Abrechnung Versicherungsschaden - Vorgehen so ungewöhnlich?

Diskutiere Abrechnung Versicherungsschaden - Vorgehen so ungewöhnlich? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen. Beim letzten Sturm wurde unsere Dachrinne und die damit verbundene Abdichtung beschädigt. Das Ganze wurde letztes Jahr von einem...

  1. #1 Jessi75, 06.09.2014
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    Hallo zusammen.
    Beim letzten Sturm wurde unsere Dachrinne und die damit verbundene Abdichtung beschädigt. Das Ganze wurde letztes Jahr von einem Dachdecker neu gemacht.

    Wir haben den Schaden der Versicherung gemeldet und sollten einen Kostenvoranschlag dafür erstellen lassen. Das haben wir dann auch getan und die Versicherung hat eine Reparaturkostenübernahmebestätigung geschickt. Die Versicherung verlangt, dass die Rechnung direkt an sie geht und dann von dort aus sofort an den Handwerker bezahlt wird. Der Dachdecker will sofort bei Erledigung Bargeld.

    Letztes Jahr haben wir auch überwiesen, das war schon ein rissen Theater weil er sagte, eigentlich nimmt er nur Bargeld. Für meine Steuererklärung besuchte ich aber den Nachweis über die Überweisung, darum hat er sich dann doch darauf eingelassen. Jetzt möchte er auf keinen Fall mit der Versicherung abrechnen weil er Angst hat kein Geld zu bekommen. Wir haben ihm schon gesagt, dass wir es selber zahlen, sollte die Versicherung wider erwarten Schwierigkeiten machen. Keine Chance. Er besteht darauf, sofort Bargeld zu kassieren.

    Ich habe dann noch zwei andere Dachdecker angefragt, aber es gab keine Reaktion.

    Ist es wirklich so ungewöhnlich, dass Handwerker das Geld direkt von Versicherungen bekommen? Ich arbeite im Autohaus, bei uns ist es üblich, dass Schäden direkt mit den Versicherungen abgerechnet werden.

    Oder ist der Auftragswert zu gering? Es geht schließlich nur um eine Rinne und 700,- netto...
     
  2. #2 mastehr, 06.09.2014
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    Wozu brauchst Du den? Absetzen kannst Du nichts. Schließlich hast Du keine Kosten gehabt, die hat ja die Versicherung übernommen.
     
  3. #3 Jessi75, 06.09.2014
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    Das war letzte Jahr als er alles gemacht hat!
     
  4. #4 Gast036816, 06.09.2014
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    dann soll er dir seine rechnung geben, du bgleichst die und du holst dir das geld von der versicherung. lass dir auf der rechnung quitieren vom empfänger - betrag erhalten, datum, unterschrift und gut ist's.
     
  5. #5 Skeptiker, 06.09.2014
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    Erheblich seltener als im Kfz-Handwerk ist eine Direktabrechnung im Bauwesen schon. Einige Branchen wie Bautrockner machen das sicherlich öfter, aber der Anteil dürfte über alles im einstelligen Promillebereich liegen. Mir ist eine Direktabrechnung bisher auch erst zweimal begegnet.

    Die vehement gewünschte Barzahlung lässt mich aber fragen, wie es mit der Steuerehrlichkeit deines Vertragspartners bestellt sein mag.
     
  6. #6 cristalero, 06.09.2014
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    Im Glaserhandwerk rechnen wir auch über Versicherungen ab. Aber einige kollegen mögen das
    aus folgenden Gründen nicht:

    1. Die Versicherungen lassen sich teilweise bis zu 8 Wochen Zeit, um die Rechnung auszugleichen.

    2. Trotz Abtretungserklärung vom Kunden, wird der Rechnungsbetrag trotzdem an den Kunden überwiesen.
    Wenn man dann bei den Versicherungen nachhakt, kommt dann die Auskunft- Ist aus versehen doch an den
    Kundn überwiesen worden. Ruft man beim Kunden an, hat er es "vergessen" oder wenn man Pech hat, sagt er:
    Ne, habe noch nichts bekommen....

    Das ist manchen Kollegen dann zu blöd. Wen Du die RE bar an den Handwerker zahlst und es dann bei der
    Versicherung einreichst, hat das noch lange nichts mit Steueruntreue zu tun.....
    cristalero
     
  7. #7 Jessi75, 06.09.2014
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    Ok, danke für eure Antworten.
    Bei uns ist die Abrechnung Tagesgeschäft. Es ist selbstverständlich, dass wir z. B. einen Schaden in 10-facher Höhe dessen worum es hier geht, über Versicherungen abrechnen. Die wenigsten Kunden könnten das vorstrecken...

