Abschlussrechnung mit absurden Forderungen nach Abnahme durch Baubegleiter

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  1. #1 Tapferelch, 03.07.2012
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    Hallo,
    wir haben ein Bauabnahme gehabt mit unseren Baubegleiter zusammen. Nach dieser Bauabnahme haben wir jetzt ein Abschlussrechnung über 18000 Euro bekommen, teilweise über Summen, die wir auf Wunsch der BU mit den handwerkern getrennt geregelt und schon bezahlt haben z.B. zusätzliche Fenstern, zusätzliche Elektroarbeiten.
    Wir haben von Anfang an eine eigene Sachverständige gehabt, der uns die Pläne und Statik überprüft hat. Der BU war damit einverstanden, "So wird von Anfang an alles richtig gemacht, und dann hat er kein Ärger"
    z.B.
    1. Auf Wunsch bzw Änderung von Statiker wurde das Fundament 30 cm, angeblich wegen Erdbebenzone 3. Unser Gutachter meint aber, dass wegen Erdbebenzone diese Änderung (von 25 auf 30 cm) nicht Notwendig war. Unser gutachter hat die Decken-Abnahmen gemacht, hier hat er mehr "Eisen" verlangt, da in dem ursprünglichen statischen Plan die Luftungskanäle nicht angezeicht waren. Jetzt verlang BU 3800 Euro netto hierfür. Über diese Änderung wussten wir aber nicht mal.
    2. BU hat nach einer Vertighausplan ein Massivhaus bauen wollen. Im Vertag stand z.B. elektrische Rolläden überall, wo technisch möglich. In einem Erkerbereich passten mit dem ursprünglichen Olan wegen Traufhöhe die Rolläden nicht. Hier hat unser Baugutachter ein simple Lösung gezeigt und gesagt, dass ohne Ausführungsplan dieses Haus nicht gebaut werden kann. Also die Rolläden waren technisch möglich, nur hätte die Architektin Ihre Talent zeigen müssen. Hiernach wurden Änderungen vorgenommen, dann haben wir dem Plan zugestimmt. Nach 8 Wochen kommt die Architektin mit neuen Dachaufbaupläne, da die erste nicht richtig wäre (Sie selber hat den Plan gemacht) und sollen uns zwischen 2 Lösungen entscheiden. Hiernach Drempelerhöhung von ca 12 cm, BU Sprich über 24 cm (uns hat diese nicht aufgefallen und über zusatzkosten sprach niemand. Wir haben einen Plan ausgewählt, Entscheidung nach Äußerlichkeiten zwische 2 nocht optimale Lösung bei assymetrischem Dach.
    Jetzt die Rechnung für Planäderung, Zeichenänderung 1785 Euro, drempelerhöung 2499 euro.
    Und diese Sachen sind nur Beispiel. Endbetrag habe ich schon erwähnt.
    Ich weiss, ich soll den nächsten Termin bei Anwalt holen. Ich bin trozdem gespannt auf Eure Meinungen.
    Wir kann dass sein, dass ich Forderungen nach der Abnahme nicht mehr oder nicht einfach stellen kann, der BU aber ohne Hemmung das tuen kann. (z.B. haben wir uns für 3 Monatsmiete Ausgleich wegen Bauzeitverzögerung geeinigt, das bei der Abnahme festgelegt, jetzt kann ich die Zinsen nicht mehr einholen). Mein Schuld, ich dachte können wir uns entgegenkommen und einigen....ich habe großes Fehler gemacht. bei Fliesen legen haben wir festgestellt, dass schräge Wände nicht simmetrisch laufen (im Bauplan simmetrisch), sieht jetzt häßlich aus. :hammer:


    LG Tapferelch
     
  2. #2 Gast036816, 03.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vertrag nach vob oder bgb?
     
