Außenwandstärke für Dachstuhl

Diskutiere Außenwandstärke für Dachstuhl im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; hallo, werte bgemeinte, ich habe zwei frage, aber zu erst grob der sachverhalt,. eine bekannte hat ein haus geerbt mit grundfläche ca 7m*14 m....

  1. #1 Transporter, 06.03.2009
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    hallo, werte bgemeinte, ich habe zwei frage, aber zu erst grob der sachverhalt,. eine bekannte hat ein haus geerbt mit grundfläche ca 7m*14 m. nun scheint es aber so, das die fläche von 3,2m * 14 m angebaut wurde. nach entrümpelung und abschlagen des putzes der feuchten außenwände haben wir gesehen, das die außenwand des Anbaus zum teil aus lehmziegeln besteht und nur eine ziegelbreite stark ist. der hauptteil des Hauses ( also ca 3,8m*14m) hat ein spitzdach mit intaktem dachstuhl, (ziegelgedeckt) und der anbau ein schrägdach mit pappe gedeckt, welches wir aber schon abgerissen war, da dieses pappdach morsch, feucht und verschimmelt war. jetzt hat meine bekannte die schnapsidee einen neuen dachstuhl über das gesamte gebäude bauen zu lassen. nun zu meinen fragen. ist die besagte außenwand des anbaus außreichend um einen dachstuhl zu tragen, icht ein ringanker von nöten, kann ich ggf eine stärkere wand davorsetzen (mit extra streifenfundament) und diese wände dann in einander verzahnen? das haus hat nur erdgeschoß, ohne keller und dann kommt gleich das dach. die mauern des hauptteils des hauses sind 24 iger hände und vollkommen trocken.
     
  2. #2 Anfauglir, 06.03.2009
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    Fast hätte ich gedacht auf deiner Tastatur ist eine Taste kaputt...

    Ernsthaft:
    Für einen neuen Dachstuhl brauchst du eine Baugenemigung incl. Statik. In DD und Umgebung gibts genügend Fachleute die dich vor Ort beraten können, das solltest du in Anspruch nehmen, sonst wird es :Baumurks
     
  3. #3 Transporter, 06.03.2009
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    wenn ich den dachstuhl nur erweitern will? ist ja kein neubau, sondern "restauration"
     
  4. #4 Anfauglir, 06.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2009
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    Restauration ist wenns schmeckt oder auch nicht. Als Restaurierung bezeichnet man anspruchsvolle Massnahmen an wertvoller Bausubstanz, dazu braucht man Profis.

    Sobald du in irgend einer Weise Änderungen am statischen System eines Bauwerkes vornimmst, sei es Abriss, Erweiterung, Umbau oder Verbesserung brauchst du eine Baugenemigung.

    Ein Bauwerk stellt für den Gesetzgeber immer eine potentielle Gefärdung der Öffentlichkeit dar.

    Ich privat würde derzeit in Sachsen keine grösseren Massnahmen ohne Genehmigung versuchen.
     
  5. #5 Transporter, 06.03.2009
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    wieso nicht?
     
  6. #6 Anfauglir, 06.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2009
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    Weil dir der Herr Tillich sonst auf die Finger klopft.

    Man kann sich ja über Sinn und Zweck der Gesetzgebung streiten, auch ich finde es teils übertrieben für kleinere Arbeiten eine Genehmigung einholen zu müssen.

    Bei euch geht es aber scheinbar um einen (teilweise) neuen Dachstuhl zzgl. Mauer+Fundament. Das sind schon umfangreiche Arbeiten, die werden wohl kaum unbemerkt bleiben. Selbst wenn ihr alles fachgerecht ausführen solltet, kann das fehlen der Genehmigung im Ernstfall eines bedeuten: Rückbau!
    ... und davon habe ich eben in letzter Zeit öfters gehört.
     
  7. #7 Gast036816, 06.03.2009
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    Gast036816 Gast

    Umbauten mit neuem Dach

    benötigen eine statische Berechnung, da hier völlig neue Lastfälle für das Bestandsbauwerk vorliegen. Ob das frei von einer Baugenehmigung ist, sollte bei der zuständigen Bauaufsicht hinterfragt werden, ich kann es mir nicht vorstellen. Für diesen Umbau sollte auf jeden Fall ein Architekt und ein Statiker hinzugezogen werden. Der Begriff Restauration oder ähnlich ist nicht gebräuchlich im Bauwesen sondern Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Umbau oder Neubau. Das geplante Dach ist ein Umbau, damit kann eine Baugenehmigung erforderlich werden.
     
  8. #8 Anfauglir, 06.03.2009
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    Na, hast du ein Glück, dass ich mich nicht "Zimmermeister und Restaurator im Zimmererhandwerk" nennen darf, sonst würde ich jetzt aber :yikes:motz:motz:mauer:deal:motz

    Ansonsten stimme ich dir voll zu.
     
  9. #9 Gast036816, 07.03.2009
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    Gast036816 Gast

    Restaurator


    Grundsätzlich ist die Restaurierung einer historischen Zimmermannsarbeit erst einmal eine Instandsetzung, Sie haben zusätzlich die Befähigung historisches Schmuckwerk wieder herzustellen (instand zu setzen). Der Begriff Restaurator ist aus der Kunst abgeleitet. Sie haben Handwerk und Kunst (Baukunst) in Ihrem Beruf vereint. Glückwunsch. Bitte nicht böse sein, aber hier war der Begriff `Restauration`vollkommen falsch ausgelegt und vor allem als Vorwand herangezogen worden, ohne Nebenkosten und möglichst ohne Genehmigung den geplanten Umbau abzuwickeln.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  10. #10 Anfauglir, 07.03.2009
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    Danke.:konfusius
     
  11. Julius

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    Und ich dachte, auch (und gerade) ein Restaurator führt Restaurierungen durch.
    Restaurationen (auch als Restaurante bekannt) werden hingegen eher von Wirten geführt!
     
  12. #12 scs1967, 07.03.2009
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  13. #13 Jürgen Jung, 08.03.2009
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    die Restaurationerklärung ist richtig gut :respekt

    ohne Genehmigung, nicht nur in Sachsen würde ich das nie versuchen :)
     
  14. #14 BinImKeller, 11.03.2009
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  15. #15 Anfauglir, 11.03.2009
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