Abrechnung Malerarbeiten....

Diskutiere Abrechnung Malerarbeiten.... im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Ich hab mal ne kurze Frage an die Maler hier. Folgende Problematik: DG mit Gauben. Flächen von gaubenwangen und Schrägen rd. 3,5 m². Öffnung in...

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2006
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    Ich hab mal ne kurze Frage an die Maler hier.
    Folgende Problematik:
    DG mit Gauben. Flächen von gaubenwangen und Schrägen rd. 3,5 m². Öffnung in der Schräge < 2,5 m²
    Nun sagt die VOB (und so wills der maler auch abrechnen) Aussparungen < 2,5 m² nicht abziehen, dafür aber Leibungen übermessen!
    Ist das bei der Gaubenausparung in der Schrägen auch so oder muss ich hier wirklich sowohl die Aussparung übermessen wie auch die Gaubenflächen mit berechnen???
    Oder hat sich der Maler mit seiner <2,5m² Idee sauber ins eigen Fleisch rasiert, weil er dann 3,5 m² nicht bezahlt kriegt (*4 Gauben)????
    MfG
     
  2. #2 Hundertwasser, 16.05.2006
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    Der Maler schneidet sich nicht ins eigene Fleisch wenn er sauber nach VOB kalkuliert hat, denn dann ist die Situation ja schon berücksichtigt. Und bevor er 4 x 3,5 m² aufmisst und abrechnet spart er sich die Zeit und übermisst den ganzen Klumpatsch und streicht in der Zwischenzeit noch ein Fenster:shades

    Dafür sind die VOB -Regeln ja eigentlich auch da. Und der Einheitspreis ist in der Regel in unserem Gewerk auch so niedrig das man auf ein paar m² mehr oder weniger auch verzichten kann. Vorausgesetzt natürlich man kennt seine Kosten und seine zeitwerte.
     
  3. H.PF

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    Was kostet denn so im Schnitt ein qm Rauhfaser tapeziert und einfach weiß gestrichen? Ca 450 m² Wandfläche.

    Gruß Holger
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2006
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    @ Hundertwasser
    Falsch. Der will beides abrechnen. Die <2,5 übermessen UND DAZU die 3,5 m² draufpacken:boxing . Deswegen die Frage. Entweder oder. Und ich bin entschieden für Verzicht auf Abzug:D , alleine schon wg. der Dreistigkeit.
    @ H PF 6,50 RF weiß + 1,50 für abtönen bis 30% + Vorarbeiten (Altbau).
    Mfg
     
  5. #5 Hundertwasser, 16.05.2006
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    Da müsste ich jetzt wirklich mal einen Plan sehen und das Aufmass des Malers dazu. Gerade im Gaubenbereich ist es halt immer etwas kniffliger (z.B. ob Setenwangen als Leibung zu betrachten sind usw.)

    Der genannte Preis für RF mit Anstrich geht wohl in Ordnung.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2006
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    Ich hab sogar ein Foto...

    :D
    Hier sieht man das recht gut. Die "Öffnung " in der Schräge liegt bei rd 2,2 m².
    Im Aufmaß ist die "Öffnung" übermessen, die Gaubenwangen und die Decke sind mit in den Decken- und Wandflächen erfast.
    Mfg
     
  7. sepp

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    das fensterl (<2,5) wird übermessen und der rest ist decken und wandfläche.
    gaupenwangen sind keine leibungen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 17.05.2006
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    @ Sepp

    Es geht nicht um den Abzug Fenster (der ist unstreitig NICHT vorzunehmen).
    Streitig ist die Öffnung in der Schräge mit < 2,5 m²
    Nochmal zur Erläuterung
    Der Maler misst :
    Drempel -> Raumbreite * h (i.O)
    Decke -> Raumbreite * Tiefe + Breite * Tiefe Gaubendecke (i.O.)
    Zimmerwände -> Trapez der Wandfläche + Gaubenwangen (i.O.)
    Schräge -> Raumbreite * Höhe der Schräge OHNE Abzug für Gaubenloch :boxing (streitig)
    Entweder sind die Gaubenwangen begrenzende Bauteile, dann darf das Loch nicht übermessen werden oder man definiert das als "Öffnung < 2,5 m²" dann wären Gaubenwangen und - decke "Leibungen" und damit nicht mit zu messen.
    Letzteres ist wohl eher nicht durchsetzbar, aber beides doch wohl auch nicht, oder?:confused: :confused: :confused:
    MfG
     
  9. sepp

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    achso.... der will die gaupenöffnung mit übermessen.
    wenn er das gaupenloch als nische definiert kann er es übermessen wenn kleiner als 2,5m2
    dann allerdings darf er die leibungen nur abrechnen wenn diese mehr als 2,5 m2 haben und zwar als einzelgröße.
    nur die rückfläche der nische ist unabhängig ihrer einzelgröße gesondert zu rechen.
    DIN 18363
    VOB/C
    abschnitt 5.1.10
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.05.2006
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    Ich hab ihm...

    ne faire Chance gegeben und ihm per Fax zwei Varianten (Abzug Öffnungen oder Abzug Wangen/Decke) mit der Bitte um Entscheidung angeboten.
    Heute morgen bekam ich per Fax nen Kommentarauszug zu Nischen, mit dem Wunsch, die Gauben als Nische zu betrachten. Hab ich gemacht.
    Gauben Wangen und -decken rausgerechnet, Gaubenfront als Nischenrückwand draufgehauen, Gaube übermessen. Macht 9,6 m² weniger. Die Abzüge in den Schrägen wären 8,3 m² gewesen.:smoke
    :respekt :respekt
    Mfg
     
  11. #11 Bugs-Bunny, 24.05.2006
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    Streng nach VOB

    VOB sagt Öffnungen <2,5 m² werden übermessen, (§5.1.5)
    Von nicht berechnung der Leibungen steht da nichts.

    Alle Flächen (auch Gaubenwangen) werden gemessen , Öffnungen über 2,5m² abgezogen. - Ganz einfach..... aber lohnt sich hier eine Diskusion?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2006
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    Jein! Es steht da nicht, daß bei < 2,5 m² die Leibungen nicht gemessen werden, richtig. Aber bei > 2,5 steht, daß Leibungen ZUgemssen werden -> Umkehrschluss: Bei < 2,5 werden sie nicht gemessen!!!!
    3* ja.
    1) Weil der Bauherr sonst mehr bezahlt, als er muss
    2) Weil ich im Zweifel dafür hafte
    3) Weils nicht der einzige "Fehler" war. Bloss die anderen waren eindeutiger!
    MfG
     
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