Absturzsicherung ab welcher Höhe?

Diskutiere Absturzsicherung ab welcher Höhe? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin, mein lieber Nachbar hat eine Mauer - 30m und 1m Höhe - direkt an die Grenze errichtet da er sein Grundstück komplett abgegraben hat. Ab...

  1. #1 Siddy74, 30.03.2016
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    Moin,

    mein lieber Nachbar hat eine Mauer - 30m und 1m Höhe - direkt an die Grenze errichtet da er sein Grundstück komplett abgegraben hat. Ab welcher Höhe wäre er denn verpflichtet einen Zaun oder ähnliches als Absturzsicherung an zu bringen, oder gilt 1m noch als unkritisch damit niemand von meinem Grundstück in sein Loch reinfällt?


    Viele Grüsse
     
  2. #2 Bauliesl, 30.03.2016
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    Darf er das denn? 1 m abgraben ist ja schon mal ´ne Hausnummer.....
     
  3. #3 Bauliesl, 30.03.2016
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    Um noch auf Deine Frage zu antworten: LBO RLP:

    § 38
    Umwehrungen
    (1) Zu umwehren sind
    1.
    im Allgemeinen zum Begehen bestimmte Flächen in, an und auf baulichen Anlagen bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 m; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,
     
  4. #4 SirSydom, 30.03.2016
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    und wer muss nun diese Asbturzsicherung anbringen?
    Der TE ist derjenige, auf dessen Seite die Absturzgefahr besteht, aber der Nachbar hat sie verursacht..
     
  5. #5 Bauliesl, 30.03.2016
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    Deswegen war ja auch meine Frage, ob der Nachbar das überhaupt darf.................
     
  6. #6 OLger MD, 30.03.2016
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    - Dein Kind / Besucherkinder mit Dreirad oder Laufrad auf Deiner Ebene unterwegs...
    - ballspielende Teenager auf Deiner Ebene unterwegs
    - Tisch mit Stühlen 'drumherum auf Deiner Ebene
    - von nächtlichen Parties und angetrunkenen Spätheimkehrern reden wir noch gar nicht.

    UND:
    Wenn die "Mauer" direkt an der Grenze steht, wie werden dann die Lasten abgetragen?
    - müsste dann theor. eine Schwergewichtswand/Gabionenwand sein
    - oder Bohlwand mit Pfosten so schätzungsweise 1,5 m tief in den Boden gerammt
    - oder StB-Mauerscheiben mit dem horizontalen Schenkel des L-Profiles auf Deinem Grundstück
    und das Ganze auch noch bemessen für Fahrzeugverkehr auf Deiner Ebene, möglicherweise sogar für LKW's für Heizmittelanlieferungen, Baustofflieferungen, Baufahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, Stellflächen für Feuerwehr, ....
     
  7. #7 Skeptiker, 30.03.2016
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    Das dürfte eine lustige Auseinandersetzung werden: 1. Standfestigkeitsnachweis prüfen (lassen) 2. Absturzsicherung durchsetzen (lassen).
     
  8. #8 Kalle88, 30.03.2016
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    Dat mit den 1m kollidiert aber ein wenig mit der Forderung der BG Bau, wo erst ab 2m Absturzsicherung gefordert wird. Ist die Umwehrung denn auch Absturzsicherung? Oder nur das "kenntlich" machen einer Kante im Gelände, aufm Bau what ever?
     
  9. reezer

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    bei der BG Bau gehts um Arbeitsplätze, beim TS um seinen Garten
     
  10. #10 Siddy74, 31.03.2016
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    also ob der das "darf" oder nicht ... sagen wir mal so, er hats einfach gemacht ohne zu fragen. Es gab auch bereits sehr sehr viel Streit um die Grenze. Es geht um 30m, er hat steil abgegraben und wir hinten dran haben aufgeschüttet. Hier im Forum ist auch ein 10Seiten langer Thread darüber ;-). Da waren auch Bilder drin. Er hatte uns verklagt wegen unserer Aufschüttung und ist gegen die Wand gefahren. Dann gab es ein Schiedstermin und wir haben uns (auf mein Entgegenkommen) geeinigt. Ich bin dann 80cm von der Grenze zurück, habe noch eine Stufe modelliert in der Böschung, die gesamte Böschung nun mit schönen großen Basaltsteinen ausgelegt. Jetzt war ein Jahr ruhe gewesen und ich baue einen Zaun oben hin in 2,5m Abstand zur Grenze damit mir kein Kind in sein Loch fällt. Als wenn ich es geahnt hätte werden wir nun wieder ein schreiben vom Nachbaranwalt bekommen und es geht in die zweite Runde da er nicht einverstanden ist mit unserem Zaun. Soviel zum "Background".

