Bauleistungsvertrag kündigen da Bauträger verstorben?

Diskutiere Bauleistungsvertrag kündigen da Bauträger verstorben? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wir haben leider erfahren das unser Bauträger und alleiniger Gesellschafter einer GmbH verstorben ist. Nun besteht unser Problem darin...

  1. Spunk

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    Hallo

    Wir haben leider erfahren das unser Bauträger und alleiniger Gesellschafter
    einer GmbH verstorben ist.
    Nun besteht unser Problem darin aus diesem Vertrag herauszukommen, da uns noch der Aussenputz fehlt den wir auch noch nicht bezahlt haben.
    Gibt es irgendwo Vordrucke für eine Kündigung, an den Nachlassverwalter, und was gilt es zu beachten?
    Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Fall ?

    Danke für eure Tips
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2006
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    Was hat....

    der bedauerliche Tod eines Geschäftsführers einer GmbH mit deren vertragserfüllung zu tun.
    Die GmbH kann doch einen neuen GF bestellen/bestimmen.
    Also erstmal nachfragen und dann mit einem Anwalt sprechen.
    MfG
     
  3. Spunk

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    Naja wie schon gesagt "der alleinige Gesellschafter",
    die GmbH will offenbar niemand weiterführen und das Gericht kommt nicht in die
    Gänge einen Nachlassverwalter einzusetzen.
    Ich möchte ja nur so schnell wie möglich aus dem Vertrag um mein Haus fertig zu bauen. Gibt es Fristen die einzuhalten sind??
     
  4. #4 Olaf (†), 29.06.2006
    Zuletzt bearbeitet: 29.06.2006
    Olaf (†)

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    Äh puh,

    jetzt mal auf die Schnelle als Idee, da müssen die Juristen sicher noch nachbessern.
    Ich geh mal davon aus, dass Du nicht der Einzige mit einem schwebenden Vertrag bist. Für ne Kündigung haste ja auch keinen Ansprechpartner so dass diese möglicherweise nicht wirksam zugestellt werden kann.
    Richtiger Weg dürfte sein, sich ans Registergericht zu wenden, Fall schildern und auffordern, einen Notgeschäftsführer einzusetzen - mit Hinweis auf Dringlichkeit. Was besseres fällt mir jetzt auch nicht ein.
    Olaf
    Grad noch mal drübergelesen, das ist ja noch fataler, da Bauträger:
    ..und sofort RA einbeziehen, es geht nicht nur um den Putz, sondern um ein Stück Haus, das heißt Übergabe, Gewährleistung und so weiter. Seht zu, dass die GmbH mit Not-GF schnellstens wieder handlungsfähig wird - dass hat nix mit dem Nachlasspfleger zu tun, der kümmert sich "nur" um die Gesellschaftsanteile und nicht um das Tagesgeschäft.
     
  5. Spunk

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    Erbschaft

    Hallo aus Hagen

    Ich habe am Freitag noch mal mit dem Amtsgericht telefoniert und dabei erfahren,
    das in der Sache eine "Anfechtung einer Erbschaftsannahme" läuft.
    Solange das nicht geklärt ist wird auch kein Not-GF eingesetzt.
    Scheint für mich also zu bedeuten das ich warten muß, oder?
    Zuvor hatte ich bereits mit einem Fachanwalt meiner Rechtschutzversicherung
    telefoniert, die die Kosten dieses evtl. Rechtsstreites natürlich nicht übernimmt,
    dieser macht mir keine Hoffnung auf eine Gewährleistung.
    Also heißt es wohl abwarten, oder hat jemand eine Idee wie ich aus dem Vertrag heraus kommen kann?
    Was kann mir schlimmstenfalls passieren wenn ich den noch fehlenden Aussenputz selbst in Auftrag gebe??

    gruß
    Thomas Schäfer
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja...

    warum will wohl einer das Erbe nicht haben.
    In 99 % der Fälle doch wohl, weil´s bloss Schulden zu erben gibt.
    MfG
     
  7. #7 gast 8015, 03.07.2006
    gast 8015

    gast 8015 Gast

    Setz einen Termin

    Ich würde ihm einen Termin zu Errichtung des Putzes an die Firmenadresse schicken, und gleich darauf hinweisen, dass du wiedrigenfalls eine Fremdfirma beauftragen wirst. Wie aber so ein Brief auszusehen hat, und ob der EIngeschrieben sein muss (und wer den dann übernimmt,...) solltest du mit einem Anwalt besprechen - da kann sicher dein Rechtschutz nochmal was für dich tun. Wie lange hier ein angemesserner Terin in der Zukunft zu liegen hat kann sicher ein Experte sagen. Wenn er diesen Termin (oh Wunder , Oh Wunder) nicht erfüllt, kannst du ganz legal einen anderen zum Verputzen beauftragen. Die Gewährleistung ist dann ein separat zu lösendes Problem (aber mit Glück wird die ohnehin nie schlagend.
     
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