    Naja, die Versicherung besteht auf der Abrechnung mit dem Handwerker, der Handwerker besteht auf der Abrechnung mit uns. Wir drehen uns im Kreis...
    Laut Versicherung ist das Geld innerhalb von 5 Werktagen beim Handwerker.

    Ich verstehe auch nicht so richtig, wieso er unbedingt Bargeld haben möchte. Ich überweise am liebsten alles weil dann immer den Nachweis über die Kontoauszüge habe.
    Ich weiß natürlich nicht ob alles korrekt versteuert wird, aber davon gehe ich erst mal aus wenn ich eine Firma beauftrage und eine Rechnung erhalte... Aber man weiß ja nie...

    Ich habe die Rechnung letztes Jahr sofort bezahlt. Er hat seine Arbeit gemacht, also kriegt er sein Geld. Das war auch kein Problem, darum hat es mich auch geärgert, dass er sich jetzt so quer stellt und auf Barzahlung besteht. Es geht hier schließlich "nur" um 6m Dachrinne und nicht um eine neue Dacheindeckung!
     
  8. Julius

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    Hat er Dir denn wenigstens seine gültige Freistellungsbescheinigung (in Sachen Bauabzugssteuer) vorgelegt?
    Wenn nicht, darfst Du ihn gar nicht komplett bezahlen!
     
  9. #9 Jessi75, 07.09.2014
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    Hör ich zum ersten mal... Er hat nichts vorgelegt.
     
  10. #10 Kalle88, 07.09.2014
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    Das ist Blödsinn! Seid wann gilt das als Privatmann? Öffentlichrechtlich ja, Unternehmen ja und bei Einhalten der Geringfügigkeitsgrenzen so oder so nicht!
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 07.09.2014
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    Verstehe ich das richtig, dass wir hier über zwei verschiedene Aufträge reden, nämlich

    a) einen, der irgendwann im letzten Jahr erledigt wurde und den du nach einigem Hin und Her durch Überweisung bezahlt hast (ohne dass dort die Versicherung beteiligt gewesen wäre)

    und

    b) über eine andere, jetzt aufgrund eines Sturmes anstehende Dachrinnenreparatur im Werklohnumfang von ca. 700 €?

    Wenn ja, ist a) wohl längst erledigt und es geht nur noch um b), sehe ich das richtig?

    Da gäbe es aus meiner Sicht zwei Lösungsmöglichkeiten:

    aa) erläutere deiner Versicherung, dass du keine Firma findest, die die Reparatur nach Reparaturkostenübernahmebestätigung zwar von dir beauftragt, dann aber direkt mit der Versicherung abrechnen möchte und bitte sie, dass sie entweder einen Handwerker heraussucht (größere Versicherungen haben meistens entsprechende Listen) und diesen dann im eigenen Namen beauftragt und mit diesem dann auch direkt abrechnet oder dass sie dir gestattet, einen von dir ausgewählten Handwerker zu beauftragen, der dann dir persönlich eine Rechnung legt und den du dann direkt (ggf. in bar gegen Quittung) bezahlst, mit der Maßgabe, dass du diese Zahlung sodann von der Versicherung erstattet bekommst, soweit sie sich im Rahmen des Kostenvoranschlags und der Reparaturkostenübernahmebestätigung bewegt.

    Mache alles schriftlich mit der Versicherung. Wichtig ist, dass du auch eine etwaige Weigerung der Versicherung schriftlich erhältst. Das Ganze klingt mir so, als ob deine Kommunikation mit der Versicherung zu diesem „Knackpunkt“ bislang vor allem telefonisch erfolgte. Wenn die Versicherung auf keine der beiden Alternativen eingeht, setze eine Frist und drohe damit, nach Fristablauf einen Anwalt einzuschalten.

    bb) suche dir einen anderen Handwerker, dehne deine Suche aus und schreibe 5-10 Firmen an, die dir groß, seriös und kompetent erscheinen, die keine Barzahlungsbedingung stellen und mit einer Abrechnung über die Versicherung einverstanden sind.

    Wenn du einen Handwerker im eigenen Namen beauftragst, bist du auch grundsätzlich derjenige, auf dessen Namen die Rechnung ausgestellt werden und der die Leistung bezahlen muss. Der Handwerker braucht nicht damit einverstanden zu sein, seine Leistung mit der Versicherung abzurechnen.

    Dem Handwerker ist es auch grundsätzlich nicht verboten, auf einer Barzahlung nach Abnahme zu bestehen, sofern er diese Barzahlung quittiert und dir zugleich eine ordnungsgemäße Rechnung (mit Steuernummer) aushändigt.

