Baugenehmigung noch nicht erteilt - Fertigstellung verzögert sich

Diskutiere Baugenehmigung noch nicht erteilt - Fertigstellung verzögert sich im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im Betreff steht ja schon das Problem. Wir haben uns ein Reihenmittelhaus gekauft, dazu den Notarvertrag unterschrieben, in...

  1. ArminF

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    Hallo zusammen,

    im Betreff steht ja schon das Problem.
    Wir haben uns ein Reihenmittelhaus gekauft, dazu den Notarvertrag unterschrieben, in dem auch die voraussichtliche Fertigstellung Dezember 2010 mit angegeben ist.
    Der Bauträger ist aber davon ausgegangen, dass er bis Ende September die Baugenehmigung erhalten hat.
    Nun haben wir per Post die Mitteilung erhalten, dass die Baugenehmigung noch nicht vorliegt und das Haus nun spätestens im April 2011 fertig ist.

    Kann man da jetzt Minderung des Kaufpreises oder ähnliches verlangen? Oder was kann man da jetzt machen? Schließlich ist es ja nicht unser Problem, wenn er die Baugenehmigung noch nicht erhalten hat.

    Armin
     
  2. #2 Thomas B, 08.10.2009
    Thomas B

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    ...voraussichtlich eben. Oder ist ein Einzugstermin o. Fertigstellungstermin vertraglich fixiert worden? Wenn nicht sehe ich da wenig Chancen...

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 Gast036816, 08.10.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Baugenehmigung

    Zitat:

    Schließlich ist es ja nicht unser Problem, wenn er die Baugenehmigung noch nicht erhalten hat.

    Wer ist denn als Bauherr im Baugesuch eingetragen?

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  4. BJ67

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    Steht im Notarvertrag was zur Antragsstellung (Frist) für den Bauantrag bzw. ein Termin, bis wann die Baugenehmigung vorliegen muss ?

    Ich kenne einige Notare, die sich gegen einen solchen openend - Vertrag wehren und den so nicht beurkunden. Da wird es wohl schon mal Zoff gegeben haben bzw. es gibt eine Art Arbeitsanweisung.

    Ggf. ist der Notar Euer Ansprechpartner, wenn er Euch über die Folgen des Vertrages nicht ausreichend aufgeklärt hat.
     
  5. #5 Baufuchs, 08.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauträger

    "ist davon ausgegangen, dass die Baugenehmigung bis Ende September vorliegt" und sichert auf dieser Basis eine Fertigstellung bis Ende Dezember zu?

    Wie ist der denn drauf?:mauer

    Das sind ja gerade mal 3 Monate vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung. Und das in den "Dreckmonaten".

    Abgesehen davon, wieso verschiebt sich die Fertigstellung plötzlich um 3 Monate, wenn doch die Baugenehmigung ggf. im Oktober kommt?

    Oder weiss der schon jetzt, dass das mit der Baugenehmigung dieses Jahr nichts mehr wird?

    Im übrigen:

    Zu Bewertung evtl. Schadenersatzansprüche (wg. zus. Mietzahlungen/Bereitstellungszinsen etc.) müsste man schon den exakten Text des Notarvertrages zum Punkt "Fertigstellung" kennen.
     
  6. salleD

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    Baugenehmigung September 2009 = 13 Monate
    In der Zeit bau ich ein wohn und geschäftshaus. Selbst mit viel Schmuddelwetter sollte son Häuschen in 8 max. 10 Monaten fertig sein.
     
  7. #7 Baufuchs, 09.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Denke,

    dass Dez. 2010 ein Tippfehler ist.

    Denn dann wäre eigentlich z.Zt. noch keine Veranlassung eine Verschiebung bis April 2011 anzukündigen. Es wären bis Dez. 2010 ja immer noch 14 Monate.



    Aber Fragesteller kann uns ja mal aufklären.
     
  8. ArminF

    ArminF

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    weitere Infos

    Also wegen der Fertigstellung ist kein Schreibfehler dabei, hab ja Dezember 2010 (also Ende nächstes Jahr) geschrieben
    Grund für die späte Fertigstellung liegt darin, dass das so ein "komplettes Neubaugebiet" mit über 50 Häuser ist, die in einzelne Bauabschnitte eingeteilt sind. Und wir haben unser Haus eben leider im letzten Bauabschnitt. :-(

    Ich glaub, ich hab den Haken an der ganzen Sache jetzt entdeckt. Im ersten Entwurf des Vertrags stand, dass es ein Rücktrittsrecht gibt, wenn die Genehmigung oder die Planreife für die geplante Bebauung nicht bis zum 30.09.2009 vorliegt.
    Das ist dann im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der Finanzierung auf den 30.11.2009 geändert worden. Jetzt weiss ich auch, wieso dass das geändert wurde :mauer

    Unter dem Punkt Bauleistung steht allerdings: Baubeginn erfolgt, sobald die Baugenehmigung erteilt ist. Die Bezugsfertigstellung ist geschuldet bis 31.21.2010, die vollständige Fertigstellung (Außenanlagen soweit geschuldet) bis 31.05.2011.
    Kann man vielleicht an diesem Punkt ansetzen? Wie sieht das mit Regressansprüchen aus, weil wir ja jetzt noch 4 Monate länger Miete zahlen müssen und ja evtl. Bereitstellungszinsen für die Finanzierung zahlen müssen?