  3. #3 Tapferelch, 03.07.2012
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    Vorschriften der allgemeinen technischen Vertragsbedingungen nach VOB/C
    bautechnische Borschriften der LBO und BauNVO
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  4. #4 ManfredH, 04.07.2012
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    ManfredH Gast

    VOB und BGB ?
    Und wofür bitte war das BauGB relevant?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2012
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    Sorry, aber wenn Euer BauSV auf der Baustelle rumrennt und Anweisungen gibt, dann wird ds heiter.
    Der BU könnte sich nämlich - insbesondere auf Grund der Aktion mit den Rollläden - auf eine so genannte Anscheinsvollmacht des SV berufen.
    Will heissen - der BU durfte annehmen, dass der SV in Eurem Namen Aufträge erteilen darf :yikes

    Ganz heisses Thema!

    Ich würde dem SV so was von in das südliche Ende seines Rückgrads treten - das glaubst Du gar nicht. Sowas ist absolutes NoGo!
    Weder werden Zusatzleistungen gefordert noch bekommt der BU ohne Auftrag von irgendwem Planungsunterlagen!
    Der Kunde (= Bauherr) wird auf den Mißstand hingewiesen, die Firma und die Mitarbeiter vor Ort darauf, dass Punkt X oder Y beanstandet wird - das aber mit dem Hinweis, dass das KEIN Auftrag ist, sondern ihnen nur die Möglicheit geben soll, weitere Kosten zu vermeiden, weil sie z.B. weiterarbeiten mit dem selben Murks.

    Ich denke, aus der Nummer kommt Ihr nicht oder zumindest nicht komplett raus!
     
  6. #6 Tapferelch, 04.07.2012
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    Moment!
    Einzige war was der SV bestimmt hat, die Bewährung in den Decken...und dieses im Auftrag von BU. Es heisst, der BU hat unser Sachverständiger für die Abnahmen der Decken beauftragt (demit alles in einem hand ist), nicht wir. Die Qualität wurde durch SV dann für BU und nicht für uns gesichert.
    Rolläden: SV hat nur eine Lösung gezeigt, nicht veranlasst. Diese Lösung wurde dann vom Architekt akzeptiert. Meine Meinung und eigentlich die Tatsache ist. Architektin hat ein Fertighausplan an uns halbwegs eingeplant, mit der Behauptung, dass die Rolläden nicht passen. Sie war nicht einmal auf dem grundstück!!! Sie hätte nur ein bischen Gedanken machen müssen, war aber für Sie sehr mühsam.....Es war einfacher zu sagen....technisch nicht möglich...letzändlich war aber möglich!!!! In unserem Vertrag stand nicht, dass die Pläne 1:1 übernommen werden müssen, oder dass spätere Änderungen nur auf Zusatzkosten durchführbar werden. Bei der Änderungen gab es keinen fertigen Ausführungsplan, so dass für die Änderung der Pläne m.E: kein Geld verlang werden kann, da was geändert werden musste war gar nicht vorhanden. SV hat keinen Auftrag gegeben, nur Hilfestellung geleistet. Natürlich auf unseren Kosten.
    Ich bin gespannt.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2012
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    Diener zweier Herren :wow. Das geht ja mal gar nicht!
    Ausserdem - viel Spass dabei, zu beweisen, dass a) der BU nicht annehmen durfte, der SV hätte Euch informiert und b) es sich bei den Mehrmengen nicht um Sowieso-Kosten handelte!

    Ich auch. Denn der BU sieht ds garantiert anders, wird sich auf die Anscheinsvollmacht und Eure Freigabe der geänderten Pläne berufen.

    Das Ding ist :yikes und so verfahren, dass sich ein Streit wahrscheinlich nicht lohnt.
    Legt das mal einem versierten Baurechtsanwalt vor, der sich das ansieht und Euch zu den Prozessrisiken und Erfolgsaussichten berät!
     
  8. Lukas

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    Das erscheint mir etwas wirr und als ganz dünnes Eis.
    Es interessiert auch weniger, was in Verträgen nicht drin steht.

    Siehst Du jetzt den Fehler darin, daß am Ende Eure Wünsche erfüllt wurden oder darin, daß Ihr dafür bezahlen sollt?