    Er darf es im Vorfeld seiner Leistung auch zur Vertragsbedingung erheben, nur in bar bezahlt zu werden. Wenn du auf seine Bedingung eingehst, hätte eine Überweisung des Betrags keine Erfüllungswirkung.

    --------------------------------------------------------------------------------------
    Solche Streitfälle sind relativ selten, deshalb gibt es auch nur wenige Urteile zu diesem Thema. Deshalb hier „nur“ das Urteil eines Amtsgerichts, nämlich AG Soest, Urteil vom 16. Dezember 2013 – 12 C 207/13 –, juris. Auszug aus den Gründen:

    „Der Kläger war mit der Annahme des Geldbetrages nicht in Verzug im Sinne der §§ 293 f BGB, denn die Leistung ist nicht in der geschuldeten Weise angeboten worden, § 294 BGB.

    Geldschulden sind, wenn die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, an sich durch Barzahlung zu bewirken (Fetzer in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl, § 362, Rn. 16, m.w.Nw.). Eine Geldschuld kann anstatt durch Barzahlung auch durch Banküberweisung erfüllt werden, wenn die Parteien dies – ggf. stillschweigend – vereinbart haben. Dabei reicht die Tatsache, dass der Gläubiger ein Girokonto eröffnet hat, grundsätzlich als Einverständnis mit einer Überweisung noch nicht aus. Vielmehr muss der Gläubiger seine Zustimmung mit einer bargeldlosen Zahlung auch nach außen zum Ausdruck gebracht haben (Fetzer a.a.O, Rn. 19). Dies ist z.B. der Fall, wenn er seine Bankverbindung durch Aufdruck auf Briefen, Rechnungen oder auf andere Weise bekanntgegeben oder in der Vergangenheit Überweisungen widerspruchslos hingenommen hat. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht gegeben, denn der Kläger hat ausdrücklich die Barzahlung verlangt und die Bekanntgabe seiner Kontodaten verweigert, sodass ein konkludenter Wille insoweit nicht einschlägig sein kann.“

    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Soweit der Text.

    Die Regeln bezüglich der Bauabzugssteuer gelten übrigens nur, wenn jemand Bauleistungen an einen Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbringt, nicht bei der Leistungserbringung an Privatpersonen, vgl. § 48 Absatz 1, Satz 1 EstG.
     
  12. #12 Kalle88, 07.09.2014
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    Gilt das nicht auch für den Privatmann der über/ mehr als 2 Mietwohnungen verfügt und HW Leistungen in Anspruch nimmt? Tut zwar hier im vorliegenden Fall nichts zur Sache, ich meine mich aber zu erinnern das dem so ist.
     
  13. #13 Jessi75, 07.09.2014
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    Danke für die Infos! Es ist genau so wie in a) und b) beschrieben. Ich hatte den Fall aus dem letzten Jahr nur erwähnt um zum einen zu zeigen, dass wir in zum einen schon einmal beauftragt und sofort bezahlt haben und zum anderen, dass die Zahlung per Überweisung damals schon Thema war.

    Es lief alles per E-Mail und Telefon mit unserem Versicherungsmakler. Wir haben dann von der Versicherungsgesellschaft eine schriftliche Reparaturkostenübernahmebestätigung bekommen.

    Ich werde morgen noch mal dem Versicherungsmakler anrufen. Mit dem Handwerker lässt sich nicht mehr reden. Er ist jetzt sauer auf uns weil wir über die Versicherung abrechnen wollen. Vielleicht kann der Makler mir jemanden empfehlen.

    Mir wäre es halt aufgrund der Gewährleistung, die wir ja noch auf die Abdichtung haben, am liebsten dass der gleiche Handwerker die Arbeiten erledigt...

    Mich hat halt auch interessiert, ob es im Baubereich so ungewöhnlich ist mit den Versicherungen abzurechnen.
     
  14. #14 Kalle88, 07.09.2014
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    Ungewöhnlich nicht, mitunter aber recht Zeit- und nervenraubend. Es gibt auch HW, die allgemein nicht scharf auf VL sind. Was in deinem Fall der Fall wäre. Grundsätzlich gehören zu einem Geschäftsgebahren immer zwei Parteien. ;) Wenn du nicht einverstanden bist, dann lass es einen anderen machen.
     
  15. Julius

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    Aber laß es KEINEN machen, den Dir die Versicherung empfiehlt!
    Das hab ich mehrfach durch - nur Ärger. Nie wieder.
     
  16. #16 wasweissich, 13.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Julius ,liegt vielleicht auch an deiner versicherung....;)

    Es oll welche geben ,die im sinne ihrer kunden agieren.die machen das ....einfach so.
     
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