Anbau und damit keine Abstandsfläche ?

Diskutiere Anbau und damit keine Abstandsfläche ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Überspitzte Frage mit Extremfall: Reicht es aus ein Haus neben ein bestehendes Gebäude zu setzten und dies mit einem kleinen gemauerten Gang...

  1. #1 Fritz67, 21.09.2006
    Fritz67

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    Überspitzte Frage mit Extremfall:

    Reicht es aus ein Haus neben ein bestehendes Gebäude zu setzten
    und dies mit einem kleinen gemauerten Gang zu verbinden,
    oder nur die Außenecken berühren zu lassen, damit es als Anbau gilt ?

    Gibt es Vorschriften die das regeln?

    Erklärung:
    Wir haben eine Scheune in NRW mit dem Grundriss 10 m (First und Straßenseite) und eine Tiefe von 15 m. Jetzt ist neben Scheune noch ein etwa 11 Meter breiter Streifen der bebaut werden kann. Laut Bauamt ist Innenbereich mit Wohnbebauung, die Bebauung soll der Umgebung angepasst sein etc., sonst 'keine weiteren' Einschränkungen. Nach überfliegen in den Foren komme ich auf einen Mindestabstand von mindestens ca. 3 m (Scheunenwand 4,5 Meter hoch, Dach 5,5 m, First 10 m). Es kommt quasi nur ein Anbau in Frage. Wir möchten aber das Haus möglichst separat lassen und nicht den Dachstuhl verbinden. Denkbar wäre vielleicht ein Anbau mit Überlappung von 5 m bei einer Hausgröße von 10m x 10m.

    Danke und Gruß
    Friedrich
     
  2. #2 Gast3007, 22.09.2006
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    Hallo,

    ich kenn mich zwar im Recht von NRW nicht aus, aber bei uns in BW muss man (ohne Berücksichtigung der Wandhöhe) entweder 2,50m oder 0,00m (bei Grenzbebauung) als Abstand zu den Nachbarsgrenzen einhalten. Zwischenmaße gehen nur in absoluten Sonderfällen. Abhängig von der Länge des Hauses (wenn >16m) und der Höhe muss auch mehr Abstand eingehalten werden. Hier hilft ein Blick in die Landesbauordnung (LBO).

    Ansonsten kannst das Haus, pardon deinen Anbau :D , ja evtl so gestalten, dass das Treppenhaus an die Scheune angrenzt. Hat in meinen Augen den Vorteil, dass der Bereich nicht sonderlich breit sein muss, dass keine "Heizung" benötigt wird (Treppenhaus kann ja ruhig ein kälterer Bereich sein) und außerdem, dass bei einem vorgesehenen Keller dort die Unterfangung leichter sein könnte (Teile der Treppe müssen ja nicht bis auf das Kellerniveau komplett runter gehen)

    Gruß Reilinga

    p.s. TIP: bei so was immer erst mit einer detaillierten Bauvoranfrage alles Abklopfen !!!
     
  3. #3 Fritz67, 22.09.2006
    Fritz67

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    Danke für Info

    Ich bin ja noch in der Vorplanung. Erstmal abchecken was so möglich ist. Persönlich bin ich ja schon mal auf dem Amt gewesen. Aber was im Detail möglich ist erfährt man dort nicht. Die sind leider nur dafür da, etwas zu genehmigen. Wenn ich eine konkrete Vorstellung habe mache ich erst mal ne Bauvoranfrage. Dafür wollen die aber schon nen Grundriss und so haben. Das es ohne Architekt nicht geht ist klar, aber trotzdem möchte ich selber schon mal abchecken was machbar ist. Mein Opa hat ja 1931 schon beim Bau der Scheune vorgehabt das Wohnhaus hinten dran zu setzten. Pläne dafür gibt es aber keine. Leider ist heute die Baugrenze schon nach 4 Meter hinter der Scheune zu Ende, wegen der Häuserflucht der Strasse, die eingehalten werden soll, und es sonst Hinterlandbebauung wäre. Die Scheune ist massiv und soweit gut in Schuß und abreißen wäre auch zu schade.

    Friedrich
     
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