    Wie kann man auf die Idee kommen, daß Änderungen grundsätzlich nix kosten?

    Manchmal frag ich mich, wie jemand an den Bau heran geht und wie er sich selbst darum kümmert. Sowas kann einem doch nicht erst auffallen, wenn die Rechnung kommt.:irre

    Gruß Lukas
     
  9. #9 Gast036816, 04.07.2012
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    Gast036816 Gast

    noch eine weitere frage - wurde der preis pauschaliert oder wird nach einheitspreisvertrag mit nachgewiesenen einzelmengen abgerechnet?
     
  10. #10 Tapferelch, 04.07.2012
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    Ich denke, den Fall muss man selber erleben, den überhaupt richtig verstehen zu können.
    Welche Preise meinst Du Rolf? Die Nachforderungen? Die sind alle pauschalisiert und wir wissen von den Handwerkern, dass die meisten dieser Kosten dem BU nicht mal in Rechnung gestellt wurden, oder BU behauptet, diese Zusätze sind in dem Pauschalpreis drin, den er mit dem Handwerkern ausgehandlet hat. 4 Handwerkergruppe möchte von uns schriftliche Nachweise, dass bestimmte Arbeiten erledigt wurden. Die Handwerker stellen die Rechnungen uns aus, nicht dem BU, weil die Wissen, dass BU nicht bezahlt. Kann der BU uns Kosten herunterschlagen wofür er selber dem HW nicht bezahlt? Mir scheint hier alles kriminell.
    Wir wollten die Innentüren dann einbauen lassen, wenn die Bodenarbeiten fertig sind. Wir haben die Innentüren schon bezahlt, für die Türe getrennte Abnahme vereinbart. Der Handwerker will aber jetzt unsere Türe nicht einbauen, weil er von den anderen Handwerker gehört hat, dass die Rehnungen nicht vollständig bezahlt werden. Er möchte, dass wir Ihm zusichern, dass wenn BU Ihm nicht bezahlt, dass wir die Tühren samt Einbau aus dem zurückgelhaltenen Geld Ihm bazahlen. Das geht mal gar nicht.
    Das Haus hatte auch ein Pauschalperis, und gar nicht kleiner Preis( 320000 Euro für 153m2 plus Keller (EnEv 70) (nicht besonderes, alles Simple, einfache Ausführung) ohne Grundstück, in diesem Preis sind vertraglich die Architektkosten und Kosten der statischen Berechnungen drin.
    Er bezieht sich auf die Zeichnungen, die bei der Baugenehmigung eingereicht waren, jedoch die Architektin hat danach auch wahnsinnige Änderungen vorgenommen. Vorwände gezogen, weil die im Plan vorhandene Kanalrohre nicht in die Wand passten, an dem ursprünglichen Plan waren alle aber überall in der Wand drin. Relation von Zwischenwänden geändert.
    Wie ist es dann jetzt. BU darf den Plan Ändern? An bestimmten Punkte haben wir reklamiert, wir mussten die Korrekturarbeiten "durchboxen" und jetzt verlang für diese Arbeiten auch geld, er behauptet es waren Sonderwünsche, obwohl diese Änderungen nicht Sonderwunsch, sonder ein Verlagen das einhalten des ursprünglichen Planes war. Sämtliche Vorwände waren aben nicht zu vermeiden.
    Wir haben keine Änderungen gewünscht. Wir haben verlangt, dass die Rolläder, die technisch möglich waren eingeplant werden!
    Also Ihr meint, wenn die Änderungen gemacht werden, völlig egal ob dass überhaupt nicht unser Fehler ist, müssen wir die Kosten tragen.
    Ich denke: Der Bebauungsplan wurde von der Architektin vor dem Vertragsunterschift nicht überprüft. Wenn wir hiernach gewusst hätten, dass Rolläden nicht reinpassen, hätten wir den Vertrag nicht unterschrieben. Der BU wusste, dass wir überall Rolläden haben wollen, mit Fernbedienung (schriftlich). Fernbedienung wurde auch vergessen. Wenn er nicht im Voraus überprüft, ob dieses Bauvorhaben mit seiner einfachen Plänen an unserem Grundstück überhaupt möglich sei, ist nicht mein Problem.
    Wir waren schon beim Anwalt vor Monaten (Ein Professor für Baurecht)....er sah die Sache nicht so dunkel, wie Ihr.
    Ich finde es trotzdem interressant welche Meinungen Ihr habt und es hift mir wirklich weiterzudenken, mich evtl auch das nicht so rosigen Aussichten vorzubereiten.
    Wenn der BU nur die Häfte seiner Forderungen durchboxt, haben wir es gar nicht so schlecht. Ich mache Ihm ein angebot: "Er hört mit diesem Blödsinn auf, dann machen wir unser Augen über 7 Monate Bauverspätung, zig Fehlern, verminderte Wohnfläche, assymetrische Wände, katastrophale Fliesenarbeiten zu. Wenn Ihm dass so nicht passt, dann ist unser Forderung eigentlich teuerer, als seine Forderung. Er kann es also Überlegen.

