Aus Vertrag lösen ?

Diskutiere Aus Vertrag lösen ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag liebe Forumsmitglieder Ich Studiere zurzeit Bauwesen und bin dabei einige Fragen in dem Fach Baurecht zu lösen. Da ich mir etwas...

  1. #1 student005, 15.03.2011
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    Guten Tag liebe Forumsmitglieder

    Ich Studiere zurzeit Bauwesen und bin dabei einige Fragen in dem Fach Baurecht zu lösen. Da ich mir etwas unsicher bin bei meinen lösungen ,würde ich mich um eineige kommentare bzw. richtigstellungen freuen.

    Fall: Ein AN bietet dem AG an,ihm eine Sichtschutzwand zu errichten. Sein Angebot beläuft sich auf 15 000 euro ( werden immer netto angegeben richtig? kommen noch 19% drauf am ende ? ) . Der mit dem AG befreundete Architekt teilt dem AN mit, daß das in Ordnung seie. Daraufhin führt der AN die Arbeiten aus. Hat der AN einen Anspruch auf Vergütung??? Wenn ja gegen wen?

    Also erst mal hat der AN immer Anspruch gegen den AG , der Architekt hat mit der vergütung des AN ja nix zu tun und zweitens würde ich sagen der AN hat Anspruch auf Vergütung ,welche als besondere Leistungen unter zu ordnen sind ? oder müssen sie dafür einen extra neuen vertrag machen ?

    Sagen wir es ist ein Vertrag zustande gekommen ,wie und unter welchen voraussetzungen könnte man sich von diesem Vertrag wieder lösen?


    Danke schon mal im Vorraus , jeder ist mir eine Hilfe :)
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Als Student sollte man doch gelernt haben, sich so auszudrücken, dass andere dem formulierten Gedankengang folgen können.
    Das ist bei Deinem Post leider nicht der Fall.
    :bef1018:
     
  3. #3 ThomasMD, 15.03.2011
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    Ich sag einfach mal, hier will kein Student Hilfe bei einer Studienaufgabe, sondern der gelackmeierte Vorstandsvorsitzende einer Ich-AG für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Unterstützung bei einem Bezahlkonflikt.

    Isses so student005?
     
  4. #4 student005, 15.03.2011
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    ämm eigentlich nicht , aber danke für eure nette hilfe
    ich dachte ein forum wäre dazu da um miteinander zu diskutieren und nicht jemand so einen mist vorzuwerfen !
     
  5. #5 ThomasMD, 16.03.2011
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    Dann formulier doch die Fragestellung einfach mal so, wie sie ein Prof seinen Studiosos stellen würde.

    Vielleicht glauben wir Dir ja dann?

    Anderenfalls mach nicht solche Zusagen:
     
  6. #6 rudi1106, 18.03.2011
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    Da fehlt irgendwie ein wenig zivilrechtliches Grundverständnis. Vertrag = Angebot + Annahme.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der AN dem AG ein Angebot gemacht, dass der AG aber selbst nicht angenommen hat. Daher kann so kein Vertrag zustande gekommen sein. Zahlungsansprüche AN-AG könnten bestehen z.B. wegen Vertretung durch Architekten (bräuchte man eine besondere Vollmacht), GoA, Bereicherung etc.

    Gerade mit der Frage der Architektenvollmacht sollte man sich wirklich ernsthaft beschäftigen.
     
  7. #7 Wieland, 18.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, wurde die Sichtschutzwand erstellt
    ohne, daß hierfür ( vom Grundstückseigentümer ) ein Auftrag förmlich erteilt wurde ,
    vielmehr hat ein befreundeter Architekt die Sache als in Ordnung befunden.

    Die spannende Frage der Architektenvollmacht, nähmlich Aufträge zu erteilen
    die für den Grunstückseigentümer mit Kosten verbunden sind, war vorher offensichtlich
    nicht geklärt ( richtig ) ?
    Geklärt ist auch noch nicht ob der Grundstückseigentümer diesen Sichtschutz behalten
    möchte oder ?

    Die letzte Tatsache sollte jetzt zuerst geklärt werden. Danach kann man gegebenen
    Falls vorsichtige Überlegungen der Vergütung anstellen.


    Grüße
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dieses Nebenthema macht mich auch stutzig. Das hat mit Baurecht (und Vertragsrecht) direkt nix zu tun.
     
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