Balkontüre zu niedrig eingebaut für geplanten Bodenaufbau - wer ist verantwortlich?

Diskutiere Balkontüre zu niedrig eingebaut für geplanten Bodenaufbau - wer ist verantwortlich? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, "Weiss auf meiner Baustelle eigentlich irgendwer, was er tut?" fragt sich der Bauherr... Neues Gewerk, neue Probleme:...

  1. #1 omerten, 14.05.2014
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    Hallo liebe Bauexperten,

    "Weiss auf meiner Baustelle eigentlich irgendwer, was er tut?" fragt sich der Bauherr... Neues Gewerk, neue Probleme:

    Altbau-Kernsanierung - Nachdem neue Fenster eingebaut wurden (Abnahme gemeinsam mit Architekt erfolgt), der Innenputzer alles schön verputzt hat - inkl. der Laibungen, kam heute der Estrichleger und stellt fest, dass die Balkontüre 4cm zu weit unten hängt, sprich - wenn der Esstrich drin ist geht die Türe nicht mehr auf. Die Türe muss also wieder raus (inkl. der ganzen schönen Dichtbänder etc...), dabei wird wahrscheinlich der halbe Innenputz runter fallen usw... Nun lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, wer das bezahlt. Die Höhe des geplanten Fussbodenaufbaus sollte eigentlich allen Beteiligten bekannt gewesen sein, da wir an der Treppe ein Terrazzo-Podest haben, das erhalten bleibt und somit die Höhe vorgibt.

    Ist der Fensterbauer schuld, der beim Aufmass nicht aufgepasst hat und nicht - wie eigentlich abgesprochen - auf den Architekten gewartet hat um das Aufmass gemeinsam zu machen?
    Ist der Architekt schuld, weil er weder das Aufmass sorgfältig kontrolliert hat, noch die Einbauhöhe bei der Abnahme überprüft hat?
    Schluckt der Bauherr die Kröte, weil er nur will, dass sein Haus irgendwann mal bezugsfertig wird?

    Was denkt ihr?

    Danke,

    Grüße,

    Oli
     
  2. #2 Bauliesl, 14.05.2014
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    Der Fensterbauer hat doch mit Sicherheit eine Auftragsbestätigung o.ä. geschickt? Irgendjemand hat das freigegeben.... Was steht in den Werkplänen drin als Fußbodenhöhe? Hat der Fensterbauer die Werkpläne erhalten? Ist evtl. auf der Baustelle eine Höhe markiert? Mit welchen Leistungsphasen ist der Architekt beauftragt?

    Weiter kann ich erst denken, wenn ich die Infos habe ;-)
    Gruß,
    Liesl
     
  3. #3 omerten, 14.05.2014
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    Ja, der Fensterbauer hat eine AUfstellung der Fenster, Höhe, Breite ein-/zweiflügelig usw... erstellt, die der Architekt freigegeben hat

    Es existieren keine Werkpläne in denen dies angegeben wäre (nicht fragen, lange Geschichte), der Architekt hat jedoch im Vorfeld ausführlich mit dem Estrichmann den Aufbau besprochen

    Meter-Riss ist vorhanden (bzw. war - ist jetzt überputzt)

    LP1 und LP6 - LP9

    Danke,

    Grüße,

    Oli
     
  4. #4 Bauliesl, 14.05.2014
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    In der Auftragsbestätigung des Fensterbauers findet sich sicher eine mm-Angabe zur unteren Rahmenverbreiterung.... Der Architekt hat die Fensterarbeiten ausgeschrieben? Die Estricharbeiten auch?
    Dann hat meiner Meinung nach der Architekt den schwarzen Peter.... Wie man allerdings Ausschreibung und Bauüberwachung ohne Werkpläne machen will..... Du hast gesagt "nicht fragen" - aber wie kann man ohne Werkplanung umbauen...???
     
  5. #5 Gast036816, 14.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    phase 5 nicht beauftragt. das ist die ursache. da lässt sich vortrefflich über solche mehrkosten streiten.
     
