Abstandsflächen Wärmedämmung bei Anbau

Diskutiere Abstandsflächen Wärmedämmung bei Anbau im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mal eine aus meiner Sicht etwas kniffelige Frage: Wenn ich bei einem bestehenden Gebäude welches genau 3m Abstand zur Grenze...

  1. juliar

    juliar

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    Hallo zusammen,

    mal eine aus meiner Sicht etwas kniffelige Frage: Wenn ich bei einem bestehenden Gebäude welches genau 3m Abstand zur Grenze hat nachträgliche eine Wärmedämmung aufbringe ist dies in NRW ja bis zu einer bestimmten Dicke erlaubt. Soweit so gut.

    Was aber passiert wenn ich das Gebäude im Rahmen der Sanierung anbaue, sprich "verlängere"? Muss der neue Teil des Gebäudes dann incl. Wärmedämmung 3m von der Grenze weg sein, oder reicht es wenn der neue Teil ohne Wärmedämmung 3m Abstand hat und ich dann quasi die ganze Fläche alt und neu dämme?

    Danke und Gruß
    Julia
     
  2. #2 Baufuchs, 18.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für den Anbau brauchst Du eine Baugenehmigung.

    Dort wird die komplette Außenwand -also inkl. Dämmung- geplant/gezeichnet.

    Mit der Außenseite dieser "Komplettwand" muss der Grenzabstand eingehalten werden.
     
  3. juliar

    juliar

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    Aber der alte Teil der Wand kann den Abstand von 3m ja nicht einhalten. Wenn da die Dämmung drauf ist sind es ja ca. 15-20cm weniger.

    Hatte folgende Passage (für NRW) gefunden:

    "Die nachträgliche Wärmedämmung bestehender Gebäude ist bis zu einer Stärke von 0,25 m allgemein zulässig, wenn der verbleibende Grenzabstand mind. 2,50 m beträgt. Die bisherige Ermessensentscheidung ist insoweit entfallen."

    Wenn also das Haus nicht angebaut würde wäre für mich alles eindeutig. Aber ob das auch für den neuen Teil der Wand gilt?

    Danke und Gruß
    Julia
     
  4. #4 Thomas B, 18.11.2011
    Thomas B

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    Der neue Teil (der Anbau) muß die geltenden Bauvorschriften (hier Abstandsflächen) erfüllen.
     
  5. juliar

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    Das heisst die Außenwand müsste dann an der Stelle wo der Anbau beginnt 15-20cm versetzt stehen um die 3m incl. Wämedämmung einzuhalten.

    Gibt es in solchen Fällen denn einen "Ermessensspielraum" der Behörden um eine gleichmäßige Außenwand zu erzielen?

    Danke und Gruß
    Julia
     
  6. Dingo

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    Recht geht hier vor OPTIK.
    Klar sieht Mist aus, ich verstehe die von dir fliegenden Gedanken und mögliche Argumentation.
     
  7. #7 Thomas B, 18.11.2011
    Thomas B

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    Im Gegenteil!

    Ein Anbau sollte m.E. optisch abgesetzt werden und auch als solcher identifizierbar sein. Eine Zäsur in der Fläche ist daher durchaus (i.d.R.!) wünschenswert. Zudem wird ein Anbau immer eine geplante Fuge benötigen (Setzungen + Risse zw. Bestand und Anbau). Hier einen Versatz einzuplanen macht gestalterisch als auch technisch Sinn. Rechtlich scheint dieser wohl i.d. Falle auch notwendig. Gut so.

    Thomas
     
  8. juliar

    juliar

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    Optisch gefallen tun mir eigentlich beide Varianten. Innen fände ich den Versatz schlimmer. Aber das hängt ja dann auch von den Wanddicken alt/neu ab. Mal schauen.

    Danke für Eure Einschätzungen!
     
  9. #9 Thomas B, 18.11.2011
    Thomas B

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    Es hängt vieles vom Entwurfskonzept ab. Wie sich das aus welchen Gründen von innen betrachtet darstellt...keine Ahnung.

    Letztendlich benötigt Ihr ja ohnehin einen Planer, der das ganze (den Anbau) einreicht (Baugenehmigung!). Dieser wird dann ja auch irgendwie diese gestalterische Fragestellung bearbeiten und hoffentlich gut lösen. Die Bestimmungen der jeweiligen LBO sind in jedem Falle einzuhalten.
     
  10. #10 00imperator, 18.11.2011
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    Mal ein kleiner Erfahrungsbericht:

    Wir haben dies ebenso in Hamburg durchgeführt (Anbau an Bestand). Auch hier mußten wir, um die Abstandsflächen zu wahren mit dem Anbau einrücken. Und auch hier galt der Regelsatz: Abstandsfläche vom Anbau zur Grenze MUSS MIT Dämmung gewahrt werden. Der Bestand spielte hier keine Rolle. Das Dach durfte aber in gleicher Linie wie vom Altbau fortgeführt werden. Hier ist nun ein etwas größerer Dachüberstand, was jetzt wunderbar als Abstellplatz für Fahhräder etc. genutzt wird.
     
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