Baugutachter vor, während oder nach Bauübergabe? Schlüsselfertiger Bau

Diskutiere Baugutachter vor, während oder nach Bauübergabe? Schlüsselfertiger Bau im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag. Unser schlüsselfertiger Bau wird ca. in 3-4 Monaten übergeben. Es fehlt noch der Innenaubau (Böden,Fliesen,Sanitär). Wir hatten...

  1. #1 seppstangl, 19.01.2016
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    Guten Tag.
    Unser schlüsselfertiger Bau wird ca. in 3-4 Monaten übergeben.
    Es fehlt noch der Innenaubau (Böden,Fliesen,Sanitär).

    Wir hatten während der Bauphase keinen Baugutachter.
    Möchten nun einen beauftragen.

    Sollen wir diesen kurz vor Übergabe, während der Übergabe oder nach der Übergabe hinzuziehen?
    Nach Übergabe wäre wohl von Vorteil, da wir dann auch in Ruhe alles (vorallem Heizung, Wärmebrücken, Dachterassenabdichtung)
    begutachten könnten.

    Uns ist klar, dass wir wohl zu spät drann sind. Doch besser jetzt als nie.

    Danke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2016
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    Was soll der denn sehen, wenn der Maler allen Pfusch unter Farbe und Tapete versteckt hat?
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 19.01.2016
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    Genau. Jetzt sofort, je schneller, desto besser.
     
  4. Baumal

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    bischen sehr spät dran....:D

    was soll er denn jetzt noch begutachten?
    irgendwelche optischen mängel?
     
  5. #5 seppstangl, 19.01.2016
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    Das ist nicht so einfach! Da wir schlüsselfertig bauen, haben wir keinen Zutritt zur Baustelle! Zur Zeit ist eh baustop! Können also max.
    kurz vor Übergabe, zur Übergabe oder nach Übergabe während der Gewährleistung...
     
  6. Baumal

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    du baust mit einem bauträger?
    der kann dir den zutritt natürlich verweigern.

    wenn das bauwerk fertig ist, braucht man
    nichts mehr zu begutachten, weil es fertig ist.
    optische mängel mögen dem gutachter auffallen,
    relevante liegen im verborgenen.
     
  7. R.B.

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    Das war keine gute Idee

    Besser spät als nie.

    Je früher desto besser, denn bereits jetzt könnten einige Mängel unter Beton, Estrich und Putz begraben sein, die auch ein SV nicht mehr sehen kann.

    Eine Begutachtung nach Übergabe/Abnahme ist nicht zu empfehlen. Bedenke, bei der Abnahme "bescheinigst" Du quasi der Firma eine ordentliche (mängelfreie) Arbeit. Wenn danach Mängel auftreten, oder erkannt werden, läuft das im Rahmen der Gewährleistung etwas komplizierter als wenn die Mängel gleich bei der Abnahme bekannt sind, mit in´s Protokoll aufgenommen werden, oder gar eine Abnahme verhindern.

    Du solltest Dir auch überlegen, ob Du die Abnahme in Eigenregie durchführst, oder ob es nicht besser ist jemanden mit Sachverstand dabei zu haben. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Fachkenntnisse im Bereich Bau äußerst begrenzt sind, folglich wird es Dir gar nicht möglich sein, irgendwelche Mängel zu entdecken oder zu beurteilen.

    An sich ist der größte Brocken schon gegessen, da kannst Du nur beten, dass alles in Ordnung ist. Jetzt kann man sich bestenfalls noch um Schadensbegrenzung bemühen um bei den verbleibenden Gewerken Mängel bestmöglich auszuschließen.
     
  8. #8 Thomas B, 19.01.2016
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    Und wie sollte ein -ohnehin sehr spät- beauftragter Gutachter dann das Werk begutachten?????
     
  9. #9 seppstangl, 19.01.2016
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    Danke für die Infos.

    Jedoch:
    Wie läuft es an sich bei einem schlüsselfertigem Bau über den Bauträger ab?
    Hier gibt es in der Regel (lt. BT) keine baubegleitende Bauüberwachung durch den Käufer!
    Der BT übergibt dem Käufer einen schlüsselfertigen Bau.

    Es wird doch sehr oft schlüsselfertig gebaut.
    Wie läuft das dann mit der Gewährleistung bzw. Reklamation während der Gewährleistung, wenn Mägnel auftreten?
    Dies kommen ja meist erst Jahre nach Einzug zum Vorschein...
     
  10. #10 seppstangl, 19.01.2016
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    z.b. Fenster dicht verbaut, Wärmebrücken mittel Kamera, ordentlich gemauert, schallschutz ok etc.
    Da gibt es sicher einige zu prüfen
     
  11. #11 Thomas B, 19.01.2016
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    Beim Bauen von MFH sicher richtig, im Bereich EFH/ DH eher nicht. Da dann meistens Arch. oder GU/ GÜ. (unterschied: BH hat hier das Hausrecht und kann so oft kommen wie er will).

    Das wird idR schon viel schneller auftreten. Bsp.: ein wasserdichter Keller, der nicht wasserdicht ist. Aber: wird es bei der Übergabe (Abnahme) nicht bemerkt, dann aber...sagen wir 2 Wochen später, nach längeren Regenfällen schon, ist es schwierig einen voll ausbezahlten und mit einer unterschriebenen Abnahme in den Akten ausgestatteten BT zur Nachbesserung zu bewegen.