  6. #6 Nutzername, 14.05.2014
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    Wie kam es denn zu dieser Beauftragungssituation? War das Euer Wunsch, evtl. um Kosten zu sparen? Hat das der A. vorgeschlagen, weil das angeblich reicht und dadurch sein Honorar nicht so hoch ausfällt?
    Ansonsten wie Bauliesl: Wenn der A. mit LP 8 für alle Gewerke beauftragt ist, dann ist er natürlich zunächst mal der vermeintlich Schuldige. Was aber, wenn der sich hinter der fehlenden Planung versteckt? Deswegen die Fragen, die Du eigentlich gar nicht hören wolltest.

    Das klingt aber auch nicht gerade nach erbrachter LP 6. Geht in Richtung Honorar sparen, wie oben vermutet...
     
  7. #7 omerten, 14.05.2014
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    Also, von oben nach unten:

    Nein
    Ja, beides (und mehr). Der ausgewählte Fensterbauer ist allerdings keiner "seiner" Fensterbauer, sondern ein (ortsansässiger) Pole
    Umbau begonnen mit Bauträger/Generalunternehmer, viel Pfusch, viel Geld versenkt, wenig Fortschritt, Anwalt, ...
    Werkpläne des Bauträgers lagen teilweise vor (z.B. für Elektro). Aussage des Architekten (vor Beauftragung): "Damit kann man arbeiten". Also irgendwie beides. Unser Wunsch Kosten zu sparen, sein Vorschlag LP6-LP9 (ohne dass wir groß diskutiert hätten, was notwendig ist).

    LP6 ist beauftragt, es wurde auch ein detailliertes LV erstellt, detailliertes Aufmass erst nach Vergabe durch Fensterbauer. Wunsch des Architekten war es beim Aufmass dabei zu sein, aber der Fensterbauer war schneller.

    Danke,

    Grüße,

    Oli
     
  8. #8 Gast036816, 14.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich schätze, dass dein architekt jetzt ein problem hat. ich möchte nicht tauschen.

    gibt es detailpläne zum einbau des elements mit den erforderlichen anschlüssen.
     
  9. #9 omerten, 14.05.2014
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    nö...
     
  10. #10 Gast036816, 14.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hätte mich auch gewundert! wonach sollte der fensterbauer denn das element einbauen, wenn niemand das schwellendetail kennt?

    ob sich der fensterbauer an den kosten jetzt beteiligt werden kann, weiss ich nicht. eigentlich bleibt dir nur der architekt mit seiner haftpflichtversicherung. die werden sich jedoch quer stellen. die mehrkostenregelung wird ein fall für den anwalt.
     
  11. Eric

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    1. Der Pole ( Fenster- Türbauer )

    Ausgangslage ( korrigieren falls es anders gewesen sein sollte! ): Es gab keine Ausführungsplanung. Auch das LV sagt nichts über die Einbauhöhe der Balkontür oder OKFF. Also haben wir eine " Nullplanung " in Bezug auf die Einbauhöhe der Tür.

    Der Fensterbauer war zum Aufmaß für die Anfertigung der Fenster und Türen vor Ort. Er sollte auf den Archi warten, hat aber nicht gewartet. Gesehen haben wird er aber, dass nur die Rohbetondecke ( denn Kernsanierung ) vorhanden ist und der Aufbau ( Trittschalldämmung, ggfls. Wärmedämmung, Estrich und der Belag ) noch fehlen.

    Folglich hätte er nach der geplanten Aufbauhöhe fragen müssen. Hat er nicht getan; also sich " ins Blaue " hinein die Aufbauhöhe irgendwie "zusammengereimt " und damit ein mit dem weiteren Ausbau nicht korrespondierendes, falsches Maß genommen.

    Haftung des Polen mithin ( + ). Viel Spaß bei der ggfls. streitigen Durchsetzung des Anspruchs.

    2. Der Architekt

    Hat Umfang der Archi-Leistungen selbst bestimmt und insoweit befunden, dass nur die LPH 1, 6-9 erforderlich sind. Er wußte allerdings, dass keine Ausführungsplanung vorhanden ist. ( Denn die wird der gekündigte BT nicht rausgerückt haben! ).

