absturzsichernde Verglasung

Diskutiere absturzsichernde Verglasung im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, Forum, :wink: ich hätt' gern ein Problem - neee, ich habe ein Problem. Wir haben vor, unsere (Dach-)Terrassen mit Stahlgeländern mit...

  1. #1 Wolfgang C., 16.12.2004
    Wolfgang C.

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    Hallo, Forum, :wink:

    ich hätt' gern ein Problem - neee, ich habe ein Problem.
    Wir haben vor, unsere (Dach-)Terrassen mit Stahlgeländern mit Glasausfachung zu versehen. Bis zum letzten Jahr gab es in Rheinland-Pfalz nur die TRAV, die 'technische Richtlinie für absturzsichernde Verglasungen', die hierzu etwas aussagte - aber ohne rechtliche Bindung. Seit Anfang diesen Jahres sollen die TRAV-Richtlinien (zumindest hier in Rheinland-Pfalz) Gesetz geworden sein. Danach wären statt Einscheiben-Sicherheitsglas und punktueller Befestigung nur noch Verbundsicherheitsgläser mit lininenförmiger Halterung zulässig - wofür es noch keine Standardsysteme zu geben scheint, weshalb der Preis rund 50% höher liegt als bei dem früher zulässigen Glas.

    Weiß jemand, ob die TRAV wirklich Gesetz geworden ist? An wen müßte man sich wenden, um das heraus zu finden?

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  2. Bruno

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  3. #3 Wolfgang C., 17.12.2004
    Wolfgang C.

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    Danke für Deine rasche Antwort, Bruno,

    allerdings bin ich weder Architekt noch Jurist und weiß nicht, was sich hinter 'bauaufsichtlich eingeführt' und 'Anlage zur Verwaltungsvorschrift' verbirgt.
    Sind die Vorgaben aus der TRAV nun Empfehlungen oder Gesetz? Ich werde zwar auf jeden Fall die TRAV-Vorgaben umsetzen, muß aber für das Insolvenzverfahren unseres Bauträgers wissen, was ich als Forderung anmelden kann...

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  4. Bruno

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    Die TRAV als bauaufsichtlich eingeführte Richtlinie ist nicht Gesetz, aber mehr als eine Empfehlung. Die Landesbauordnung gibt Aufschluss:

    LBauO RLP, § 3 Allgemeine Anforderungen

    (3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschrift eingeführten technischen Baubestimmungen sind zu beachten. § 18 Abs. 3 und die §§ 22 und 69 bleiben unberührt.
     
  5. #5 Wolfgang C., 18.12.2004
    Wolfgang C.

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    Vielen Dank, ich glaube, ich hab's verstanden. Mal sehen, was der Insolvenzverwalter davon hält!

    Viele Grüße aus dem (inzwischen wieder sonnigen) Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  6. #6 Wolfgang C., 19.12.2004
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    Anbieter absturzsichernder Verglasungen gesucht

    Hallo, Bruno (und natürlich andere),

    unser Schlosser hat gesagt, er bekäme von seinen Lieferanten nur Verglasungssysteme, die den aktuellen TRAV-Vorgaben nicht entsprechen. Gibt es schon Anbieter, die mit standardisierten Produkten die TRAV erfüllen?
    Sonst müßte ich mir vom Glaser Glas entsprechend der TRAV kaufen, vom Schlosser individuell gefertigte Halterungen bauen lassen und einen Statiker beauftragen, das Ganze zu berechnen und zu prüfen - mit den entsprechenden Zusatzkosten und der Unsicherheit, wer haftbar wäre, wenn in der (vermieteten) Wohnung etwas passiert und doch jemand abstürzen sollte. Ich weiß, unwahrscheinlich. Aber immerhin nicht unmöglich. Und ich habe keine Lust, dann mit dem Hals in der Schlinge zu hängen.

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  7. #7 Wolfgang C., 20.12.2004
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    Noch eine Frage zur TRAV

    Hallo, Forum,

    kann mir vielleicht jemand die Vorgaben der TRAV nochmals erklären? Teilweise finde ich da immer noch Hinweise, daß punktuelle Befestigungen erlaubt sind, an anderen wird ausschließlich auf linienförmige Halterungen Bezug genommen.

    Unser Geländer wird auf jeden Fall so aus sehen, daß auf den senkrechten Stahlstäben, die an der Hauswand befestigt sind, ein stählerner Handlauf kommt, die Bereiche dazwischen (bzw. durchgehend davor) sollen mit Glas ausgefacht werden. Kräfte in der Glasebene aufgenommen müssen also keine aufgenommen werden.

    Wieso müssen Vorschriften eigentlich immer so unverständlich sein?!? Auch einige Glaser und mein Schlosser kommen damit nicht zurecht und wissen nicht, was sie jetzt verwenden dürfen/müssen, jeder erzählt was anderes (und fast alle, daß die herkömmlichen Systeme immer noch zugelassen wären)...

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
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