    Hoff ich hab jetzt ausreichend Hintergrundinfos geliefert. Scho mal vorab besten Dank für die Infos.
     
  9. #9 Baufuchs, 09.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    nur im Entwurf der 30.09.09 angegeben war und im endgültigen (unterschriebenen) Vertrag der 30.11.09 aufgeführt ist, dann im weiteren die Fertigstellung mit 31.12.2010, ist nicht erklärlich, warum der BT sich in seinem "Verlängerungsschreiben" auf Nichterteilung der Baugenehmigung Ende September bezieht.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich vermute mal wieder:

    Der Baubeginn erfolgt erst, wenn eine Mindestanzahl an Häusern (> 75 % der Reihe) an den Mann/die Frau gebracht wurde.

    Und DA kemmts im Moment - denke ich.
     
  11. lulu66

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    Wenn hierzu weiter keine Einschränkungen im Vertrag stehen und der 31.21.2010 eigentlich der 31.12.2010 ist, dann passt das wohl.

    Alle Kosten, die entstehen, wenn die Bezugsfertigkeit später als Ende 2010 hergestellt ist, sollten dem BT angelastet werden können. Genauer sollte Euch das aber der Notar erklären können, dem ihr das Schreiben mal zeigen solltet.
    Ich nehme an, es ist ein Schreiben zur Kostenminimierung des BT für eine verspätete Fertigstellung, denn wenn ihr den Mietvertrag ohne dieses Wissen schon für Ende 2010 kündigt, wird es teurer als wenn ihr einfach bis April 2011 drinbleibt.
     
  12. #12 Baufuchs, 09.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Du könntest Recht haben.

    Zunächst sollte man also mal klären, ob ein Bauantrag überhaupt schon gestellt wurde.
     
  13. ArminF

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    @Ralf

    Laut Aussage sind schon fast alle Häuser verkauft.

    Die haben auf dem Grundstück auch schon mit den bauarchäologischen Untersuchungen oder wie immer das auch heisst begonnen, damit sie möglichst schnell anfangen können.
     
  14. Julius

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    Aus den bisher genannten Angaben geht ME nichts hervor, was den BT berechtigen würde, den Fertigstellungstermin zu verschieben.
    Das sollte man ihm schriftlich mitteilen, ihm dabei ankündigen, ihn für Mehrkosten aufgrund verzögerter Fertigstellung haftbar zu machen und gleichzeitig fragen, wann denn der Bauantrag gestellt wurde.
     
  15. #15 Thomas B, 09.10.2009
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    Das kann man ja mal sagen.....und was heißt "fast" alle? 80%, 90 % 50 %...?

    Ja und nein. Schon richtig, aber das könnte die Zusammenarbeit -noch vor Baubeginn- eher erschweren.

    Sollte es einen solchen Passus im Vertrag geben, der einen verbindlichen Fertigstellungstermin regelt, braucht man (meines Erachtens) jetzt nicht darauf hinweisen, daß man mit Schadensersatzansprüchen kommen wird.

    Hängt natürlich davon ab, wie es weitergeht. wenn dr BT weitere Knaller losläßt, sollte man sich natürlich schon wappnen...aber i.A. könnte dies die Zusammenarbeit vergiften...schwer zu beurteilen...wirklich.

    Thomas
     
  16. BJ67

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    Da fällt mir nur noch ein: "Das sagen wir immer so !" :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
  17. Julius

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    @ Thomas

    Im Prinzip stimme ich Dir zu.
    Allerdings hat der BT ja eben mit diesem Schreiben schon angefangen, "das Klima zu vergiften". Daher sollte man ihm gleich von Angang an klarmachen, daß man sich das nicht gefallenläßt.
    Noch ist das Kind ja längst nicht im Brunnen!
    Der angestrebte Termin wäre immer noch problemlos machbar, wenn man langsam in die Hufe käme...
     
  18. #18 Bauwahn, 09.10.2009
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    Hoffentlich rechnet der Kaufmann mit Euros besser als mit Monaten...
     
  19. salleD

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    Meistens

    :respekt
     
  20. ArminF

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    Also erst Mal vielen Dank, dass sich doch einige an der Diskussion beteiligen.

    Kurzer Sachstand: Wir haben jetzt vom Notar einen Nachtrag für den Kaufvertrag erhalten, in dem der neue Fertigstellungstermin April 2011 steht.

    Man soll diesen Nachtrag unterschreiben und wieder zurücksenden.

    Denk ich werd mal den Notar die Tage anrufen und fragen, was ist wenn ich nicht einverstanden bin ;-)
     
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