    LG Tapferelch

    PS für Lukas: Wir habe alle Sonderünsche schon bezahlt. Die Korrekturarbeiten, die wegen Fehler oder Desinterresse anterer Fachmänner aufgetreten sind, möchte ich wirklich nicht bezahlen.
     
  11. #11 Gast036816, 04.07.2012
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    Gast036816 Gast

    ich meine den hauptvertrag, irgendwo hast du das geschrieben - dass haus ´hatte´einen pauschalpreis für 320.000 €. wenn du schreibst ´hatte´, ist der preis jetzt nicht mehr gültig?

    wenn vob/b beim vertrag gültig ist, dann muss der bu die änderungen vorher anzeigen und mitteilen dass diese mehr kosten werden. macht er dies nicht, kannst du diese kosten ablehnen. s. vob/b § 2 nr. (8) 1.

    habt ihr hingegen änderungen angeordnet, die mehrkosten nach sich ziehen, dann solltet ihr diese kosten auf jeden fall dem grunde nach anerkennen und dem bu mitteilen, er möge bitte die preisgestaltung auf der grundlage der urkalkulation darstellen. dazu braucht ihr jemanden, der das prüfen kann.

    was mir momentan noch nicht klar ist, ob die vom bu vorgetragenen mehrkosten nicht in die risikosphäre der pauschalierung fällt.
     
  12. Baumal

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    du schreibst ziemlich viel, aber doch wenig.

    was hat dein bebaungsplan mit rolladen zu tun?
     
