Abrechnung Verfüllung

Diskutiere Abrechnung Verfüllung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe für die Verfüllung der Baugrube einen Baggerbetrieb beauftragt. Zur Rechnung des Baggerunternehmens hätte ich jetzt eine...

  1. #1 passsven, 28.04.2016
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    Hallo,

    ich habe für die Verfüllung der Baugrube einen Baggerbetrieb beauftragt.

    Zur Rechnung des Baggerunternehmens hätte ich jetzt eine Frage wie abgerechnet wird.

    In Rechnung hat er einfach den angefahrenen Boden gestellt 160cbm.
    Die Baugrube war nachdem was ich vor Verfüllung gemessen hatte aber nur 130cbm groß.
    Klar, der Unterschied besteht in der Verdichtung.

    Meine Frage: wie wird üblicherweise abgerechnet, Volumen vor oder nach Verdichtung? Ich war davon ausgegangen, dass das Volumen nach Verdichtung (also das tatsächliche Volumen der verfüllten Baugrube) zählt.

    Der Text aus seinem Angebot:
    "gern bestätigen wir ihnen folgende Einheitspreise für ihr geplantes Bauvorhaben:
    Füllsand oder Baugrubenverfüllung liefern und einbauen, lagenweise verdichten 24,00€/cbm, inkl. MwSt."

    Ansonsten nur Briefkopf und Unterschrift von ihm.

    Beauftragt habe ich ihn per mündliche Zusage und E-Mail mit dem Text:
    Beauftragung gemäß Angebot und
    "Die Rechnung erfolgt nach cbm nach Vorschriften von VOB/B und C."

    Wie sieht die korrekte Abrechnung dafür aus?
    Wie gesagt, ich war von Volumen nach der Verdichtung ausgegangen, er berechnet nun das angefahrene Volumen.
    Bevor ich mit ihm eine Diskussion anfange hätte ich gerne mal ein oder zwei Meinungen dazu gehört, ob ich überhaupt einen Grund für eine Diskussion habe.

    Besten Dank im Voraus.

    Sven
     
  2. XB2376

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    Hallo Sven,
    also so wie ich das verstehe, gehst du davon aus dass die verdichteten cbm abgerechnet werden sollen, aber sie haben dir 160 rangekarrt und diese wurden doch verdichtet also ist das doch das gleiche???

    Oder meinst du, dass sie die 160 cbm auf 130cbm verdichtet haben, also willst auch nur 130 bezahlen? ja sicher wirst du das gemeint haben.

    Also bei uns habe ich die Baugrube bestmöglich ausgemessen und so gut es ging "kartographiert" dieses dann in einem 3D CAD Programm gezeichnet, dann das Volumen mit dem CAD Programm ermittelt und das dann dem Bauunternehmer mitgeteilt und danach haben wir abgerechet, bei uns haben wir dann die verdichteten CBM abgerechnet.

    Eine andere Herangehensweise wäre, der BU wird mit dem LKW vom Kieswerk beliefert und bekommt Lieferscheine, am Ende rechnet er die Lieferscheine zusammen und hat seine Menge. Die verdichtete Menge ist anhand der Unebenheiten in der Baugrube nicht so einfach zu ermitteln, dauert auch länger und anders verdient er auch noch mehr.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
     
  3. #3 Kriminelle, 28.04.2016
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    160 Kubik angeliefert, 160 Kubik verfüllt. Oder ist ein Rest Füllsand zurück geblieben?


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  4. #4 passsven, 29.04.2016
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    Hallo XB2376,

    du fasst leider meine Frage zusammen.
    Kurz: was ist den korrekt? 160cbm für 24€/cbm oder 130€/cbm?
    Ich wäre (natürlich) für 130, mein Tiefbauer hat aber 160 berechnet.
    Bei dir wäre es also 130 gewesen?
     
  5. #5 passsven, 29.04.2016
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    Hallo Kriminelle,

    Stichwort lautet "Verdichtung". Bei Sand etwa 1,2 bis 1,3 wenig ich es im Netz richtig gelesen habe. Also 160cbm unverdichtet =~ 130cbm verdichtet.
    Nur was ist auf der Rechnung richtig?
     
  6. #6 ingogni, 29.04.2016
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    Sand/Mutterboden ist "Schüttgut" nach meinem Wisse wird abgerechnet was auf dem LKW drauf war, und das normalerweise nach Gewicht (unverdichtet da geschüttet).
    Bei 130cbm verdichtet kommen die 160cbm unverdichtet (Faktor 1,25) also schon hin, das Gewicht dabei bleibt aber ja das Gleiche.
     
