Antrag auf Erteilung eines Antragformulars - Teil 2

Diskutiere Antrag auf Erteilung eines Antragformulars - Teil 2 im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die zwei Menschen warten auf Nachricht vom Bauamt. Der Antrag ging am 8. April ein, sie glaubten fest daran, dass die Ämter auf Hochtouren...

  1. #1 Passierschein A38, 05.09.2016
    Passierschein A38

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    Die zwei Menschen warten auf Nachricht vom Bauamt. Der Antrag ging am 8. April ein, sie glaubten fest daran, dass die Ämter auf Hochtouren arbeiten würden. Online konnte man den Fortschritt der Bearbeitung einsehen und es tat sich – nichts. Wochenlang konnte man nachlesen, dass der Antrag erfasst wurde. Ansonsten nur die Information, dass Unterlagen der Gemeinde fehlten. Nun ja, die würden sicherlich bald eingehen. Zwischenzeitlich konnte die überflüssige Zeit ja noch sinnvoll zur Entlaubung des total zugewucherten Grundstücks genutzt werden – alles in Eigenregie, denn die Kosten für eine professionelle Firma waren exorbitant und im Anbetracht der heranrollenden Gebühren musste alles, was möglich war, selbst gemacht werden. Überdies sollte auch ein gigantischer Baum an der Grundstücksgrenze vom Nachbargrundstück entfernt werden. Dazu brauchten die zwei Menschen die Zustimmung des recht eigenwilligen Nachbarn. Glücklicherweise stand der ordnungsgemäßen Beseitigung nichts im Wege. Ein kleiner Lichtblick…
    Aber, wo blieb nun endlich die bewilligte Baugenehmigung? Vier bis sechs Wochen waren doch schon längst vergangen?
    Im Juni dann die Aufforderung des Bauamts, noch fehlende Unterlagen nachzureichen. Die zwei Menschen fragten beim Generalübernehmer nach. Hatte er denn nicht alles eingereicht? Dieser war völlig überrascht von solch einer Forderung und betonte deren Sinnlosigkeit. Natürlich würde er alle Unterlagen nachreichen – Indianerehrenwort – so schnell wie möglich. Er würde sogar seine Beziehungen spielen lassen, da die Beantragung der Unterlagen mehrere Wochen dauern könne, er mit seinen Kontakten diesen Prozess zugunsten unseres Zeitplans aber verkürzen könne. Die beim Bauamt würden sich aber auch anstellen. Es war doch durch die Bauvoranfrage alles geregelt. Seltsam…
    Ende Juni beginnen die zwei Menschen, das Bauamt schüchtern und schuldbewusst zu kontaktieren, schließlich möchte man die Leute ja auch in Ruhe ihre Arbeit machen lassen und nicht durch Anrufe etc. vom Wesentlichen ablenken. Dennoch, die Zeit rennt davon, die Nerven liegen blank, eine Nachfrage muss erlaubt sein. Nach vorsichtiger Rückfrage, ob die Bewilligung durch die geforderten Unterlagen nunmehr vonstattengehen könne, nachdem der Bauantrag ja nun schon einige Zeit vorläge, wurden die zwei Menschen erst mal schroff zurechtgewiesen. Zum Einen läge der Bauantrag noch nicht lange vor, erst seit dem 8. April und zum anderen wollte man sich heute oder morgen ehe bei ihnen melden, da die geforderten Unterlagen noch nicht eingegangen wären. Absolute Verunsicherung seitens der zwei Menschen, denn der Generalübernehmer hatte ihnen auf Rückfrage doch bestätigt, dass zumindest ein wichtiges Schreiben schon beim Bauamt vorliegen müsse. Die zwei Menschen versuchen dem Bauamt ihre missliche Lage zu schildern, die Härte in der Stimme der Mitarbeiterin schwand geringfügig, es wurde zugesichert, Kontakt zum Generalübernehmer aufzunehmen um den Prozess zu beschleunigen. Flehende Dankesbekundungen und runtergeschluckte Wut seitens der zwei Menschen. Warum nur sie? Übrigens kam noch am selben Tage heraus, dass das Schreiben vom Generalübernehmer bereits seit mehreren Tagen im Bauamt vorlag, es hatte nur noch niemand wahrgenommen – auch nicht die zuständige Sachbearbeiterin, die doch so sehnlich darauf gewartet hatte…
    Es ist nun Juli und theoretisch könnte der Rohbau schon stehen. Stattdessen ein weiteres Schreiben vom Bauamt, die zwei Menschen müssten für besagten gemeinsamen Weg eine Baulast eintragen lassen, ebenso wie die andere Partei. Dies sei persönlich vorzunehmen. Erst dann, könne der Antrag weiterbearbeitet werden. Kein Problem, denken die zwei Menschen, denn mittlerweile würden sie für einen bewilligten Bauantrag ihre kleinen, gemarterten Seelen verkaufen. Da ist ein Gang ins Bauaufsichtsamt nur ein geringer Preis. Dennoch, es hätte schon hier klar sein müssen, dass es so einfach nicht sein konnte. Beim Lesen des Schreibens erblickten die zwei Menschen voller Entsetzen, dass sie auch Wochen nachdem sie das Grundstück erworben und bezahlt hatten, noch immer nicht als Besitzer eingetragen waren. Wie konnte das sein? Deutlich wurde auch, dass sie, solang sie nicht