    In Kenntnis einer nicht vorhandenen Ausführungsplanung hat der Archi das LV für Fenster, Außentüren und Estrich erstellt. Ergo hätte er bereits im LV für die Tür deren Einbauhöhe vorgeben müssen und zwar unter Bezugnahme auf den offenbar vorhandenen Meterriss. Hat er nicht getan ( Ausschreibungsfehler ).

    Normalerweise wird das Fertigungsmaß vor der Produktion nochmals zur Überprüfung an den Archi übersandt. Hier offenbar nicht erfolgt. Archi hätte beim Polen nachfragen müssen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Archi zum Fertigungs-Aufmaß kommen wollte, aber nicht kam oder der Pole bereits wieder weg war ( Baukoordinationsfehler ).

    Irgendwann war die Tür dann eingebaut, die Rechnung kam, die Tür mußte geprüft und abgenommen werden und sie ist ( offenbar ) bereits bezahlt worden ( Bauüberwachungsfehler, die Tür hätte erst gar nicht bezahlt werden dürfen ).

    Archi haftet und hat eine Haftpflichtversicherung.

    Geht das Spielchen jetzt an den Treppen weiter ?
     
  12. #12 omerten, 14.05.2014
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    Vielen Dank Eric, für die ausführliche Erläuterung. Kurz gesagt haben beide eine "Teilschuld" und beide haben eine Haftpflichtversicherung, allerdings werden sich vermutlich beide quer stellen :-S Wenigstens habe ich jetzt beiden gegenüber eine fundierte Argumentationsgrundlage.

    Augrund der Nachfragen habe ich nochmal im LV nachgesehen:
    "Untere Rahmenaufdopplung ca. 100mm für Estrichanschluss bzw. Balkonbelag" - Besteht damit immernoch ein Ausschreibungsfehler?

    Doch, dies ist erfolgt und es wurden Korrekturen vorgenommen (ein-flüglig statt zwei-flüglig etc...)

    Archi beruft sich darauf, dass er nur "dem Augenschein nach" prüfen müsse und nicht alles nachmessen könne. Ist dies korrekt? Und kann man eine 4cm zu niedrig sitzende Tür nicht "dem Augenschein nach" erkennen?

    Vielen Dank,

    Grüße,

    Oli
     
  13. Eric

    Eric

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    Hättest Du ja mal früher sagen können!

    Nachfrage: Welche Höhen stehen im LV/LVs für den Bodenaufbau. Bitte alle Dicken des mehrschichtigen Aufbaus: Dämmung, Fußbodenheizung (? ) und Estrich und Innernbelag ( aus was ) angeben.

    Also fehlen sogar noch mehr als 4 cm. Du hast die Aufbauhöhe des Belags vergessen, die noch hinzukommt.

    Du hast nicht an der Aufbauhöhe nachträglich gedreht??

    Kann man ( zur Schadensbegrenzung ) die Aufbauhöhe " reduzieren, z.B. Gußasphaltestrich, Trockenestrich usw. ?? Das muß dann allerdings zu den Treppen passen.

    Kann man jetzt nicht mehr sagen. Du hast den Sachverhalt geändert.

    Wenn überhaupt, dann geht es um eine Gesamtschuldnerschaft von Archi und Türbauer. Beim Türbauer gegebenenfalls reduziert um ein dem TE anzurechendes Planungs-/ Baukoordinationsverschulden.

    Nein, der Pole hat im Gegensatz zum Archi keine Haftpflichtversicherung.

    Es wird Zeit, dass Du Dir rechtlichen und technischen Bauverstand zulegst. Dein Problem ist, dass Du völliger Baulaie bist: Stellst die falschen Fragen, schiderst den Sachverhalt unvollkommen und ziehst falsche Schlußfolgerungen.
     
  14. #14 Gast036816, 14.05.2014
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    Gast036816 Gast

    das ist dann keine planprüfung! gerade wenn keine werk- und detailplanung vorliegt oder lückenhaft vorliegt, wird die prüfung der werkstatt- und montageplanung umso wichtiger, da hiermit die fehlende ausführungsplanung ersetzt werden soll. da ist eine 'augenscheinprüfung' nicht definierbar. der fensterbauer kann nur das planen, was sein auftragsumfang ist und was er kennt. die anschließenden bauteile wie z. b. estrich muss ihm per eintrag in die werkstatt- und montageplanung mitgeteilt werden. inwieweit das für den architekten belastbar wird, müssen juristen klären.
     