    Ich habe noch nie zum bauen mit BT geraten und werde dies auch zukünftig nicht tun. Aus guten Gründen. Gute GU/ GÜ gibt es. Das kann prima laufen. Kann es beim BT auch, aber die rechtlichen Nachteile überwiegen hier m.E.
     
  12. #12 Thomas B, 19.01.2016
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    wie sollte man das, wenn verputzt ist, prüfen können? Richtig: Blower-Door-Test. Ist das geplant (und erlaubt vom BT!)?

    Bei der Abnahme dürfte davon nicht viel zu sehen sein.

    Ja....wenn man aber nicht auf die Baustelle darf? Bei der Abnahme ist der Zug schon längst abgefahren.
     
  13. R.B.

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    Man kann (fast) alles vereinbaren.

    Wie willst Du nachträglich überprüfen ob "ordentlich gemauert" wurde?

    Bei den Fenstern kannst Du nur noch prüfen ob diese richtig eingestellt sind, ob sie richtig eingebaut wurden, das sieht man im Nachhinein nicht mehr, da kann man bestenfalls noch grobe Schnitzer erkennen. Du kannst ja nicht die Leibungen aufklopfen oder den Rolladenkasten zerlegen oder die Fensterbank abbauen oder.....
    Ach ja, und das mit den Wärmebrücken und Thermografie, das ist zwar richtig, nur der Nährwert ist überschaubar. Das funktionjiert sowieso erst wenn das Haus richtig beheizt wird und mal durchgetrocknet ist.
    Was ist mit einem BDT? Vereinbart? Notwendig? oder als nicht notwendig erachtet? KfW xx Förderung?
     
  14. #14 seppstangl, 19.01.2016
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    Was ist das hier für ein "negatives Forum"?
    Es gibt hier so gut wie keine wirlich nützliche Tips!
    Nur negative Aussagen, vermutungen, kritik etc.

    Ich frage ja um Tips, wie man diese Situation meistert!
     
  15. Baumal

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    du kannst es drehen wie du willst, dein bauträger kann dir
    und deinem gutachter den zugang verweigern.

    relevante mängel erkennt man auf der rohbaustelle,
    aber nicht wenn der maler die baustelle verlässt.
     
  16. R.B.

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    Wurde doch geschrieben, schnellstens einen SV beauftragen, vorher mit dem BT klären ob man besichtigen kann. Ansonsten bleibt nur beten. Was willst Du denn sonst hören?

    Kein Mensch kann zaubern. Wenn Dir ein Händler ein Auto auf den Hof stellt kannst Du ja auch nicht mehr in den Motor schauen ohne alles zu zerlegen. Beim Haus ist es ähnlich, und wenn nur nach Abnahme begutachtet werden kann, dann ist es eben so. Wunder gibt es nicht.
     
  17. #17 seppstangl, 19.01.2016
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    Aber es ist doch nicht unüblich, dass man eben schlüsselfertig vom BT kauft!
    Und hier sollte es doch Erfahrungen geben, wie man eine Übergabe bzw. evtl. Schäden über die Gewährleistung
    behandelt?
    Deshalb frage ich ja ich diesem Forum?
    Das ist keine baubegleitenden Gutachter hatte, da kann man jetzt nichts machen.
    Deshalb die Frage wie es ab der Übergabe nun abläuft!
    Danke
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 19.01.2016
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    Manche ins Auge springenden Mängel kann ein SV notfalls auch schon von der Straße aus oder von einem angrenzenden Grundstück aus sehen. Wenn es dazu noch vielleicht ein paar Fotos aus früheren Bauphasen gibt, kann man auch auf diesen etwaige Mängel vielleicht erkennen, je nachdem. Dann kann der SV schon mal mit einer kleinen Mängelliste anfangen.

    Nimm mal besser schon jetzt mit einem SV Kontakt auf, damit er sich auf eine Begutachtung spätestens zur Abnahme entsprechend vorbereiten kann. Pläne und Baubeschreibung kann er ja auch jetzt schon einsehen.
     
  19. #19 Skeptiker, 19.01.2016
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Es gibt Kollegen, die leben ausschließlich davon. Es kann also nicht ganz stimmen.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  20. R.B.

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    Wenn Du erst bei der Abnahme in´s Haus kannst, kannst Du bestenfalls noch auf optische Kleinigkeiten achten, oder auf ganz grobe Schnitzer (irgendwelche Teile fehlen o.ä.).

    Schäden während der Gewährleistung, da sollte Dir klar sein, dass Du dann in der Beweispflicht bist. Das Problem ist, dass Du dann nur noch Schäden erkennen kannst die sich auch als Schaden äußern. Dann erfolgt die langwierige Suche (natürlich auf Deine Kosten) und nachher der Streit ob es sich um einen Mangel handelt und wie dieser zu beseitigen ist.
    Vor der Abnahme muss Dir der BT nachweisen, dass er fachgerecht gearbeitet hat, bzw, das Haus so erstellt wurde wie es vereinbart war.

    Nebenbei bemerkt gibt es auch viele Mängel die sich erst einmal gar nicht bemerkbar machen, vielleicht nach vielen Jahren, unter Extrembedingungen oder was weiß ich. Bis dahin ist die Gewährleistung vorüber, oder es gibt den BT nicht mehr.
     
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