Bauantrag in 2003....aber nicht von mir...

Diskutiere Bauantrag in 2003....aber nicht von mir... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin Bauherr in spe, und mein Bauträger in spe bietet mir ein Grundstück an, auf dem schon der Bauantrag in 2003 gestellt...

  1. #1 mhoesler, 02.09.2004
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    Hallo zusammen,
    ich bin Bauherr in spe, und mein Bauträger in spe bietet mir ein Grundstück an, auf dem schon der Bauantrag in 2003 gestellt wurde (von ihm), und sagt jetzt, dass wenn ich jetzt einsteige, noch die ungekürzte Eigenheimzulage von 2003 bekommen könnte....Differenz ja immerhin 1250 * 8 = 10T€. :deal

    ISt das ein Problem, dass der Bauantrag ja gar nicht von mir gestellt wurde, und der Vertrag erst in 2004 (wenn überhaupt) geschlossen wird?

    Besten Dank für Eure Expertise
     
  2. #2 lakra-man, 02.09.2004
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    Wenn mich mein ...

    ... Laienwissen (!!) nicht ganz täuscht, dann erzählt Ihnen da ein "Verkäufer" einen ganz gewaltigen Sch...
    .
    Schauen Sie mal selbst. Aktuelles Gesetz als PDF_Datei:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/index.html

    (links oben von „Gesamtausgabe (PDF) anklicken)


    § 2:
    Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden oder § 52 Abs. 15 Satz 2 oder 3 oder Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Nicht begünstigt sind auch eine Wohnung oder ein Anteil daran, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
    .
    Gruß
    lakra-man
     
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