  13. #13 Tapferelch, 04.07.2012
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    Hallo Rolf,
    Huh, Entschuldigung, wenn ich nicht alles ganz genau formuliere...ich bin nicht gebürtige Deutschin :)
    Das Haus hat noch immer der Pauschalpreis. Es gab Sachen, die wir rausgenommen haben, die nicht zu pauschalisieren waren...z.B. Erdarbeiten...oder Fenster und Elektroarbeiten im Keller, da der Keller bei Vertragunterschrift noch nicht geplant war (meine ich hier von der Architektin noch keinen Plan vorlag)!
    Dickere Bodenplatte war z.B. nicht angezeigt. Mehr Eisen war auch nicht angezeigt...wir wissen diese Änderungen alles nur hinterher....(hier hat der SV nicht unserem Auftrag gearbeitet)
    Anordnung von Änderungen??: Hier ein brisanter Beispiel. Im Flur gibt eine schräge Wand, Abstand von der Treppe (dieser Abstand ist der engste Punkt in diesen Raum) beträgt an dem ursprünglichen Plan 1,6 Meter!. In dem Ausführungsplan kommt auf diese schräge Wand eine Dreieckvorwand!!! wegen Abflussrohre, diese Rohre waren aber auf dem Plan zuerst in der Wand. Wir fragen, was
    das heisst? Na ja...die Rohre passen nicht in die Wand, weil die Wände dünner werden müssen, damit man die Wohnfläche halten kann (nähmlich in diesem Zeitpunkt ist endlich der Statik und Energieplan fertig (8 Wochen nach Baugenehmigung!), wonach die Isloierung der Außenwand sowie die Dicke des Außenwandes erhöht wurde (EnEv 70 wurde bei erstem Plan auch nicht berücksichtigt). Also Rohr passt nicht rein...wir müssen damit klar kommen. Damit beträgt der Abstand zwischen dieser Worvand und der Treppe nur noch 1,30 m (Flur, 2 Kinder (Jungs) mit Rücksack...kan mann schon vorstellen, dass es eng wird). Wir fragen die Architektin, ob man denn Rohr nicht verschieben kann. Nein, nein-...ist der Antwort, dann sollte etwas oben im Badezimmer nicht passen. Abflussrohr wäre von der Toilette zu weit??. Ich frag ca 5mal nach...es soll trotzdem nicht möglich sein...sie möchte aber den Wasser Intsl. Fragen. Ich teile mit, dass wenn der Rohr nicht zu verschieben wäre, dann soll bitte die Wand verschoben werden, damit die Rohr nicht vor der Wand, sondern hinter der Wand läuft, damit wir keine 3-Eck-Vorwand auf einer Wand mit der Breite von 1m! im Flur haben. Sie schickt dann in 3 Wochen!! 2 verschiede Variationen. Ich rufe Sie an, ob Sie den Wasser-Instl. gefragt hätte, ob man den Rohr nicht verschieben könnte...nein...das wäre nicht möglich, lautet es...also mit weinenden Augen wählen wir von den 2 schlechten Versionen eine aus. Durchgang nur noch 1,1 m. Schrecklich...ich kann Wochen lang nicht schlafen.

    Es gehen viele Wochen vorbei, bis ich einmal den Wasser-Install. auf Bau treffe. Ich frage Ihm, warum war es nicht möglich war den Rohr zu verschieben. Er wusste gar nicht worum es gehr, er wurde nähmlich gar nicht gefragt. Er überlegt...ja, die Rohre könnte man 40-50 cm weiter!!!! verschieben, spreche nichts dagegen...aber leider ist die Decke schon gegossen, und die Lüftungskanäle laufen oben, ob wir Fotos über die Lüftungsrohre gemacht hätten (der Mann hat das doch selber gelegt!!!) Wir haben aber Fotos gemacht! Dort konnte mann ersehen dass ca 30 cm sichere Lücke gibt. dort könnte mann neu Bohren und den Abflussrohr verschieben. Keine wollte sich aber dran trauen. Zwischenzeitlich sehen wir, dass die Aussparung für die Treppe genau 1,1m von der Wand entfernt ist. Ich frage mich als Anfänger...wie soll die Treppe 1 m breit sein (so steht im Plan), wenn 1m breit die Aussparung ist. Ich rufe den Treppenbauer an (er sagt, na ja, das ist schlecht, dann wird die Treppe 1,2m., da die erste Stufe auf Beton ist) Klasse. Also wir haben dann 90 cm Durchgang zwischen Wand und Treppe. Treppenbauer bitet an, die erste Stufe abzurunden, oder irgenwelche Lösung, die wir nicht verstanden haben...natürlich Mehrkosten (er hat mindestens die Mehrkosten gesagt). Andere version, die Ausspraung verkleinern. Laut BU kein fehler, wir können den Plan nicht lesen. Laut SV blödsinn, eindeutiger fehler von Architekt oder Statiker.
    Also die Aussparung wird nach langem Hin und Her einbetoniert, von Rohbauer als Eigeninitiative, nicht auf Auftrag von mit oder BU. BU sagt, ich soll es bezahlen.
    In einigen Wochen kommt der Elektriker, schimpft, dass die ursprüngliche Durchführung für Kabel für Ihm nicht so richtig passt. Ich erzähle die Geschichte der Wand so nebenbei...dann denkt ca. 2 min nach und sagt die simpelste Lösung, die es gibt: die Abflussrohre kommen in seiner Aussparung und die Stromkabel leitet er im Estrich hinter der Wand, dann führt die dort hoch. Seine Auspraung in der Decke kann man dann für den Abflussroht brauchen. Also die halbwegs aufgebaute Bürowand war unnötig versetzt. BU freut sich über die einfache Lösung, beide sind wir zufrieden. Ich habe noch die Idee....die Tür von Büro zu versetzen, dann hat die Heizungsverteilung auch Platz im Tür (das war nähmlich auch ein Problem), die schon ausgespart ist, dann muss nur oberhalb zugebaut werden, und die Tür kommt dann auf die Wand, die zurückgebaut werden sollte. Es handelt es sich um einen 1,1m breiter Wand. Also mein Mann!!!!! reißt den Wand bis Hälfte ab, den Rest der Rohbauer , es handelt sich um 12 Steinen, und wird alles in. ca 3 Std von Rohbauer neugebaut. Hierfür sollen wir jetzt 2000 Euro!!! bezahlen.

