Auflassungsvormerkung

Diskutiere Auflassungsvormerkung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor über 2 Monaten ein Grundstück gekauft und seitdem warten wir, dass wir das Grundstück bezahlen dürfen und anfangen können...

  1. #1 EeneMeeneMuh, 02.06.2010
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    Hallo,

    wir haben vor über 2 Monaten ein Grundstück gekauft und seitdem warten wir, dass wir das Grundstück bezahlen dürfen und anfangen können zu bauen. Wir kommen erst an den Kredit, wenn die Fälligkeitsmitteilung vom Notar vorliegt (ist klar). Voraussetzung für diese ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die liegt seit über 2 Monaten unbearbeitet beim Grundbuchamt. Nachfragen haben ergeben, dass wir in 4 Wochen nochmal anrufen sollen, da die Kollegin gerade im Urlaub ist. Und wenn die nach dem Urlaub noch krank wird........na hallelujah :mauer

    Gibt es Erfahrungswerte, wie lange die Eintragung einer Auflassungsvormerkung so dauert? Bekommen wir darüber einen Bescheid oder geht das direkt an den Notar? Wir waren ja darauf eingestellt, dass die Eintragung der Grundschuld länger dauern könnte (darum haben wir auch schon die Notarbestätigung) und dass der eigentliche Eigentumsübertrag später sehr lange dauert. Aber die Auflassungsvormerkung??? :mauer Gibt es da vielleicht Fristen? Was können wir tun? Wir müssen bald Bereitstellungszinsen anfangen zu zahlen, wenn das nicht bald vorwärts geht :mauer:mauer:mauer

    Vielen Dank
    Muh
     
  2. #2 Karlheinz, 02.06.2010
    Karlheinz

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    Selber beim Grundbuchamt nachfragen dürfte eher kontraproduktiv sein. Eigentlich sollte es beim Notar Mitarbeiter geben, die gute Kontakte ins Grundbuchamt haben - ich würde es mal über diese Schiene versuchen. Beschleunigung der Bearbeitung sollte eigentlich möglich sein, wenn man - wie Du - einen guten Grund dafür hat.
     
  3. #3 EeneMeeneMuh, 02.06.2010
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    Leider bringt es über den Notar auch nicht viel. Ich kann nicht sagen, ob die gute Kontakte ins Grundbuchamt haben oder nicht, ich schätze aber eher nicht, da wenn die Erfahrung mit dem zuständigen Grundbuchamt hätten, sie uns wahrscheinlich besser die Zahlung über ein Notaranderkonto empfohlen hätten. Das wäre deutlich schneller gegangen. Aber sowas weiß man immer erst hinterher. Das ärgerliche an der Sache ist, dass der Notar bestätigt hat, wann unsere Anträge (Auflassungvormerkung und Grundschuld) beim Grundbuchamt eingegangen sind und das der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Weg steht, d.h. dass auch keine anderen störenden Anträge beim Grundbuchamt vorliegen. Es hängt alles an der Formalie der Eintragung, weil der Notar vorher definitiv nicht die Fälligkeitsmitteilung ausstellt. :mauer :bef1014:
     
  4. #4 ecobauer, 02.06.2010
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    Das hat mit einem Notaranderkonto grad überhaupt nix zu tun!
    Ich würde trotzdem den Notar ansprechen und ihn bitten, sich um die Grundbuchangelegenheit beim Grundbuchamt zu kümmern. Wenn der nichts hinbekommt, dann hilft wirklich nur warten!
    Und das in der Bundeshauptstadt. Wenn´s nicht so ärgerlich wäre, man könnte sich :mega_lol:
     
  5. #5 EeneMeeneMuh, 02.06.2010
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    Klar hat das was mit einem Notaranderkonto zu tun. Wenn wir das hätten, hätte der Notar den Kaufpreis fällig stellen können, wir hätten den Kaufpreis auf das Notaranderkonto gezahlt und der Notar hätte das Geld weitergegeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Aber da wir direkt an den Verkäufer zahlen, müssen wir die ganzen Bescheinigungen selbst abwarten, bis der Kaufpreis vom Notar fällig gestellt wird.