    Er wird nun gegen unseren Zaun klagen den wir in die Böschung stellen. Wie gesagt ist der Zaun 2,5m von der Grenze weg. Er hat keinen und es könnte durchaus passieren das Kinder von unserem Grundstück in seinen Garten fallen. Zur Not mache ich da unten auf unserer Seite einen 1,5m hohen Maschendrahtzaun hin aber die kosten möchte ich mir sparen wenn er durch seine Abgrabung eh in der Pflicht ist. Die "Mauer" die der da gebaut hat ist nicht für solche Zwecke geeignet. Er hat Verblendsteine genommen (10cm) und hinten dran etwas Beton eingebracht 5-10cm. Das ganze ist 30m lang, 1m hoch und dahinter ein Berg der mächtig drückt. Ich gebe der Mauer noch 2-3Jahre dann macht die die Biege.
     
  11. #11 Bauliesl, 31.03.2016
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    Sorry, aber das ist mir alles ein bisschen wirr...... Du willst einen Zaun bauen, der 2,50m von der Grenze weg steht? Mach einfach. Er wird dagegen nichts unternehmen können. Wenn er klagen will, dann lass ihn doch. Er wird damit keine Chance haben. Du darfst das und fertig. Notfalls muss Dein Anwalt das entsprechend beantworten.
     
  12. Baumal

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    das hört sich nach einer gemütlichen nachbarschaft an.

    ob das so genehmigt wurde?

    die verkehrssicherungspflicht obliegt natürlich auch dir
    als grundstücksbesitzer , siehe Olger MD.
     
  13. #13 SirSydom, 31.03.2016
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  14. #14 OLger MD, 31.03.2016
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    Da wäre man ja fast geneigt, es mal draufankommen zu lassen und sich entsprechend vorzubereiten (Prüfung Bebauungsplan, LBO, usw.). Möglicherweise gibt es am Ende sogar noch einen Titel, dass der Nachbar eine Mauer mit geprüftem Standsicherheitsnachweis komplett auf seinem Grundstück zu errichten hat einschließlich einer Absturzsicherung mit Standsicherheitsnachweis.
     
  15. #15 Gast036816, 31.03.2016
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    Kalle - da hat die LBO vorrang!
     
  16. #16 Siddy74, 01.04.2016
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    Dieser eine besondere Nachbar mit dem wir leider 30m Grenze teilen ist hier wirklich eine Ausnahme und Sonderform eines Menschen.
    Also müsste ich auch dafür sorgen das niemand von unserem Weg auf sein Grundstück fällt? Sprich ich müsste da einen schönen hässlichen Maschendrahtzaun entlang spannen :bau_1:?
    Dann ist aber was los wenn seine Lola das sieht, ohje, ich höre sie jetzt schon rufen "Miiiichhhhaaaeeeelll....!"

    Gestern war mein Rechtsverdreher auch hier bezüglich unseres Beweisverfahrens, er meinte dazu nur lass sie machen - er freut sich schon darauf ;-). War optimistisch das er mit 99%iger Wahrscheinlichkeit mit einer Klage gegen die Wand fährt da wir ihm weder Licht nehmen, genug Abstand zwischen Zaun und Grenze vorhanden ist (2,5m), der Zaun mit 1,2m noch 30cm unter den Angaben im Bebauungsplan liegt und wir mit unserem Grundstück fast alles machen dürfen was wir wollen und nicht das was er will. Zum Thema Absturzsicherung bezüglich seiner Mauer konnte er mir nun aber auch nix konkretes sagen.

    Ich stelle gleich mal noch das ein oder andere Bild seines "Mäuerchens" und der Situation hier ein ...
     
  17. #17 Gast036816, 01.04.2016
    Gast036816

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    nach dem nachbarschaftsrecht musst du entlang der genze einen zaun stellen oder er?
     
Thema: Absturzsicherung ab welcher Höhe?
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