Abstandsflächenberechnung auf geplante oder bestehende Geländehöhen

Diskutiere Abstandsflächenberechnung auf geplante oder bestehende Geländehöhen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wird für die Berechnung der Abstandsflächen in Sachsen die geplante Geländehöhe an den Gebäudeecken verwendet oder die vorhandenen Höhen...

  1. twinky

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    Hallo,
    wird für die Berechnung der Abstandsflächen in Sachsen die geplante Geländehöhe an den Gebäudeecken verwendet oder die vorhandenen Höhen des Urgeländes und wo findet man die Gesetzesgrundlage dafür? Die Bauordnung spricht nur vom Maß H bezogen auf die Geländehöhe.
     
  2. sepp

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    auf die vorhandene geländehöhe! soweit sie nicht bearbeitet wurde.
    i.d.r. strassenniveau.
    sonst könnste ja schummeln und genehmigungsfreie aufschüttungen herstellen die deine trauf- oder firsthöhe "überragend" macht.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2007
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    Wobei...

    aufgeschüttete Feldherrenhügel von Napoleon oder Hindenburg als bestehendes Gelände anzusehen sind. Aufschüttungen aus den 50ern wohl auch noch. Bei jüngeren Erdbewegungen grösseren Ausmaßes würde ich mich rückversichern, ob diese noch als Aufschüttung oder schon als "gewachsen" gelten.
    MfG
     
  4. twinky

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    ...

    also urgelände? obwohl das gelände beim bau verändert wird und dann evtl. die berechneten abstandsflächen nicht mehr aktuell sind?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Jepp...

    Mal andersrum sehen.
    Ausschachtungen wirken ja auch nicht abstandsvergrößernd.
    Und dami in 100 Jahren noch alles wissen, wie das Urgelände war, gehört es in die Pläne eingetragen.
    MfG
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 09.03.2007
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    Gottseidank ...

    ... wird bei neueren B-Plänen mehr und mehr dazu übergegangen, eine feste Größe (N.N. / OK Straße o.ä.) als Bezugshöhe festzulegen.

    Dann braucht´s allerdings Leute wie twinky :konfusius .
     
  7. twinky

    twinky

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    Gibt's dazu

    einen Gesetzestext, wo das konkret drinsteht? Ich hab' den Kommentar zur Bauordnung, da wird von festgesetzter und natürlicher Geländeoberfläche gesprochen (Randnummern 40/41). Kann man davon ausgehen, dass die festgesetzten Geländehöhen die aus der Planung sind oder steht das noch mal woanders genau drin?

    Gruß -twinky-
     
  8. #8 Ingo Nielson, 16.03.2007
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    welche "planung" meinst du? die des bauherren oder die der gemeinde (b-plan?)
    konkret: entweder sind die höhen im b-plan festgesetzt oder es sind die natürlichen geländehöhen anzusetzen. alles andere wäre ja auch total unlogisch, oder ?(weil dann jeder machen könnte, was er möchte)...

    steht alles in der lbo des entsprechenden bundeslandes
     
  9. #9 der.schmiddl, 16.03.2007
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    Die sächsische Bauordnung...

    ...findest Du hier auch: :biggthumpup: http://www.bauordnung.at
    Die Ösis sind halt auf Zack:28:
    Gruß!
    Schmiddl
     
  10. #10 butterbär, 04.04.2007
    butterbär

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    das hilft einem bei der berechnung der abstandsflächen, bzw. der festlegung ob natürlicher oder geplanter geländeverlauf, auch nicht wirklich weiter.

    ich hatte erst vor kurzem ein haus mit garage, die am hang gebaut vom natürlichen geländeverlauf ca. 5 meter wandhöhe als grenzgarage gehabt hätte und somit nicht zulässig wäre obwohl die garage an dieser stelle zeichnerisch vorgesehen war.

    das war ein riesen zinnober bis die herren vom amt gemerkt haben, dass man hier hätte was im b-plan diebezüglich dazudichten müssen. leider musste man die garage so wie geplant befreien lassen. die zufahrten (der zwickel zwischen strasse und garage wurde bzw. mussten aufgefüllt werden da man sonst im keller geparkt hätte.

    geldschinderei und schwachsinn halt.
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 04.04.2007
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    Was hast Du ...

    ... gegen Garagen im Keller :confused: . Ich liebe meine.

    Iss sowas von praktisch. Getränkekistentransport auf einer Ebene und wenn´s regnet - wen juckt´s :biggthumpup: .
     
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