Angebot Architekt

Diskutiere Angebot Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, wir haben ein Angebot von einem Architekten für den Neubau eines Einfamilienhauses erhalten: Honorarstufe 3 180.000 € 1....

  1. #1 minky1234, 18.05.2010
    minky1234

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    Hallo Zusammen,

    wir haben ein Angebot von einem Architekten für den Neubau eines Einfamilienhauses erhalten:
    Honorarstufe 3
    180.000 €

    1. Grundlagenermittlung 725,76 €
    2. Vorplanung 1.693,44 €
    3. Entwurfsplanung 2.661,12 €
    4. Genehmigungsplanung 1.451,52 €

    Ich komme auf ca. 16% der anrechenbaren Kosten auf die dann nochmal die jeweiligen Prozente berechnet wurden. Kann mir jemand sagen, ob die Grundlage korrekt kalkuliert wurde?
    Liebe Grüße
     
  2. #2 loennermo, 18.05.2010
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    Schon mal hier probiert?
     
  3. #3 greentux, 18.05.2010
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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2010
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    Honorarzone III Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz
    180.000 € Netto oder brutto
    08/15-Haus auf 08/15-Grundstück? Oder haben Haus, B-Plan oder Grundstück irgendwelche "Besonderheiten"
    Steilhang dürfte ja ausfallen als Erschwernis ;)
     
  5. #5 Manfred Abt, 19.05.2010
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    Antwort ist ganz einfach: JA

    Honorarzone III, Mittelsatz, AK=180.000,00 €

    Zahlen sind dann auf den Cent identisch mit meiner Berechnung.

    nicht relevanter Bezug
     
  6. #6 garfield1, 20.05.2010
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    16 % von 180.000 sind 28.800
     
  7. #7 Manfred Abt, 20.05.2010
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    Garfield: die Antwort für dich steht schon im ersten Beitrag:
    Meine Info "ohne Belang" hat nur erläutert, dass die Ermittlung des Vollhonorars nicht als definierter Prozentsatz der anrechenbaren Kosten erfolgt. Maßgebend ist die Tabelle, und die ist degressiv aufgebaut.

    Aber wie gesagt: die Zahlen passen auf den Cent genau.

    Trotzdem an den Fragesteller die Info, dass die Festlegung des Honorars eher unwichtig ist in einem guten und fairen Architektenvertrag.

    Wichtig sind:
    • Vereinbarungen zur Definition der Leistung
    • Vereinbarungen bzgl. Kostenobergrenzen
    • und da das auch für das Honorar wichtig sein kann: Klarstellung, dass diese Kostenobergrenzen bereits im Entwurf und der dazugehörigen Kostenberechnung einzuhalten sind
    • Klarstellung, dass Kostenobergrenzen nur mit bauherrenseitiger Mitwirkung einhaltbar sind
    • Vereinbarung zu Urheberrechten, Nutzungsmöglichkeiten
    • Vereinbarungen zu Übergabe von Daten und Unterlagen
    • Vereinbarungen zu Abrechnunsmodalitäten (Abschlagszahlungen)
    • Vereinbarungen zu Terminschienen
    • Vereinbarungen zu ggf. notwendigen Vollmachten
    • Vereinbarungen bzgl. Besonderer Leistungen
    • Vereinbarungen zu Nebenkosten

    bestimmt nicht vollständig, aber bestimmt das Wichtigste.
     
  8. #8 Manfred Abt, 20.05.2010
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    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
     
  9. mls

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  10. #10 alex2008, 20.05.2010
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    iss ja auch ein

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  11. #11 loennermo, 20.05.2010
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  12. #12 wasweissich, 20.05.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn manfred da zu sagen gehabt hätte , wäre das nicht passiert........
     
  13. #13 alex2008, 21.05.2010
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    stimmt in Köln gabs schon einige interessante Sachen.

    Hab da schon mal Klärwerk und Wasserversorgung besichtigt.
    Ist höchst interessant

    Dann die Aushöhlerreien im Bahnhof, rund um den Dom usw usw.
     
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