Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Architektur und Fotografie Forum im Bereich Architektur; Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....

  1. #1 Molly2000, 12.03.2024
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    Hallo,
    es geht um ein Haus, Baujahr 1830.
    Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt.
    Wir wollen dieses Haus kaufen, und vermieten, aber…die Deckenhöhe unten beträgt nur 2,2 Meter, im Dachgeschoss keine 2 Meter.
    Meine Frage ob man so die Wohnung als Wohnfläche vermieten darf? Die Raumhöhen sind niedriger als in LBO vorgeschrieben.(BW -mind. 2,3 Meter, im DG mind. 2 Meter muss es sein-allerdings die erste LBO gab es aus 1900). Danke für Tipps.
     
  2. #2 Fred Astair, 12.03.2024
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    Was war denn bisher in dem Haus?
    An wen willst Du vermieten?
    An eine Dackelfamilie?
     
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  3. #3 nordanney, 12.03.2024
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    Was sagt denn die Baugenehmigung dazu? Ausbau als Wohnraum?
     
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  4. #4 Viethps, 12.03.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Frag die Verkäufer mal nach dem Grundsteuerbescheid......
     
  5. #5 Andreas Teich, 13.03.2024
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Bei historischen Gebäuden wird’s sicher Ausnahmen geben- frag dein zuständiges Bauamt.
    Es gibt ja massenhaft Fachwerkgebäude mit geringer Deckenhöhe, die auch für Wohnzwecke genutzt werden.
     
  6. #6 Fred Astair, 13.03.2024
    Fred Astair

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    Vielleicht beantwortest Du mal die Frage nach der Baugenehmigung.
    Aber kaum für Gebäude, die bisher noch nicht für Wohnzwecke genutzt wurden.
    Der TE antwortet ja nicht auf Fragen. Was war vorher drin (Stall, Remise, Scheune)?
     
  7. BaUT

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    Wenn vorher kein Wohnraum drin war sondern ein Kriechkeller oder ein Kriechboden (Lagerraum) dann gibt es auch keinen "Bestandsschutz für historisch gewachsenen Wohnraum".
    Finger weg vom Kauf solcher illegalen Umbauten/Umnutzungen. Wenn es keinen Bauantrag/Umnutzungsantrag (Lagerräume --> Wohnräume) für die Bude gibt, dann dürft ihr diese Räume auch nicht als Wohnung vermieten.
     
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  8. #8 nordanney, 13.03.2024
    nordanney

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    Typischer Frager. Raushauen, duck und weg...
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  9. BaUT

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    Vermutlich ist dem TE mittlerweile klar geworden, dass man ihm hier einen Schwarzbau verkaufen wollte und er ist von dem Kauf längst zurückgetreten. Uns dies hier mitzuteilen hielt er offenbar für überflüssig.
     
  10. #10 Baggerbedrieb, 13.03.2024
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    Und da soll es dann auch ne Dusche im Bad geben? Oder muss man liegend in der Badewanne duschen?
     
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