    Eigentlich kommt es nur auf die Fälligkeitsmitteilung des Notars an. Mit der können wir den Kredit abrufen und endlich weiterbauen. Die Bodenplatte liegt ja schon (mit Genehmigung des Verkäufers).

    Über den Notar kommen wir leider nicht weiter. Die rufen nicht beim Grundbuchamt an. Gibt es nicht vielleicht irgendeine Frist daür? Kann doch nicht sein, dass die sich beim Grundbuchamt, wenn sie wollen, noch drei Monate Zeit lassen :mauer
     
  6. lulu66

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    Also baut ihr aktuell dem Verkäufer ein Haus?
     
  7. #7 EeneMeeneMuh, 03.06.2010
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    :D Nee, Bau steht ja still. :D

    Ja, ich weiß, ist eine Todsünde. Kann aber eigentlich nichts schiefgehen, der Notar hat ja (hochoffiziell) bestätigt, dass alles beim Grundbuchamt vorliegt und keine anderen störenden Anträge vorhanden sind. Rein die Bearbeitung beim Amt fehlt! :mauer
     
  8. Seev

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    Wie weit ist der Bau denn?
    Kriegt man eigentlich eine Baugenehmigung ohne Grundstück?

    Gruß Seev
     
  9. #9 Baufuchs, 03.06.2010
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    Wenn damit gemeint ist, ob man eine Baugenehmigung bekommt, obwohl man (noch) nicht Eigentümer des entsprechenden Grundstücks ist: Ja, bekommt man.

    Baugenehmigungen werden stets vorbehaltlich Rechter Dritter erteilt.
     
  10. Seev

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    Ja, so wars gemeint, Danke.
    Hätt ich von Deutschland jetzt nicht erwartet.

    Der TE hat sie offenbar auch schon, wenn er am bauen ist, oder? Wie schnell ging die denn, incl. der vorausgehenden Planungsphase?
    Bei uns war das deutlich länger als die Wartezeit bis zur Auflassung (wir haben uns die Vormerkung gespart).
     
  11. #11 EeneMeeneMuh, 03.06.2010
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    Der Verkäufer hatte eine gültige Baugenehmigung. Wir mussten den Bauherrenwechsel und Änderungen beim Bauamt anzeigen, fertig. Das ging alles ratzfatz.
     
  12. #12 ecobauer, 03.06.2010
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    Schlimmstenfalls doch!
     
  13. #13 EeneMeeneMuh, 04.06.2010
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    Hallo Ecobauer,

    der Unterschied zum Notaranderkonto ist folgender:

    Mit Notaranderkonto würden wir JETZT an unseren Kredit kommen, da der Notar die Fälligkeitsmitteilung JETZT auststellen könnte - egal wie lange die Bearbeitung beim Amt noch dauert. Ohne Notaranderkonto KANN der Notar JETZT KEINE Fälligkeitsmitteilung ausstellen. Das bedeutet, wir können unseren Kredit JETZT NICHT abrufen.

    Es ist klar, dass der Notar auch nur dem Verkäufer das Geld überweisen würde, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, aber der Notar müsste warten, nicht wir. DAS ist der springende Punkt. :bounce:
     
  14. #14 Shai Hulud, 04.06.2010
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    Was würde dir das helfen? Würdest du auch auf (noch) fremden Grundstück schon mal losbauen wollen, während die nebensächlichen Formalitäten wie Grundbucheintrag andauern?
     
  15. #15 ecobauer, 04.06.2010
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    Der springende Punkt ist, dass Du dir da was schönschreibst, was so nicht der Realität entspricht!

    Ein Notaranderkonto soll lediglich die Zahlungsabwicklung zwischen den Parteien sicherstellen und sonst gar nix.
     
  16. #16 EeneMeeneMuh, 04.06.2010
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    Wir HABEN bereits die Bestätigung des Notars, dass der rangrichtigen Eintragung nichts im Weg steht. Das nennt sich landläufig "Notarbestätigung" (Rangbescheinigung), die alternativ für den Grundbuchauszug mit rangrichtiger Eintragung bei der Bank vorgelegt werden kann. Wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen wäre, könnte der Notar direkt die Fälligkeitsmitteilung ausstellen (Rangbestätigung liegt ja vor). Da die aber fehlt.....
     
