Ablehnung der Restarbeiten

Diskutiere Ablehnung der Restarbeiten im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Darf ich als Bauherr sogenannte Restarbeiten verweigern, wenn wie in meinem Beispiel neue Fenster eingebaut wurden, diese aber ohne umlaufende...

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  1. #1 Wassermann64, 09.02.2010
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    Darf ich als Bauherr sogenannte Restarbeiten verweigern, wenn wie in meinem Beispiel neue Fenster eingebaut wurden, diese aber ohne umlaufende Dampfsperre und in verschiedenen Höhen eingebaut wurden. Und auch viele andere Mängel bekannt sind? Oder muss man Grundsätzlich die Fa. die den Pfusch angefangen hat weitermachen lassen?
     
  2. #2 Olaf (†), 09.02.2010
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    Dir die Antworten in dem andern Forum nicht gefallen?
    Hier kriegste auch keine anderen
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich kann "man" pauschal ablehnen. Folge -> Die Firma ist raus. Raus aus der Pflicht, für die Mangelbehebung irgendwie aufzukommen.
    Kein Geld, keine Nachbesserung, nix, nada.

    Eine begründete Ablehung ist möglich, wenn die geplante Nachbesserung verschlimmbessern würde oder mehrere bereist erfolgte Nachbesserungen erfolglos waren.

    Aber dafür braucht mensch einen Juristen!!!
     
  4. #4 Wassermann64, 09.02.2010
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    Und was wirklich schlaues kommt nicht von Dir? Ich bin dankbar für gute Tips. Leider gibt es die ja nicht von jedem. Und du blockst so weitere die gerne helfen wollen.
     
  5. Lukas

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    Da Du nichts mehr erwartest schenk ich Dir das Schloß.
    Solch Gemaule brauchts nicht.

    Gruß Lukas
     
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