rechtmäßig eingetragene Besitzer des Grundstücks waren, keine Baulast für selbiges eintragen konnten. Wo lag der Fehler? Warum hatte sie niemand informiert? Wie konnte dieses neue Problem möglichst schnell behoben werden? Eine lange Kette von Telefonaten, Nachfragen bei der Vertretung der Vertretung, Warten auf Rückrufe und Klärung von Zuständigkeiten ergab dann letztlich, dass es veraltete und widersprüchliche Daten im Kataster gegeben hatte, daher Fehler bei der Vermessung und Teilung des Grundstücks aufgetreten waren und ein neuer Termin für die Vermessung anberaumt werden musste. So etwas koste aber mindestens eine Woche Zeit. Danach gingen die neuen und hoffentlich korrekten Daten dann zum Katasteramt, wo sie bestätigt und neu eingetragen würden, daraufhin zurück zum Vermessungsamt, von dort zum Notar und zuletzt zum Grundbuchamt, wo die zwei Menschen dann als Besitzer des Grundstücks eingetragen werden sollen. Dies wiederum würde den zwei Menschen die Eintragung der Baulast beim Bauamt ermöglichen, welche ihnen als allerletztes im Wege steht zur Erreichung eines bewilligten Bauantrages – dem heiligen Gral deutscher Bürokratie. Heldenhaft und selbstlos erbot sich der Generalübernehmer die fehlenden Angaben vom Katasteramt direkt und ohne Umwege an das Bauamt zu übermitteln um den langwierigen Weg über Notar und Grundbuchamt abzukürzen. Mit vor Stolz überquellender Stimme verkündete er den zwei Menschen, dass er die Angelegenheit somit beim Bauamt geregelt hat und sie die Baulast schon bald eintragen lassen könnten, sobald die Sachbearbeiterin aus dem Sommerurlaub wiedergekehrt sei. Auf verhaltene Jubelstürme und erneut unsinnigerweise aufkeimende Hoffnung seitens der zwei Menschen, folgte abermals eine tiefe Ernüchterung, denn natürlich war dieses Vorgehen nicht bürokratisch genug. Ohne als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen zu sein, könne man natürlich niemals nicht eine Baulast eintragen lassen, wie die bestens erholt zurückgekehrte Sachbearbeiterin verwirrt, aber unmissverständlich deutlich machte. Daher hieß es wieder warten.
    Dieser lange Weg, dieser unendlich lange Weg ist heute, am 5. September 2016 noch nicht vollständig gegangen. Die Unterlagen lagen leider wochenlang beim Notar, der auf Bankenfreigaben beider Parteien warten musste und vorher leider keine abschließende Bearbeitung vornehmen konnte. Eine Bank behauptete auf Nachfrage, die Freigabe bereits einen Tag zuvor abgeschickt zu haben, während einige Tage danach deutlich wurde, dass dies offensichtlich nicht der Fall gewesen war. Die andere Bank wiederum gab fälschlicherweise nur eine Teilfläche frei, weshalb der Prozess wieder verzögert wurde.
    Zwischenzeitliches Flehen und Betteln bei der frisch aus dem Urlaub wiedergekehrten Sachbearbeiterin um eine vorübergehende Baugenehmigung, stieß zwar auf Verständnis – ja, die zwei Menschen meinen sogar einen Hauch von Mitleid wahrgenommen zu haben – aber dennoch auf absolute und unumgängliche Ablehnung, da die Baulast den öffentlichen Raum betreffe und die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungswagen gewährleistet sein müsse.
    Die zwei Menschen glauben mittlerweile, dass es ihnen nicht so recht vergönnt ist zu bauen. Neue Probleme sind entstanden, die Betreuung des Nachwuchses musste beispielsweise am bisherigen Wohnort völlig neu organisiert werden, da der Umzug ins neue Heim sich immer weiter verzögert. Mal davon abgesehen, dass die neue Gemeinde bereits ziemlich deutlich gemacht hat, dass ein Kindergartenplatz quasi wie ein Hauptgewinn in der Lotterie sei, aber dies sollte hier nur am Rande erwähnt werden.
    Nun warten die zwei Menschen traurig, verzweifelt und am Ende ihrer Geduld darauf, dass die Unterlagen endlich beim Grundbuchamt eingehen, wo es dann noch ungefähr drei bis 57 Wochen lang dauern kann, bis sie als Besitzer eingetragen sind. Die zwei Menschen haben sogar schon beim Bauamt alles vorbereitend aufgesetzt und unterschrieben, damit es dann dort schneller geht. Aber die Macht und der Einfluss der zwei Menschen auf die Behörden ist sehr gering und die Hilfe, die angeboten wird noch viel geringer. Und so hoffen sie, dass sie vorm ersten Schnee einen geschlossenen Rohbau haben, dass sie nicht von der Doppelbelastung der Zinsen für den Kredit und der Miete für ihre derzeitige Wohnung erdrückt werden, dass der Bau nicht zu oft ins Stocken gerät, dass der Generalübernehmer mehr Ahnung vom Hausbau, als von der Beantragung einer Baugenehmigung hat und, dass sie einfach bald die Umzugskartons packen können um in ihr kleines, feines und zurzeit noch unendlich weit weg erscheinendes Häuschen zu ziehen…

