Bauen in Frankreich

Diskutiere Bauen in Frankreich im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen! Wir überlegen, einen Holzbau (im Prinzip eine große Halle mit paar Möbeln drin - schlüsselfertig) in Frankreich anzubieten....

  1. Marco1

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    Hallo zusammen!

    Wir überlegen, einen Holzbau (im Prinzip eine große Halle mit paar Möbeln drin - schlüsselfertig) in Frankreich anzubieten.

    Kennt sich hierzu jemand aus / hat ein paar Tipps bezüglich Bauen in Frankreich (Besondere Auflagen / Zoll etc.)

    Ich weiß die Frage ist sehr allgemein gestellt ...ich werde mich parallel ein wenig im Netz umschauen - vielleicht wird's dann (oder nach ein Paar Beiträgen hier) noch etwas konkreter.

    Vielen Dank schon mal für alle hilfreichen Beiträge.
     
  2. #2 Tom Köhl, 21.05.2014
    Tom Köhl

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    Salut,
    die Frage ist nicht nur allgemein, sondern auch ungenau gestellt. Fragen:

    - habt Ihr 1 Stück Holzbau bei Euch in der Gegend rumstehen, den Ihr jetzt ins Ausland verticken wollt? Oder...
    - vertreibt Ihr Holzbauten und wollt Euren Vertrieb aufs Ausland ausdehnen? Oder...
    - irgendwas dazwischen?

    Beste Grüße,
    Tom
     
  3. Marco1

    Marco1

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    Haben eine Anfrage auf dem Tisch, ob wir eine anstehende Baumaßnahme in Frankreich ausführen wollen.
    Müssten also ggf. Material und Arbeitskräfte nach Frankreich schaffen - allein da kann es ja schon haken.
    Dann vor Ort das Bauwerk schlüsselfertig erstellen. (Besondere Anforderungen Brandschutz/ Wärmeschutz / Elektro ...?)
    Vieles kann ich dazu auch im Netz erfahren - erkundigen muss ich mich sowieso ...aber sollte hier jemand zufällig damit schon Erfahrungen gemacht haben, der uns dazu auf zu beachtende Punkte aufmerksam machen kann schadet das ja nicht.
     
  4. H.PF

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    Du suchst also Profis, die Erfahrung mit Bauen in Frankreich als Deutsche Firma hat zum Informationsaustausch...
     
  5. Marco1

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    So in der Art.
    Wenn's kein Profi ist bin ich trotzdem genauso dankbar.
    Wenn hierzu keiner Erfahrungen gemacht hat würde es mich auch nicht wundern - hätt ja sein können...
     
  6. #6 Friedl1953, 21.05.2014
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    Hallo Marco, also es gibt da eine spezielle Zulassung. Viel näheres weiß ich nicht, mein ehemaliger Kollege kennt sich da ganz gut aus. Wenn Du Lust hast und keine Angst vor Aufgabe der Anonymität hast, schreib mir mal ne PN in welcher Firma Du in Simmern arbeitest. Vielleicht ist ja auch unser (mein ehemaliges) Produkt für Dich interessant. Ist zumindest in Frankreich gut nachgefragt.
     
  7. #7 ThomasMD, 21.05.2014
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    Überleg mal, warum Dein potentieller Auftraggeber ausgerechnet Dich anfragt, wo Du doch keinerlei Kenntnisse von französischen Baugepflogenheiten hast?

    Gesendet von meinem SPX_8 mit Tapatalk
     
  8. #8 ThomasMD, 21.05.2014
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  9. #9 gunther1948, 21.05.2014
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    hallo
    setz dich mal mit dem zimmergeschäft jürgen gottschall in thaleischweiler-fröschen in verbindung. z.z in urlaub nächste woche ist er wieder da.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 malgucken, 22.05.2014
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    Also Elektro, Thema Sicherung. Sind dort meineswissens, 2 polig auszuführen. Elektroheizung ist dort in alten Gebäude sehr gängig. Luftwärmepumpen, pump chaleur, sind da anscheinend recht beliebt aktuell.
     
  11. #11 Subraid, 22.05.2014
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    Hallo,
    als Hobby-Handwerker, der sich letztes Jahr im Elsass ein altes Haus gekauft hat (BJ '68) und dieses derzeit renoviert bzw. renovieren lässt, kann ich zumindest etwas meine bisher gesammelten Erfahrungen dazu geben:

    Richtig.
    Steckdosen müssen zudem mit 2,5 mm² angeschlossen werden.
    Mit den "Schuko"-Steckdosen braucht man auch nicht kommen, es muss schon die französische Version mit dem Erdstift sein (inkl. allem Gefluche wenn ein Stecker noch nicht dieses Loch in der Mitte hat).

    Ich würde eher sagen in neuen Gebäuden ist das gängig. Von allen Neubauten (EFH, DHH, Wohnung), meist nicht älter als zwei Jahre, die wir angesehen hatten gab es keine einzige mit einer Zentralheizung. Alles mit elektrischen Fußbodenheizungen oder ele. Heizkörpern.

    Der Strom in Frankreich kostet ja so gut wie nichts (noch).
    Dies war für mich u.a. der Grund ein älteres Haus mit Gas-Zentralheizung zu kaufen. Da kann man doch einfacher die Heizungsart wechseln.

    Absolut, fast jeder der hier die Heizung erneuern lässt geht auf eine Luftwärmepumpe. Wie gesagt, so lange der Strom noch so günstig ist...
    Solar- und Photovoltaik-Zellen sind etwas für Liebhaber.

