Baulast und Abstandsflächen

Diskutiere Baulast und Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, ich habe eine kleine Frage an die runde: Ich habe ein Haus, aus dem Jahre 1920. Im Jahr 1976 wurde das Nachbarhaus an meine...

  1. #1 IkarusDelpaso, 02.04.2015
    IkarusDelpaso

    IkarusDelpaso

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektrotechnik
    Ort:
    München
    Liebes Forum,

    ich habe eine kleine Frage an die runde:
    Ich habe ein Haus, aus dem Jahre 1920. Im Jahr 1976 wurde das Nachbarhaus an meine Grundstücksgrenze gebaut und eine Baulast eingetragen, dass seine Abstandsfläche auf meinem Grundstück liegt. Mein Haus steht größtenteils 6 m von der Grundstücksgrenze entfernt, sodass es eigentlich keine Probleme macht. ein kleiner Teil meines Gebäude steht allerdings nur 5m von der Grundstücksgrenze entfernt, sodass dieser Teil in der Abstandsfläche steht. (siehe Skizze)
    plan-01.jpg
    Die angehängte Skizze zeigt eine mögliche Erweiterung meines Gebäudes im Zuge einer energetischen Sanierung (roter Bereich).
    Habe ich eine Chance dieses im Rahmen eines Bauantrages genehmigt zu bekommen? Was denkt ihr?
    wie sollte ich am sinnvollsten vorgehen? mit dem Bauamt reden? muss ich mit dem Nachbarn reden? Die kleine Erweiterung ist meiner Meinung nach marginal, hat keinen Einfluss auf das Stadtgefüge. Eine vergleichbare Situation in der Gegend gibt es nicht, was auch an der Baulast liegt.

    über eure Meinung wäre ich gespannt.

    Lieben Dank

    Stefan
     
  2. #2 mastehr, 02.04.2015
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Was soll denn da wie energitisch saniert werden? Welche Abmessungen?
     
  3. #3 IkarusDelpaso, 02.04.2015
    IkarusDelpaso

    IkarusDelpaso

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektrotechnik
    Ort:
    München
    Dieser rote Anbau hat ungefähr die Maße 1,5*1,5m. Durch die typologische Optimierung des Grundrisses hinsichtlich Belichtung/Belüftung, sowie der Nutzung von passiven Wärmegewinnen, muss ich die Einganzzone umplanen, da der Grundriss knapp 100 Jahre alt ist und man damals noch nicht soweit gedacht hat. Dazu ist es notwendig einen Windfang vor die Wohnzone / das Haus zu setzen, der dann teilweise auch im roten Bereich liegt. Wenn ich mich an die exakte Baukante halte, dann dürfte ich mit Windfang und Treppe ca 1 m hinaustreten, da der Abstand zum Nachbarn 7m beträgt. Dann hätte ich allerdings mehrere Versprünge auf der Seite, welches wiederum mein A/V Verhältnis negativ beeinflusst und somit die Energie Bilanz.
    Ich hoffe das war verständlich ;)
     
  4. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Wie hoch wird der Anbau - liegt er vielleicht sogar in der Abstandsfläche des Hauses? Hier wären bemaßte Ansichten interessant.
    Evtl. kann auch eine Abweichung nach Art. 63 BayBO beantragt werden - das müsste man dann mit dem Bauamt abeklären, die Unterschrift des Nachbarn wird man auch brauchen, sofern sich die Abstandsflächen überdecken.
     
  5. #5 IkarusDelpaso, 02.04.2015
    IkarusDelpaso

    IkarusDelpaso

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektrotechnik
    Ort:
    München
    Der Anbau wird Max 3 m hoch. Es ist eher ein Windfang. Eigentlich sogar ein untergeordnetes Bauteil... Ist halt Ansichtssache. Mein Haus ist mit EG und DG knapp 6 m hoch (Sattteldach)... Ne Ansicht kann ich vllt anfertigen...

    Da das Nachbargebaeude mit einer Brandwand auf der Grenze steht, sollte eine Befreiung doch moeglich sein...
    Ihm kann es ja egal sein. Er kann den Anbau gar nicht sehen. Vllt Rede ich mit ihm mal
     
  6. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Also nach der Beschreibung tippe ich mal, dass der geplante Anbau in der AF des Hauptgebäudes zu liegen kommt. Dann dürfte er eigentlich zulässig sein. Also Unterschrift des Nachbarn wäre sicher von Vorteil - da er aber eine fensterlose Brandwand an der Grenze hat sollte es eigentlich auch ohne gehen. Ich halte es für genehmigungsfähig.
     
Thema: Baulast und Abstandsflächen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haus untergeordnetes bauteil windfang

    ,
  2. Anbaubaulast Lageplan

Die Seite wird geladen...

Baulast und Abstandsflächen - Ähnliche Themen

  1. Notwendigkeit einer Baulast?

    Notwendigkeit einer Baulast?: Hallo liebe Community, wir stecken gerade mitten im Bauantrag und ich würde Euch gerne einmal um Rat fragen. Folgender Sachverhalt: (1) Wir...
  2. Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast

    Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast: Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Eltern haben vor vielen Jahren eine Teilfläche eines Grundstücks (Gartenland, kein Bauland) gekauft. Nun soll...
  3. Alternative zur Baulast Abstandsfläche?

    Alternative zur Baulast Abstandsfläche?: Hallo, Ich habe eine Frage, gibt es eine Alternative zur Baulastübernahme Abstandsfläche? Ein innerstädtisches Haus direkt an der Grenze hat...
  4. Baulast Abstandsfläche

    Baulast Abstandsfläche: Beim lesen diverser Beiträge bin ich auf eine Frage und eine "Forenlücke" gestossen, die ich auch mittels Google noch nicht schliessen konnte:...
  5. abstandsflächen und baulasten

    abstandsflächen und baulasten: hallo nochmal, ich mich erneut mal erkundigen über die expertenmeinungen. diesmal handelt es sich aber um etwas ganz anderes: unser...