Abschlagszahlung zahlen bei Mängeln?

Diskutiere Abschlagszahlung zahlen bei Mängeln? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja mit Tipps weiterhelfen. Beauftragt wurden Fenster und Haustür, Vertrag nach BGB. Die Fenster sind nun in...

  1. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir ja mit Tipps weiterhelfen.

    Beauftragt wurden Fenster und Haustür, Vertrag nach BGB. Die Fenster sind nun in KW35 eingebaut worden, eine Abnahme hat bisher nicht stattgefunden. Direkt nach dem Einbau habe ich einige Macken festgestellt (Kratzer in den Folien und im Rahmen, Anschlagsdichtung schief, eventuell falsche Glasdicke, Schutzfolien wurden vorm Einbau abgezogen). Diese Dinge wurden dem Fensterbauer noch nicht mitgeteilt, da der Arichi meint, Abnahme hat noch nicht stattgefunden. Jetzt hat der Putzer seine Arbeiten fertig gestellt.

    Nun habe ich eine Abschlagsrechnung erhalten mit der kompletten Summe der Fenster (Haustür ist ja noch nicht eingebaut worden). Soll ich zahlen? Soll ich unter Vorbehalt zahlen? Soll ich die Rechnung zurückweisen, da noch keine Abnahme stattgefunden hat? Soll ich die Rechnung kürzen? Was meint ihr dazu?

    Gruß.
    Gwenny
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Boah. So lange hier. Bin Fassungslos.

    Rechnung um den 2-fachen Wert der Mangelbeseitigung kürzen. Und Mängel anzeigen, mit angemessener Frist zur Mangelbeseitigung (Kalenderdatum)
     
  3. #3 Gast036816, 08.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    unglaublich, mängel werden nicht angezeigt, da noch keine abnahme anberaumt ist. ergänzend zu Lebski - die mängel sofort anzeigen mit fristsetzung zur beseitigung.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Tja - wer wird nach Ansicht des Fensterbauers wohl für die Kratzer verantwortlich sein???
    Na - der Putzer natürlich!
     
  5. #5 wasweissich, 08.09.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    tja und das zu recht ,mängel , die nach einem haufen anderer gewerke plötzlich auftauchen .....
     
  6. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Dein Archi ist ein Depp...

    Mängel hat man unverzüglich anzumelden
     
  7. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Versuchen kann es der Fensterbauer ja mal.

    Hilft ihm aber nicht, weil er im Verhältnis zur TE bis zur Abnahme auch für die Kratzer des Putzers verantwortlich ist. Er kann allenfalls vom TE verlangen, dass der ihm seine Schadensersatzansprüche gegen den Putzer abtritt,.... wenn es denn der Putzer war??

    Der Fensterbauer ist der Depp. Der hat nicht gelernt, dass er sofort nach dem Fenstereinbau auf Abnahme bestehen muß, weil erst damit die Gefahr der Beschädigung der Fenster auf den Bauherren übergeht.
     
  8. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Du würdest die Mängel aber auch sofort melden?
     
Thema: Abschlagszahlung zahlen bei Mängeln?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Abschlagszahlung nach BGB hausbau online-ratgeber unter Vorbehalt da noch keine Abnahme

Die Seite wird geladen...

Abschlagszahlung zahlen bei Mängeln? - Ähnliche Themen

  1. Abschlagszahlung

    Abschlagszahlung: Halli hallo! Ist es normal dass eine elektro firma eine abchlagssumme von einem 3tel der gesamten Summe verlangt ohne dass wir genau wissen wann...
  2. Nachträgliche Vertragsanpassung: Abschlagszahlung erst nach Fertigstellung möglich?

    Nachträgliche Vertragsanpassung: Abschlagszahlung erst nach Fertigstellung möglich?: Hallo Leute, in meinen Bauvertrag für ein "Selbstbauhaus" sind Abschlagszahlungen vereinbart. Die Abschläge stellen bis auf die Grundplatte,...
  3. Fälligkeit von Abschlagszahlungen

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen: Hi, folgender hypothetischer Fall: Laut einem BGB-Vertrag sind bestimmte Abschlagszahlungen fällig, wenn ein bestimmter Bautenstand erreicht...
  4. Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung

    Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung: Hallo zusammen, wir haben uns ein REH vom Bauträger gekauft. Dieser hat einen Bauleiter/Architekt eingestellt für die Bauüberwachung und...
  5. Bauvertrag mit 16 Abschlagszahlungen, Geld einbehalten auf Grund Mängeln

    Bauvertrag mit 16 Abschlagszahlungen, Geld einbehalten auf Grund Mängeln: Hallo zusammen, Ich habe einen Bauvertrag mit meinem Unternehmer der 16 Abschlagszahlungen für einzelne Gewerke enthält. Alles ist bereits...