    Ansonsten gilt auf dem Bau und für Bauteile in Frankreich eben die "französische DIN" -> "NF" (Norme Francaise).

    Soviel dazu von mir als Laie.
     
  12. sniper

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    moin marco

    du brauchst auf jeden fall ein E111 formular für deine angestellten oder eine EHIC
     
  13. Muppet

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    Zum Bauen in Frankreich kann ich nichts sagen, aber zum Leben und Arbeit in Frankreich. Das Klischee, dass Franzosen nur Französisch können, ist in den meisten Fällen zutreffend. Das gilt nicht nur fürs Restaurant nebenan sondern auch für sämtliche offiziellen Stellen. Wenn ihr also niemanden an Bord habt der sehr gut Französisch spricht würde ich mir das noch einmal sehr gut überlegen.
     
  14. Marco1

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    Ich hatte nun etwas Zeit mich online mit dem Thema zu befassen.
    Folgende Punkte erschienen dabei wichtig:

    • Warenlieferungen über die Grenze bereiten generell keine Schwierigkeiten mehr
    • Staatsangehörige der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten benötigen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis
    • Anmeldung der Arbeitnehmer bei der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion „Inspection du Travail“ (Formular muss französisch ausgefüllt werden). Mit der Anmeldung sind die gesetzlichen Vorschriften bereits erfüllt, die Arbeit müssen nicht genehmigt werden
    • Werden handwerkliche Arbeiten in Frankreich ausgeführt, fällt meistens die französische Umsatzsteuer an (19,6%); erfolgt die Rechnungslegung ausschließlich an den Hauptunternehmer, gilt die Deutsche Mehrwertsteuerregelung
    • Solange die voraussichtliche Dauer der Arbeit 24 Monate nicht übersteigt, ist die Sozialversicherung des Heimatlandes weiterhin zuständig
    • Es empfiehlt sich, für den Fall einer Kontrolle Unterlagen mit sich zu führen, aus denen sich ergibt, dass die Arbeiten der ausführenden Betriebe ordnungsgemäß bei den französischen Finanzbehörden gemeldet sind
    Da bei Kontrollen in aller Regel auch ein Nachweis für eine ordnungsgemäße Sozialversicherung im Heimatland verlangt wird, ist während der Ausführung der Arbeiten in Frankreich für jeden Mitarbeiter das Formular A1 (ehemals E101) mitzuführen, dies erhält man bei der zuständigen deutschen Krankenkasse
    • Es wird einige Wochen dauern, bevor sich die französische Behörde zurückmeldet --> frühzeitig einreichen
    • Handwerksbetriebe sind nicht verpflichtet ihr Einkommen oder das der Mitarbeiter in Frankreich zu versteuern. Ausnahme: wenn die Arbeitnehmer sich länger als 183 Tage im Laufe eines Kalenderjahres im Ausland aufhalten oder wenn Baustellen oder Montagearbeiten länger als 12 Monate dauern
    • Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Überstundenzuschläge (35-Std.-Woche) sind zu beachten
    • Französische Feiertage: 8. Mai/ 14.Juli/ 15.Aug/ 1.Nov/ 11.Nov
    • Das französische Recht schreibt für bestimmte Mängel an Bauwerken eine 10-jährige Gewährleistung vor
    -->Man sollte sich vergewissern, dass die eigene Haftpflichtversicherung auch für Arbeiten, die in Frankreich ausgeführt werden, Deckungsschutz bietet
    • Nach Beendigung der Baumaßnahme ist eine Meldung über nach Frankreich gelieferte Baumaterialien an das Statistische Bundesamt fällig
    • Folgende Tätigkeiten müssen der zuständigen französischen Handwerkskammer im Vorfeld schriftlich angezeigt werden: Gas- und Wasserinstallationen, Elektroinstallationen und Heizungsbau
    Elektro- und Gasinstallationen benötigen eine „attestation de conformité“
    • Einige Vorgaben bei Rechnungsstellung sind zu beachten (Zahlungsfristen: 45 Tage ab Monatsende, 60 Tage ab Rechnungsdatum; Rabatte und Skonti allg. nicht üblich…)


    Dass die Franzosen sehr eigenwillig mit ihrer Sprache sind ist ja bekannt, das wird vor Ort bestimmt zu ein oder anderen Unannehmlichkeit führen.
    Das mit den Steckdosen ist ein guter Einwurf, genau so Informationen (die oft erst bei der Arbeit vor Ort auffallen) hatte ich mir von diesem Thread erhofft.
     
  15. #15 mastehr, 27.05.2014
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    Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland kann auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden.
    Es lohnt sich allerdings, in Frankreich zu versteuern. Zumindest für den Arbeitnehmer.
    Fronleichnam (dieses Jahr am 19.06.) gibt auch noch. Pfingstmontag ist etwas undefiniert.
    Nein. Wenn man die Landessprache spricht, kommt es zu keinen Unanehmlichkeiten. Auf meiner Baustelle hätte ich mit französisch nicht viel erreichen können.
     
  16. Marco1

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    Wir bauen z.Z. eine französische Schule in Berlin, haben da erst gestern beim Termin vor Ort vom AG (Franzose) die Rückmeldung bekommen, Fronleichnam sei bei ihnen kein Feiertag.
     
  17. #17 mastehr, 27.05.2014
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    Vielleicht wird Fronleichnam regional unterschiedlich als Feiertag begangen.
     
  18. Marco1

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    Egal wo ich schaue, die Aussage ist: Fronleichnam ist kein Feiertag in Frankreich. ...zumindest kein offizieller...
     
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