Aussendämmung Grenzwand

Diskutiere Aussendämmung Grenzwand im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir möchten ein Haus kaufen, bei dem bisher nur drei Wände gedämmt wurden. Warum, wissen wir noch nicht. Wir möchten diese Wand auf jeden...

  1. #1 Sarina, 02.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 02.02.2025
    Sarina

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    Hallo!

    Wir möchten ein Haus kaufen, bei dem bisher nur drei Wände gedämmt wurden. Warum, wissen wir noch nicht. Wir möchten diese Wand auf jeden Fall dämmen lassen, allerdings handelt es sich um die Grenzwand zum Nachbargrundstück und die Nachbarn haben einen Holzschuppen direkt an die Wand gebaut. Der müsste also (vorrübergehend) weg, zusätzlich werden die Dämmung und der nötige, zu verlängernde Dachüberhang dann über die Grenze ragen.
    Natürlich würden wir zuerst das Gespräch mit den Nachbarn suchen, aber es gibt für uns dennoch keine Frage, dass die Arbeiten durchgeführt werden müssen.
    Kennt sich jemand damit aus?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 nordanney, 02.02.2025
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    Welches Bundesland? Muss sehr häufig voll Nachbarn geduldet werden (weil per Gesetz erlaubt).
     
  3. Sarina

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    Hab ich auch gelesen, aber die Infos sind teilweise schwammig. Brandenburg. Und was wäre mit dem Schuppen? Muss ich den für die Arbeiten ab- und wieder aufbauen (lassen)? Vielen Dank!
     
  4. #4 nordanney, 02.02.2025
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    Siehe 19a Nachbarschaftsrecht. Oder Antwort 19 in der Broschüre des Justizministeriums zum Nachbarschaftsrecht.

    Alle Kosten zu deinen Lasten + Entschädigung für den Nachbarn.
     
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  5. Sarina

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    Danke für die Info!
     
  6. #6 VollNormal, 02.02.2025
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    Falls der Nachbar deinem Vorhaben zustimmt (egal ob freiwillig oder wegen gesetzlicher Zwänge), bist du selbstverständlich verpflichtet, ihn schadlos zu halten. Das heißt: alle vorbereitenden Tätigkeiten sowie die Wiederherstellung gehen zu deinen Lasten.

    Edith sacht:
    @nordanney war schneller ...
     
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  7. grozema

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    teilweise musst du für die Überbauung seines Grundstücks ihn eine Rente bezahlen - diese fällt aber sehr gering aus. Das Beste wird sein, ihr einigt euch ohne Streit und haltet das Ergebnis SCHRIFTLICH fest!
     
  8. BaUT

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    Mal ehrlich, ein Überbau des Nachbargrundstückes durch außenseitige Dämmung der Grenzwand ist vom Nachbarn nur dann zu dulden, wenn er den Bereich nicht schon nutzt. Wenn dort bereits Schuppen oder Garagen angebaut sind, hat die Käuferin des Nachbarhauses keinen Anspruch auf die außenseitige Dämmung der Grenzwand.
    Ganz schön frech, dann einfach den Rückbau der nachbarlichen grenzständigen Gebäude fordern zu wollen.
    Wenn der Nachbar nein sagt, wird das nix. Meines Wissens gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Rückbau nachbarlicher Grenzgebäude zum Zwecke der eigenen Grenzwanddämmung.

    Der Nachbar muss den Überbau nicht in jedem Fall dulden.
    Es spräche ja auch nichts dagegen, die Grenzwand von innen zu dämmen!
    Außer vielleicht Sabinas Sorge dass dadurch ja dann innen die frisch gekaufte Wohnfläche kleiner wird.
    Andererseits scheint es Sabrina egal zu sein, dass sie mit Vollgas in die Rechte des Nachbarn hineinbrettert.

    Auf gute Nachbarschaft :bierchen:
     
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  9. Sarina

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  10. Sarina

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    Danke! Von der Rente habe ich auch gelesen, und mein Hauptansatz ist eh eine friedliche Lösung für beide Seiten, sollte es zum Kauf kommen.
     
  11. Sarina

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    Danke, auch hier sind trotz ziemlichem aggro Ton hilfreiche Hinweise zu finden.
    Ich möchte überhaupt nichts fordern, ich will lediglich verstehen, welche Möglichkeiten ich habe, und dass ich zuerst ins Gespräch mit den Nachbarn gehen möchte, habe ich ja schon geschrieben. Ich suche seit fast 3 Jahren nach einem Haus, vielleicht ist es ja nachvollziehbar, dass das eine ziemlich nervenaufreibende Sache ist, und wenn mir die Rechte der Nachbarn egal wären, würde ich hier nicht um Hilfe bitten, bisher habe ich nur sehr widersprüchliche Infos dazu gefunden. Und ich möchte einfach vor der Kaufentscheidung wissen, welche zusätzlichen Kosten und evt. Probleme auf mich zukommen, besser als danach zu jammern, oder?!

    Tatsächlich spricht einiges gegen eine Innendämmung, zumindest wurde mir das von zwei Handwerkern gesagt, für mich wäre es natürlich die einfachste Option... Besonders, weil ich eh davon ausgehe, dass ich für den Ab- und Rückbau des Schuppens verantwortlich bin.
     
  12. BaUT

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    Wenn der nachbarliche Schuppen nicht sowieso seit Jahren ungenutzt und abrissreif ist, sehe ich keinen Grund und auch keine rechtliche Handhabe weshalb der Nachbar diesen Schuppen für dich abreißen sollte.
    Du darfst die grenznahe Fläche seines Grundstückes nur dann mit deinem WDVS überbauen, wenn der Nachbar diese Fläche nicht selbst braucht/nutzt. Eine solche eigene Nutzung des nachbarlichen Grenzstreifens liegt aber schon vor in Form des Schuppens.

    Warum keine Innendämmung mit 10 cm Mineralschaumplatte?
    Wenn die Grenzwand außen verputzt ist, sollte das doch funktionieren.
     
  13. Sarina

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    Wie gesagt, ich gehe sowieso davon aus, dass es unsere Verantwortung wäre, den Schuppen abzubauen und wieder zu errichten.
    Die Handwerker haben einige fachliche Gründe genannt, aber der mir schlüssigste ist die Tatsache, dass das Haus nicht sehr tief ist, also eher sozusagen ein Schlauch, und drei Türen / Durchgänge sind schon jetzt recht schmal und liegen direkt an der Rückwand, wenn da noch mindestens 10cm draufkommen, dann wird es tatsächlich wirklich sehr eng. Und der Dachüberhang müsste ja trotzdem gemacht werden, um die Wand zu schützen.
     
  14. Wieland

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    Und nicht vergessen Grenzwand ist Brandwand.

    Safety first
     
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