  15. Eric

    Eric

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    Nö, die Pflichtverletzung des Archis würde ich schon viel früher ansetzen: Ein Archi hat klare und eindeutige Vorgaben zu erteilen. Das Versäumnis hat bereits hier begonnen und dann hat das Ganze offenbar eine Eigendynamik entwickelt:

    Der Pole hat aus ca. = fix gemacht und damit war´s dann passiert. Oder der Pole hat aus " ca. 100 mm " = auch noch ca. 50 mm gemacht, weil er dem TE 50 mm mehr Glasfläche gönnen wollte. Und was sind schon " mm ".

    Genaues wissen wir nicht. Der TE versteht uns nicht. Ist wie das Stochern mit der Stange im Nebel.
     
  16. #16 Gast036816, 14.05.2014
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    Gast036816 Gast

    aus meiner sicht hat er mit der pflichtverletzung begonnen, als er dem AG mitteilte, dass eine planung nach phase 5 nicht erforderlich ist. mit einer umfangreichen prüfung der werkstatt- und montageplanung und einer erschöpfenden ergänzung der notwendigen angaben hätte er noch das ruder rumreissen können.
     
  17. #17 omerten, 14.05.2014
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    ich korrigiere mich: Die 4cm beziehen sich auf den gesamten Aufbau.
    Es war von Anfang an klar, dass die Treppe die Höhe des Bodenaufbaus vorgibt. Der gesamte Bodenaufbau wurde (nach Auftragsvergabe an Estrichmann) in Abstimmung zwischen Estrichmann, Archi und Heizungsbauer so geplant, dass es zur Treppe passt, was wohl nicht so ganz einfach war. Die Balkontüre ist der einzige Knackpunkt.
    "Der Pole" ist eine deutsche GmbH und hat eine Haftpflichtversicherung
    Damit verwirrst du mich jetzt wirklich. Welches Planungs-/ Baukoordinationsverschulden könnte man mir anrechnen?
    Richtig, ich bin Baulaie, deshalb bezahle ich Experten dafür, dass sie diese Arbeit für mich machen. Ich bin auch Medizinlaie, deshalb gehe ich zum Arzt, wenn ich krank bin und nicht auf die Uni um Medizin zu studieren.

    So wertvoll dein erster Beitrag war, der zweite Beitrag hat mich nicht wirklich weiter gebracht.
    Um es aus meiner Sicht nach einmal zusammen zu fassen:

    Dieser Punkt hat sich nicht geändert und bleibt weiterhin bestehen

    Hat er auch nach neuer Erkenntnis wohl teilweise, er hat die Rahmenaufdopplung vorgegeben, was aber an sich noch nichts über die Einbauhöhe aussagt. Wäre das dann immernoch als Ausschreibungsfehler zu sehen? Ich würde von einem "Nein" ausgehen

    Diese Annahme war nicht korrekt, daher liegt auch der Baukoordinationsfehler in dieser Form nicht vor. Im Fertigungsmaß des Fensterbauers ist die Aufdopplung allerdings nicht angegeben. Fehler bei der Prüfung des Fertigungsmasses?
    Fenster/Türen und Einbau sind noch nicht vollständig bezahlt, dies liegt aber an anderen Mängeln. Unabhängig davon verstehe ich deine Aussage aber so, dass ich vom Archi erwarten kann, dass er die 4cm zu weit unten hängende Tür bzw. die fehlende Aufdopplung als Mangel erkennt und bei einer Abnahme darauf hinweist?

    EDIT: Während ich das geschrieben habe sind noch ein paar mehr Antworten eingegangen - gehe ich in separater Antwort drauf ein.