    Würden Sie in unsere Stelle diese kosten ausgleichen wollen?

    Die Rollläden sind ähnliche Geschichte.

    Was heißt Risikosphere der Pauschalisierung? Risiko für bauherr oder BU?
     
  14. #14 Tapferelch, 04.07.2012
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    Hallo Baumal,

    Danke :)
    Ließ den letzten Beitrag von mir und versuche in3 Sätzen zusammenzufassen, so dass alle verstehen was abgelaufen ist.

    Was ist der Zusammenhang zwischen Bebauungspaln und Rollläden?
    na, ja...diesen Zusammenhang hat die unsere Architektin nicht auf den ersten Anhieb erkannt/verstanden?? :))

    Ein Satteldach...mit asymmetrischen Hälften, es gibt ein Erkerbereich mit 5 Fenstern, das Erkerbereich ist durch die flächere Seite des Daches überdacht. In dem Bebauungsplan max. Firsthöhe 9 meter, max Traufhöhe 4 m. Hier war die Traufhöhe schlaggebend, die Architektin hat behauptet, wenn sie die Rolläder auf diesen 5 Fenster plant, werden wir die Traufhöhe 40 cm!!! überschreiten. Und es gäbe keine andere Lösung.
    Der Dach musste sowieso geändert werden, da nach statischer Rechnungen und Energieberechnung die Wanddicke und Wandisolierungsdicke und Giebelaufbau geändert werden musste, da die statische Berechnung und Energieberechnung bei Angabe zur Baugenehminung noch nicht fertig waren!!!
     
  15. Lukas

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    Ein wunderbares Wort.:respekt Und allen Respekt für Dein sehr gutes schriftliches Deutsch!

    Deine Situation scheint sehr verfahren und kompliziert. Mir tut sowas, auch wenn ich es vielleicht manchmal nicht so direkt zeige;), sehr leid, besonders bei Leuten, die sich eigentlich bemühen alles "richtig" zu machen und dann dennoch auf die Nase fallen, weil sie an die falschen Leute geraten.

    Die Verhandlungsidee finde ich noch am ehesten erfolgversprechend und klug. Wenn sowas erst bei Anwälten und Gerichten landet, gibts eh meist nur Verlierer. Zu gewinnen ist meist nix und man hat zusätzlich noch jede Menge Nervenkram.

    So wie sich das liest ist Deine Position nicht unbedingt die beste. Du könntest vielleicht noch eine zweite Anwaltsmeinung einholen, aber für besser halte ich die Idee mit der aussergerichtlichen Einigung.

    Ich drück Dir alle Daumen!

    Gruß Lukas
     
  16. #16 Tapferelch, 04.07.2012
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    Hallo Lukas,

    danke sehr.

    Tapferlehc
     
  17. #17 Gast036816, 04.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zähl doch einfach mal auf welche änderungen ihr gewünscht habt und diese änderungen dem bu mitgeteilt habt und was er dafür jetzt haben will. dann zählst du die änderungen auf, die der bu aus eigenem antrieb vorgenommen hat und wieviel geld er dafür haben möchte. wenn du dann noch änderungen aufzählen kannst, die vorgenommen werden mussten, weil etwas nicht gepasst hat, die kosten dafür mit dazu bringst, dann komme ich vielleicht dahinter, was die mit euch treiben wollen.
     