    Wer aber trägt eigentlich die Schuld an dieser Verkettung unglücklicher Umstände? Dem Generalübernehmer ist – nach eigenen Angaben – in seiner gesamten beruflichen Laufbahn noch nie eine derartige Verschleppung untergekommen. Das Bauaufsichtsamt verweist darauf, dass die Gemeinde aber auch ganz schön viel Zeit zur Prüfung ihres Vorkaufsrechts in Anspruch genommen hat (was selbstverständlich durch die personelle Unterbesetzung angesichts der Flüchtlingskrise zu erklären ist). Der Vermesser hat’s ja immerhin im zweiten Anlauf recht ordentlich hinbekommen und im Notariat wird so gewissenhaft und korrekt gearbeitet, dass man dafür schon mal ein paar Tage aufwenden muss. Dafür hat auch der Chef persönlich seinen Stempel draufgedrückt.
    Es scheint ganz so als seien die einzigen Akteure die ihre Rolle in diesem Trauerspiel mit ernsten Selbstzweifeln betrachten – die zwei Menschen.
     
  2. #2 jodler2014, 05.09.2016
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    ....da hier ja mit offenen Karten gespielt wird :

    Wer ist der GU ? ( Buchstaben durch Punkte ersetzen )
    Ist es überhaupt ein GU ?

    Grundsätzlich : Wer hat das Haus verkauft ?

    Wie bei einem Kreuzwort-Rätsel kann man dann die fehlenden Buchstaben erraten...:winken
     
  3. #3 Passierschein A38, 06.09.2016
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    Wir haben uns bewusst für eine anonymisierte Fassung entschieden.

    Wir wollen niemanden anschwärzen, sondern hauptsächlich unserem Frust Ausdruck verleihen. Für wohlgemeinte Ratschläge sind wir aber dankbar.
     
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Antrag auf Erteilung eines Antragformulars - Teil 2

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