  17. #17 ecobauer, 06.06.2010
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    Ich glaube, ich spinne........Sorry, aber irgendwie hab ich das Gefühl, dass da was verkehrtrum dreht.....

    Im Grundstückskaufvertrag heißt es üblicherweise:
    "Der Kaufpreis ist zinslos fällig und zahlbar bis......

    Unabhängig vom vorstehend vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt.......
    a) der Vertrag rechtswirksam ist, .......
    b) die Eigentumsvormerkung - also die Auflassung - zugunsten des Käufers im Grundbuch zur Eintragung beantragt ist.

    Wenn der Notar eine Rangbescheinigung ausgestellt hat, dann reicht das der Bank inklusive dem Notarvertrag, den Kredit zur Auszahlung freizugeben.
    Der Grundstückskaufpreis wird jedoch erst gezahlt, wenn die erwähnte Fälligkeitsanzeige des Notars vorliegt!
     
  18. Eric

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    Ich verstehe den ganzen Beitrag nicht.

    Der Käufer hat eine endgültig gesicherte Rechtsstellung auf Erwerb des Grundeigentums erst ab Eintragung der Auflassungsvormerkung ( AV ). Also wird er - wie auch vereinbart - erst nach Eintragung der AV an den Verkäufer unmittelbar zahlen.

    Die - vereinbarte Eintragung der AV - ist daher vom Notar als Fälligkeitsvoraussetzung für die Kaufpreiszahlung ausgestaltet worden.

    Die Eintragung der AV dauert bis zu 3 Monate. Davon sind erst 2 Monate verstrichen.

    Vor Eintragung der AV käme ich nie auf die Idee, ein Grundstück zu bebauen. Der Verkäufer wird -umgekehrt - die Bebauung erst zulassen, wenn der Kaufpreis bei ihm eingegangenn ist und die Übergabe des Grundstücks stattgefunden hat.

    Zahlung vor AV müßte vereinbart werden. Wurde sie aber - weil riskant - nach dem Beitrag # 1 nicht > Grundsatz des sichersten Wegs. Außerdem wären dann weitere Notargebühren angefallen für die treuhänderische Abwicklung des Vertrages.

    Soll der Notar etwas dafür können, daß die zuständige Sachbearbeiterin beim Grundbuchamt im Urlaub ist?

    Demnächst ( vielleicht ) anfallende Bereitstellungszinsen: Und weiter?

    Der Beitrag fällt unter das Kapitel: Viel Aufregung um nichts, enttäuschte Erwartung und keine Ahnung, aber sich selbst " sein " Recht zusammenbasteln.
     
  19. lulu66

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    Ich denke es handelt sich eher um mangelndes Verständnis dafür, dass eine Sache an genau eine Sachbearbeiterin gekoppelt ist und so unter Umständen unnötig lange liegenbleibt.
    Daran mangelt es mir auch, denn wenn ich in Urlaub gehe, dann regele ich vorher meine Vertretung bzw. übergebe meine aktuellen Vorgänge.
     
  20. #20 Eumeltier, 07.06.2010
    Eumeltier

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    Kann auch andersherum laufen. Ich war gerade beim Umzug, demzufolge auch Bankwechsel. Bei der alten Bank blieb leider noch etwas "Minusgeld" übrig, im ganzen Umzugsstreß nicht drum gekümmert.
    Irgendwann Brief der Bank, ich möge mal anrufen. Hab ich getan, wir müßten uns mal zusammensetzen um das Defizit abzubauen. Ja, okay sag ich, kein Problem, aber nächste Woche bin ich im Urlaub.
    Okay, sagt die Sachbearbeiterin, sie auch, dann danach.

    Ich komm aus dem Urlaub zurück, finde einen bösen Brief der Bank vor, daß mein Konto immer noch im minus sei. Ich ruf bei der Sachbearbeiterin an... Sie: "ja, ich dachte nicht, daß sich einer um meine Sachen kümmert, wenn ich nicht da bin..." :mauer

    Gruß,
    Martin
     
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