Ausbesserungen am Putz wo die Verankerung vom Geruest war. Alles soweit so gut. Und es sah auch zeitlich sehr gut aus. Wenn da nicht der Sanitaet installateur waere der fuer seine Arbeiten nun schon fast 3 Monate braucht. Zwischenduerch stand die Baustelle wegen ihm mal mindestens 4 Wochen still. Der Estrich konnte nihct rein und der Innenputz auch nicht. Die Spenlerarbeiten am Vordach konnten auch nihct gemacht werden laut Spengler. Es war ihm zu kalt. Dabei hatten wir im Dezember und anfang Januar deutliche Plusgrade die elten in den einstelligen bereich fielen.
    Nun haben wir 5 Monate spaeter nach dem ersten Arbeiten der Baufirma und wir fragen uns wie wir vorgehen sollten die Ansprueche geltend zu machen. Jeden Tag den wir laenger miete zahlen und die Raten an die Bank ist bares Geld. Wir wollen nihct mit der Juristen Keule kommen weil alles andere der Baufirma wiklich top war. Bis auf den etwas laxen umgang mit deren Subunternehmern. Aber dennoch wollen wir die grundlage schaffen das man uns nichts vorwerfen kann wenn es doch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Bis jetzt haben wir der Baufirma eine E-mail geschrieben und freundlich aber bestimmt darauf hingeweiesen das die Frist abgelaufen ist.

    Fuer Tips waeren wir sehr Dankbar.
     
  2. #2 Thomas B, 29.01.2014
    Thomas B

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    Nachgefragt: fehlen nur noch die paar lömmeligen Arbeiten (Vordach usw.)? Oder ist der Sani immernochj am Werkeln. Mithin fehlt auch noch Estrich, Inneputz, alle Böden usw???
     
  3. #3 eaerendil, 29.01.2014
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    Es fehlt noch die gesamte Heiizung, die finale Treppe (im moment sidn baustufen drin) die dachbodentreppe und die Elektro endinstallation. Und das Vordach ist keine schoenheitssache sondern die ueberdachung eines Vorsprunges im ersten Stock der sich um ca. 2 Heussseiten erstreckt. Ohne das Blechdach an der strelle ist der Bau nicht ganz dicht. Dann felhlen noch ein Paar kleine Schoehnheitsmaengel die beim Bau entstanden sind (angesenkter Fensterfluegel, KRatzer in einer scheibe und an Fensterrahmen...aber nichts was kriesentscheident ist).

    Das sind ueberschaubare Arbeiten.
     
  4. #4 Thomas B, 29.01.2014
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    O.K., somit ist das Haus nicht bewohnbar (-> keine Heizung ist im Winter erstmal nicht so angenehm).

    Bevor man nun wg. ein paar Hunnis alle ganz wuschig machht und das große Rad zu drehen beginnt, würde ich erstmal das Gespräch mit dem GU suchen. Wie stellt er sich die Restarbeiten vor? Wann gedenkt er fertig zu werden?

    Was mich ehrlich (!!!) erstaunt ist, wie man einen Bau in 5 Monaten hochziehen kann (...O.K., abgesehen von der Heizung ;) ). Rein technisch sicher zu schaffen, jedoch gibt es "Wartezeiten",m die sich nur sehr bedingt beeinflussen lassen. Zum Beispiel Beton: der braucht etwa sbis er seine Festigkeit hat. Und: Beton schwindet (wird im Endeffekt "weniger", das Volumen nimmt ab). Diese Prozesse sind am Anfang am stärksten und nehmen immer weiter ab. Wenn man dann auf einen sehr frischen (=jungen) Beton putzt, gibt es gerne lustige Rissbilder. Oder Estrich. Der braucht auch etwas Zeit um "belegereif" zu sein. Kann man beschleunigen, aber eben auch nicht auf Null reduzieren. Und und und...

    Von daher finde ich 5 Monate zum einen sehr ambitioniert und zum anderen aus rein bauphysikalischen Gründen unklug (Ausnahme: Fertighäuser!).

    Also: bevor man nun den RA startklar macht, würde ich das Gespräch suchen und mir die terminliche planung offerieren lassen. Geht es dann um ein paar Wochen, würde ich ggf. auf weitere Schritte im Sinne einer guten Zusammenarbeit verzichten.
     
  5. #5 eaerendil, 29.01.2014
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    ja ist ein fertighaus... ;-) ein Massives Fertighaus allerdings...dei waende kamen in Teilen vorgetrocknet udn vorverputzt auf die baustelle. Die Deckenelemente ebenfalls...der Betongaufwand vor ort war sehr minimal. Und der Feinputz war weitesgehend nur ein Beispachteln der Stoesse und eine Duenne lage putz ueber alles. Der Estrich war vor ca 8 Wochen geplant (wenn Sanitaer beigekommen waer) so kam der am 24.12. (ja Heiligabend...Ne tuerkische Firma) rein. Da fliesenarbeiten ehh auf unsere Kappe gehen und wir noch andere dinge selber zu erledigen haben kann der noch gerne ne weile Trocknen. Ausserdem ist der Estrich nur in 60m2 von den 150 m2 reingekommen. Der rest bekommt eine Unterkonstuktion mit daemmung und verschraubte Dielen. Und wie gesagt. bis vor 2 Monaten sag es so aus als wuerden sie sogar frueher fertig werden.