  18. Baumal

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    @ tapferelch, ich kann verstehen, dass du genervt
    bist, aber ich jedenfalls verstehe nur bahnhof.

    kannst du nicht in 10 sätzen darstellen was tatsache ist?
     
  19. #19 feelfree, 04.07.2012
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    feelfree Gast

    Weiter oben schreibst Du, dass Handwerker nun von Euch Geld (für Änderungen) haben wollen, weil Sie sie vom BU nicht bekommen. Auf welcher Grundlage stellen die Euch Rechnungen? Habt ihr je irgendeinen Handwerker schriftlich oder mündlich beauftragt? Wenn nein, dann sehe ich da keinen Grund, so eine Rechnung zu begleichen.

    Mit dem BU würde ich auch versuchen, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden.


    Ansonsten würde ich vorschlagen, dass Du dich bei der Schilderung auf EINEN Sachverhalt beschränkst und den möglichst kurz und knapp ausführst. Bei deinen Romanen mit vielen verschiedenen Themenkomplexen kommt man nämlich wirklich kaum mit.
     
  20. #20 Tapferelch, 04.07.2012
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    die Bodenplatte war im Vertrag 25cm Vorgesehen. Der Statiker (der eigentlich nur die Däche planen sollte ...) hat es eigenhändig auf 30cm geändert. Er wollte die vorgeschriebene Prüfung für die 25cm Platte umgehen?!?!? Eisen ist mehr geworden da der Statiker die Lüftugskanäle im Beton vergessen hat.


    "2 Fenster / Giebel: 595€"
    Kommentar: getrennt mit beiden Hanwerker abgerechnet

    "3 Fensterbänke die nicht im Angebot waren 446€"
    Kommentar: gerechtfertigt, diese rechnung haben wir ca. 4mal schriflich angefordert

    "Anbetoniereen der Bodenplatte im Treppenbereich 595€"
    Kommentar: von uns gewünscht, als Notlösung für die falsche Planung bzw. Ausführung der Aussparung

    "Abreißen der Wand, Raumarbeiten und neu erstellen: 2000€"
    früher schon erklärt siehe vorheriger beitrag

    "Vergrößerung von 3 Fenstern im Keller: 714€"
    Hier wuden 2 Fenster vergrößert nachdem ich micht mündlich beschwert habe, dass hier die Rollläden vergessen wurden (von der Architektin im Ausführungsplan).

    "Zisternenvorbereitung: 1309€"
    Kommentar: Unser Wunsch (schriftlich) war eine Zysterne mit Toiletten und Gartenwasser- Versorgung. Hierfür haben wir ein Angebot verlangt. Das Angebot kam bis heute nicht. Die Vorbereitung wurde durchgeführt: Leitung zur Gartenwasserversorgung geführt (10m) , Frostsichere Wasserhahn am Außenwand. Für Toilette keine zweite Rohr, umschalten soll die Pumpe. Also 1300 Euro für 10m Rohr Innenführung, hiervon ca 3m in der Wand und 1 Wasserhahn.
    Zisterne und Pumpe haben wir mit Einverständnis vom BU getrennt bestelt, das wir so lange kein Angebot bekommen haben. Diese wollte aber die Instl- firma nicht einbauen, da Sie die sachen nicht selber besorgt haben. Jetzt haben wir zisterne, Vorbereitung, aber nicht angeschlossen, so dass wir akutuell nicht benutzen können.

    "Montieren Sanitärobjekte 1166€"
    Kommentar: Im Pauschalpreis enthalten. Mit schriftlichen Einverständnis vom BU "Objekte" selber gekauft. Monatge erfolgte durch einen Lüftungsinstallateur :)

    ich bin gespannt, was ihr meint.
     
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