Balkonkraftwerk bald mit 800W "erlaubt"?

Diskutiere Balkonkraftwerk bald mit 800W "erlaubt"? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Ich freu mich wenn mein alter Ferrariszähler tagsüber rückwärts dreht wenn keiner zuhause ist, der die 3-4 kWh tagsüber verbraucht. Da hab ich die...

  1. ynnus

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    Muss man halt schon genau rechnen, was sich da lohnt, wenn überhaupt. Wenn man für einen Speicher 1000 - 2000 € zahlt, dafür 300 kWh pro Jahr (für ca. 30 Ct / kWh) nicht verschenkt dauert es sehr sehr lange, bis es sich amortisiert hat. Ob da der Speicher nicht bereits kaputt ist (oder die Leistung stark abgenommen hat) wird man sehen.
    Kann vielleicht Sinn machen mit dynamischen Stormtarifen, wo man den Speicher auch aus dem Stromnetz lädt, wenn es gerade günstiger ist. Z.B. bei dem Anbieter, wo ich gerade bin, schwankt es pro Tag von 15 - 28 Ct. / kWh, je nach Tageszeit. Könnte Sinn machen, einen Speicher zu 15 Ct zu füllen und zu teuren Tageszeiten das Haus aus dem Speicher zu betreiben. Dazu muss der Speicher natürlich dann größer dimensioniert sein, dass man zumindest mal über die teuren Zeiten hinweg kommt. Aber auch das muss man nochmal genauer durchrechnen.
     
  2. ynnus

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    Ich bin der letzte, der sich über gute Pfuscherlösungen aufregt. Bin da selbst kein Norm-Arbeiter. ;)
     
  3. #143 Fred Astair, 09.06.2023
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  4. BaUT

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    Ich denke da parallel auch gleich daran, dass mein Speicher dann als Notstromer einsetzbar ist. Das wäre zumindest ein ideeller Mehrwert.
     
  5. #145 Deliverer, 09.06.2023
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    Ne, das ist nicht ganz richtig. Der Netzbetreiber hat nichts mit dem Zähler zu tun und ein BKW darf er auch nicht untersagen, wenn es angemeldet ist.
     
  6. ynnus

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    Naja, es ist der Messstellenbetreiber, der oft auch der lokale Netzbetreiber ist. Inhaltlich bleibt es aber dabei - kein Betrieb mit analogem Zähler ohne Rückwärtslaufsperre, und das kann nach aktuellem Stand auch untersagt werden. Die Duldung wurde zwar von der Politik ins Spiel gebracht aber es fehlt ein Gesetz dazu.
     
    Fred Astair gefällt das.
  7. #147 Deliverer, 10.06.2023
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    Nene - das ist anders: Die Pflicht zum Einbau einer "geeigneten" Messeinrichtung liegt beim Messstellenbetreiber. Die Politik kann nun dulden, dass der wegen eines BKW nicht umbauen muss. Aktuell bricht er das Gesetz, wenn er nicht innerhalb kurzer Zeit "unverzüglich" umbaut. Dem Kunden kann das Theater (nach erfolgter Anmeldung beim Netzbetreiber) aber herzlich egal sein.

    Nur weil viele Netz- und/oder Messstellenbetreiber das nicht wahrhaben wollen, ändert das nichts an EEG (Vorrang, unverzüglich...) und MsbG in denen das seit über 20 Jahren so steht. Und das wird auch seit Jahren von der Clearingstelle so bestätigt und gilt natürlich auch für richtige PV-Anlagen.
     
  8. #148 chillig80, 10.06.2023
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    Man kann die dt. Energiewende ja garnicht besser in einem Satz zusammenfassen: Ich mache was ich will, wem das nicht passt, der soll mich erstmal bezahlen!
     
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