    Ja ich denk auch das wir da eher erstmal das gespraech suchen sollten bevor wir da gleich "Stress" machen. Die Frage ist nur ob wir zumindest schonmal schriftlich (per einschreiben) darauf hinweisne sollen das die Bauzeitgarantie abgelaufen ist. Ohne mit Anwalt zu dohen. Nur das wir unseren Teil gemacht haben falls es doch nicht "nett" zu loesen geht. Heizung sollte z.b. gestern gekommen sein. Allerdings fehlanzeige. :-(
     
  6. Taipan

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    JA! Sicher Doch. Du musst sie wirksam in Verzug setzen.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 08.02.2014
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    Ja, wie Taipan schon sagte, du solltest die Baufirma in Verzug setzen. Aber ein bloßer Hinweis, dass „die Bauzeitgarantie abgelaufen ist“, reicht nicht aus; es bedarf einer konkreten Fristsetzung. Da mir die Formulierung mit der Bauzeitgarantie aus deinem Vertrag nicht bekannt ist und es zudem sein könnte, dass der Endtermin der dortigen Frist (z.B. wegen witterungsbedingten Baubehinderungen) nicht genau bestimmbar sein wird, wäre z.B. folgende Formulierung nötig, aber auch ausreichend:
    -------------------------------
    „Wir weisen darauf hin, dass die garantierte Bauzeit abgelaufen ist und setzen zur fachgerechten und mängelfreien Fertigstellung des Werkes eine Nachfrist bis zum 28.02.2014, hilfsweise, für den Fall, dass diese unangemessen kurz sein sollte, bis zum 15.03.2014.“
    ------------------------------
    Die Fristen könnt ihr natürlich euren Bedürfnissen und dem, was bautechnisch und witterungsbedingt machbar ist, entsprechend anpassen, das sind nur Vorschläge.

    Das Ganze per Einwurf-Einschreiben, gern auch zugleich vorab per E-Mail, aber auf jeden Fall den Zustellungsnachweis (Einschreiben) nicht vergessen. Falls ihr im Vertrag für die Bauzeitüberschreitung eine Vertragsstrafe vereinbart habt, vergesst nicht, dass ihr euch deren Geltendmachung bei der Abnahme vorbehalten müsst.

    Viele Grüße

    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
     
  8. NFlass

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    Also für die Vertragsstrafe und für den Euch sicherlich zu stehenden Schadensersatz (falls dieser höher als die Vertragsstrafe ist), braucht ihr kein Verzugsschreiben. Allerdings solltet Ihr -falls es ein VOB/B-Vertrag ist- die von Ralf Wortmann vorgeschlagene Mahnung trotzdem schreiben und um eine Kündigungsandrohung ergänzen (Halten SIe diesen Termin nicht ein, werden wir den Vertrag kündigen und ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung beauftragen. Etwaige Mehrkosten werden von Ihnen zu tragen sein.).

    Warum?

    Richtig ist, was hier alle sagen: Wegen ein paar hunder Euro lohnt sich kein Streit. Also sucht das Gespräch! Aber: Sichert Euch ab, dass Ihr handelt könnt, wenn nichts passiert. Gerade wenn der Unternehmer -ausgeschlossen werden kann das nie- in die Insolvenz zu fallen droht, habt Ihr kaum noch eine Möglichkeit zu handeln!

    ...auch wenn das Haus wahrscheinlich schon fertig ist.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 23.02.2014
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    Also, aus der Ferne und ohne den Bauvertrag und die näheren Umstände zu kennen, würde ich eher dazu raten, erst eine Mahnung ohne Kündigungsandrohung zu schicken und dann, nach Ablauf der dort gesetzen Frist, eine Nachfrist mit Kündigungsandrohung hinterher zu schicken. Das wäre, wie ich finde, aus der Ferne der sicherste Weg.

    Zwei Drittel der vertraglich vereinbarten „Bauzeitgarantien“, die auf meinem Tisch landen, halten einer Überprüfung nicht stand mit dem Ergebnis, dass am Ende kein fester Endtermin ermittelbar ist, zumindest kein solcher, über den man sich nicht streiten könnte.

    Da reicht oft schon eine kleine, berechtigte witterungsbedingte Verzögerung oder ein Änderungswunsch des Bauherren, der die Frist um ein paar Tage verlängert und schon hat sich der Endtermin in Luft aufgelöst oder ist zumindest zum Prozessrisiko geworden.
     
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