  7. #7 Baufuchs, 29.04.2016
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    Wo ist das Problem? Das Angebot ist eindeutig. Liefern und einbauen.

    Er hat 160m³ geliefert, die sind zu bezahlen.
     
  8. #8 Kater432, 29.04.2016
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    Wenn du vorher 130m2 gemessen hast, dann hättet ihr zusammen auch einen Festpreis ausmachen können und gut ist.
    Er hat 160m2 geliefert und eingebaut, also sind diese auch so zu bezahlen.

    Oder kaufst du auch eine Dose Bauschaum mit 500ml und bringst dem Händler dann nochmals Geld weil ja mehr Volumen drin war ?
     
  9. #9 diltigug, 29.04.2016
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    Also, wenn die VOB/C 18300 vereinbart ist, da steht unter Abrechnung:
    Für mich heisst das, wenn unstrittig ist, das die VOB/C gilt, wird das Grubenvolumen abgerechnet.
    Im Auftrag steht in einer Position:
    Das beschreibt für mich einen Komplettleistung, die wie vorbenannt abzurechnen ist.

    Nebenbei: ich habe wirklich das Gefühl, das hier die meisten Fachleute dem Forum den Rücken gekehrt haben, nachdem hier ungefragt Beiträge mit Werbung garniert werden. Oder kommt mir das nur so vor?
     
  10. #10 passsven, 29.04.2016
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    Hallo diltigug,

    vielen Dank für den fundierten Beitrag.
    Ich habe inzwischen auch mit einen Sachverständigen bei uns vor Ort gesprochen und er hat es mir genauso gesagt wie du.
    Abzurechnen ist das Baugrubenvolumen und nicht die angelieferte Menge.

    Grüße
    Sven

    PS: das mit den Experten scheint wirklich so zu sein. Vielen Dank an dich für eine Antwort mit Begründung.
     
  11. #11 Tiefbaufotograf, 02.09.2016
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    So viele ''Experten'' und (fast) nur eine richtige Antwort. Schade ....

    Natürlich wird - wenn im Angebot nicht ausrrücklich auf die spätere Abrechnungsweise hingewiesen wird - nach fester, verdichteter Masse abgerechnet. Wenn der Unternehmer klug gewesen wäre, hätte er Tonnen angeboten und abgerechnet. So zieht er zu Recht den Kürzeren.
     
  12. Pablo

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    Baufuchs hat recht. "anliefern und einbauen".

    Bei mir steht noch unterm Angebot:
    Abrechnung nach angelieferter Menge, Liefernachweis, Wiegeschein der Sandgrube oder Schotterwerk.
    Wer dass nicht will soll selber verfüllen.
    Es kann ja jeder alles, oder noch besser, er soll das Baurettungs-Team rufen aus dem Fernsehn, oder ........... einer findet sich, der es um sonst macht.

    Nur: Bei unseren Deutschen verworrenen, verschnörkelten Gesetzen und einem hochwohlgebohrenen Herrn Rechtsanwald
    ist es ein leichtes, nach der Ordnungsgemäßen Verfüllung einen Mängel zu finden, ob berechtigt oder nicht,
    damit es zu einem Vergleich kommt, und man nur die hälfte bezahlen muß.
    ich kenne Bauherren, die Bauen darauf Ihre Kredite auf
     
  13. #13 Tiefbaufotograf, 05.09.2016
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    Selbst der Hinweis mit der Abrechnung nach angelieferter Menge reicht nicht aus, um später die lose Masse abzurechnen, wenn nicht nach Tonnage abgerechnet wird (was bei Wiegescheinen vom Werk natürlich gegeben ist.)

    Geht es um Kubikmeter, dann wird umgerechnet, und zwar in feste Masse.

    Im Grunde stellt sich sogar die Frage, mit welchen Fahrzeugen angeliefert wurde, wieviel diese laden konnten und tatsächlich geladen hatten. Wieviele Kubikmeter wurden pro 2-Achser/3-Achser/3-Achser mit Anhänger/Sattelzug (mit, oder ohne Allrad) für die Abrechnung angesetzt? Was hat der Unternehmer für welches Lieferfahrzeug in Ansatz gebracht? Das ist doch alles zweifelhaft und nicht prüffähig.

    Die Regelung, nach fester, verdichteter Masse abzurechnen, gilt doch nicht nur zum Spaß. Die Leistung muss doch nachprüfbar bleiben.
     
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