Abrechnung Fliesenleger

Diskutiere Abrechnung Fliesenleger im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine Frage zur Abrechnung der Fliesenlegerarbeiten in unserem Bad. Es wurde eine Ausschreibung mit...

  1. andif

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Abrechnung der Fliesenlegerarbeiten in unserem Bad.
    Es wurde eine Ausschreibung mit Grundlage DIN 18352 gemacht und diese wurde vom Fliesenleger mit Preisen hinterlegt.

    Er hatte (lt. Ausschreibungsvorbemerkungen nicht fristgerecht) einen Rapport abgegeben mit dem Kommentar ' alle Wände =Putz nicht OK, so gut es geht mit mehr Mörtel gefliest, Mehraufwand 1 Tag=8Std '
    Im Vorfeld wurden lediglich die GIS-Wände moniert, wie sich herausstellte, zu unrecht, da die DIN18202 eingehalten wurde.
    Die Wände wurden nicht explizit auf die Einhaltung der Winkeltoleranzen ider Ebenheitstoleranzen überprüft, waren aber nicht auffallend schlecht verputzt.

    Zudem wurden mehrere Flächen (Waschtisch, Ablagen) mit Glasmosaik belegt. Der Preis wurde incl. Verlegung im Dünnbett angeboten.

    Nun wurden (angeblich, um auf ganze Mosaiksteine rauszukommen, bzw. um die Mosaiksteine auf das Niveau der angrenzenden Schlüterschiene anzuheben) die angrezenden Flächen und die Mosaikflächen an sich mit Wedi-Platten aufgefüttert. Ohne vorherige Absprache und Preisänderungsmitteilung.

    Wegen diesen Punkten will der Fliesenleger nun mehr als 600Euro zusätzlich abrechnen. Meiner Ansicht nach ist diese Preiserhöhung um etwa 10% (!) nicht in Ordnung.
    Normalerweise müsste er sich die Baustelle doch vor Abgabe der Preise ansehen und hier bereits die Mehrkosten im Vorfeld bekanntgeben. Zumindest vor der Ausführung.... oder irre ich mich in diesem Punkt?

    Übrigens: den Rapport hatte ich sofort nach Erhalt schriftlich zurückgewiesen...

    Vielen Dank für Eure Meinungen
    Grüße Andreas
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Gleich vorweg, von Fliesen habe ich keine Ahnung. Ich frage mich jedoch, was man bei einer Baustellenbegehung noch alles sehen soll. Hätte er jeden Winkel, jedes Maß, jede Abweichung, messen, verifizieren (es gab doch sicherlich Detailpläne), und Dir zur Kenntnis bringen sollen?

    Da wäre er wohl 1 Tag beschäftigt gewesen. Hättest Du diesen Aufwand nur für die Angebotserstellung auch bezahlt?

    Aha...er hätte also beim Feststellen der Abweichung die Arbeit einstellen, Dich schriftlich informieren, und dann irgendwann (nach Deiner Freigabe) weiter arbeiten sollen?

    Ich denke schon, dass man im Vorfeld alles so gut wie irgendwie möglich abklären sollte, aber in der Praxis funktioniert das nicht bis in´s letzte Detail. Man kann nicht alles vorhersehen.

    Meine Meinung, in Deinem Fall handelt es sich um eine, ich nenne es mal, Kleinigkeit. Sei doch froh, dass er seine Arbeit korrekt ausgeführt hat, anstatt irgendwas (gem. Angebot) hinzumurksen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. sepp

    sepp

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    1. wer hat das leistungsverzeichnis gemacht?
    der sinn dieser aussage entschliesst sich mir.
    2. sicherlich hätte er vorher die notwendigen maßnahmen vorher klären sollen.
    rein rechtlich kann man sich darüber mit ihm streiten, aber....
    3. eine auffütterung mit den wediplatten, damit die mosaike ins raster fallen, hättest du sicherlich nicht abgelehnt, da es sonst fürchterlich aussehen kann.
    4. wenn die arbeiten zufriedenstellend sind, solle man die kirche im dorf lassen und die arbeit auch bezahlen. wenn der untergrund uneben war muss er sowieso geglättet werden und dann fehlte die entsprechende position im lv.
    er hätte auch wieder gehen können und auf eine wand innerhalb der ebenheitstoleranzen pochen.
     
  4. andif

    andif

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    der Fliesenleger sagte, die GIS-Wände seien schief und krumm und er müsse hier teuer nacharbeiten. Das Nachmessen hat gezeigt: dies stimmt nicht. lediglich 1 Wand war etwas zu krumm und wurde nochmals korrigiert seitens des Sanitärinstallateurs.


    Die Wände des Gipsers waren alle sauber ausgeführt und nicht offensichtlich mangelhaft. Er hat im ganzen Haus saubere Arbeit geleistet.
    Für 20qm Wandfliesen-Mehraufwand einen ganzen Arbeitstag abrechnen? Na Ja. Zumal hier der Fliesenspiegel auf halber Wandhöhe ca. 5mm Kleber aufgewiesen hat... Sonderlich viel auszugleichen gab es demnach nicht und die Toleranzen nach DIN18202 erlauben dem Gipser auch ein bisschen Spielraum. Ich möchte ja nicht unterstellen, dass der Fliesenleger absichtlich etwas günstiger kalkuliert hat, um den Auftrag zu bekommen und dies nun irgendwie wett machen möchte...
    Wenn schon die GIS Wände nachweislich nicht schief waren, dann wars eben die verputzte Wand :shades
     
  5. sepp

    sepp

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    dann einigt euch!
    wenn keiner mehr nachweisen kann, daß die wand bucklig war hat er eben pech gehabt.
     
  6. andif

    andif

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    natürlich werden wir uns irgendwie einigen... ;)
    ich wollte mich nur im Vorfeld erkundigen, wie das mit Rapporten etc. prinzipiell aussieht, um einen gewissen Standpunkt und die Möglichkeiten abzuschätzen.
    Man will dem anderen ja nichts böses. Und natürlich soll er für seine Leistung auch was bekommen. Ist ganz klar.

    Danke in jedem Fall für die Antworten!!
     
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