    Danke,

    Grüße,

    Oli
     
  18. Eric

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    Aber nur für Beschädigungen am fremden Eigentum außerhalb seines Gewerks und eben nicht für Mängel an seinem Gewerk. Wäre ja noch schöner, wenn für alle Mängel der Handwerker eine Versicherung eintreten würde = nicht versicherbar, da nicht kalkulierbar. Ein holländischer Versicherer hat es vor rund 10 Jahren ausprobiert und ist Pleite gegangen.

    Beispiel: Installateur dichtet die Wasserleitung nicht fachgerecht ein. Es tritt Wasser aus und der Bodenaufbau wird komplett durchfeuchtet.

    Wasserschaden ist durch die Betriebs-Haftplichtversicherung des Unternehmers gedeckt. Beseitigung der Undichtigkeit an der Wasserleitung ist nicht versichert. Hier: Mangelhafte/unbrauchbare Balkontür einschließlich aller zugehörigen Nebenarbeiten ist nicht versichert.

    Sagen wir mal so: Es ist ein Altbau und der Archi hat sich offenbar intensiv um die Höhe des FFB an der Treppe gekümmert. Nicht erkannt hat er offenbar ( ??? ), dass bei einem Altbau die Decken idR nicht in der Waage liegen. Demzufolge wurde nicht nivelliert. Die Rohdecke könnte vor der Balkontür um 5 cm höher liegen als an der Treppe und deswegen sagt der Estrichleger ( warum erst jetzt? ) zu Recht, dass er die 4 oder 5 cm für seinen Estrich nicht mehr untergebracht bekommt. Dann hätte der TE ja noch Glück gehabt. Es soll vorkommen, dass dann " verschlankt " wird, indem einfach eine Bauteilschicht in dem Bereich, wo es klemmt, eingespart wird.

    Aber Genaues wissen wir immer noch nicht. Der TE jammert zwar, aber um eine Ursachensuche durch einen Fachmann vor Ort kommt er nicht vorbei.

    Klar hat sich der Sachverhalt geändert: Du hast nachgeschoben, dass zumindest ein Aufstockelement von ca. 10 cm vorgegeben war. Es fehlen halt nur die Bezugshöhen: Höhe der Rohdecke vor der Treppe und vor der Türe in NN und Aufbauhöhe aller Bauteilschichten auf der Decke. Demzufolge ist die Verantwortlichkeit für den Mangel ( wieder ) unklar.

    War leider so, dass der Bodenaufbau nicht nur an der Treppe, sondern auch an allen Wand- und Türanschlüssen passen mußte. Das klärt man, indem man das Fertigmaß an der Treppe mit dem Laser, Schlauchwaage usw. auf alle Wände/Anschlüsse überträgt, einen Zollstock hinhält und mißt, ob die Aufbauhöhe an der Treppe zu der an der Tür paßt. Da sollten dann keine " ca. 100 mm " für das Aufstockelement an der Außentüre herauskommen. Man nennts, wenn ich mich richtig erinnere, Meterriss = der eine Meter über die festgelegte OKFF vor der Treppe.

    Wer hat den Meterriss angelegt und kontrolliert? Der Maler?
     
  19. #19 Gast036816, 14.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sind solche toleranzen - 50 mm - vorhanden, müssen die aufgenommen und in der gesamten planung integriert werden - stichwort verformungsgerechtes aufmaß.

    meterriss war vorhanden - wie TE es beschrieben hat, ist jetzt aber überputzt. da stellt sich die frage, nach welcher höhenvorgabe baut der estricher jetzt ein. der kann nur die bestandstreppe als das maß der dinge annehmen, dass kann ausreichend sein. das einzige was zur zeit nachvollziehbar ist, ist ein gewisses chaosprinzip bei dieser baustellenorganisation. hier haben sich einige übernommen, mit der annahme ohne werk- und detailplanung bauen zu können.
     
  20. Flip74

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    Hallo TE,

    ich weiß hinterher ist man immer schlauer.

    Aber der Meterriß wird doch frühzeitig festgelegt und danach richten sich alle Gewerke.

    Ohne Meterriß kannst doch weder Elektrik, noch Sanitär usw machen.

    Und wenn der Meterriß stimmt, kann auch der Fensterbauer arbeiten.

    Tom
     
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