Bauliche Anlage darf nicht genutzt werden - Info nach Umzug erhalten - und nun?

Diskutiere Bauliche Anlage darf nicht genutzt werden - Info nach Umzug erhalten - und nun? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hilfe. Wir haben heute (Freitag, 21 Uhr die Post aus dem Briefkasten genommen) eine Info vom Bauamt erhalten, daß wir unsere bauliche Anlage...

  1. #1 Projektante, 09.05.2014
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    Hilfe.

    Wir haben heute (Freitag, 21 Uhr die Post aus dem Briefkasten genommen) eine Info vom Bauamt erhalten, daß wir unsere bauliche Anlage nicht nutzen dürfen, weil ein Formular fehlt. Das liegt uns vor, muß also "nur noch" zum Bauamt.
    Das Problem dabei ist, daß wir heute unsere 2 Büros komplett leergeräumt haben und in die fragliche bauliche Anlage umgezogen haben und am Montag dort schon arbeien müssen.
    Das fragliche Formular ist die Abnahme vom Bezirksschornsteinfegermeister, der ja schon da war, bevor der Estrich aufgeheizt wurde, bei Inbetriebnahme der Heizung.
    Der zuständige Planer hat das bloß nicht mit eingereicht.

    Meine Idee dazu ist: einscannen, per Mail und als Fax zum Bauamt und am nächstmöglichen dortigen Sprechtag, das ist Dienstag, mit dem angeforderten Original hin...
    und trotzdem ab Montag arbeiten drin.

    Was wäre das worst case Szenario der Reaktion des Bauamts bei diesem Vorgehen?


    Öffu
     
  2. #2 Gast036816, 10.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sie untersagen euch die nutzung des gebäudes und verweisen auf bestimmten passus in den formblättern, in dem steht, dass zuwiderhandlungen mit bis zu xxx.xxx € geahndet werden kann.
     
  3. rose24

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    Hallo,
    ich finde das Vorgehen der Behörde reichlich überzogen. Vermutlich ist das Schreiben des Bauamtes noch kein "Bescheid", so dass erstmal kein Zwangsgeld fällig wird und ihr den Einzug wohl riskieren könnt. Nachdem das Formular tatsächlich ja vorhanden ist, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Ihr müsst ja außerdem beim Amt nicht sagen, dass ihr schon drin seid. Ich würde das Formular sofort ans Bauamt faxen (Mail reicht gegenüber der Behörde nicht), dann sollte alles in Ordnung sein.
    Bei uns in Bayern würde keine Behörde wegen einer fehlenden Kaminkehrerbescheinigung so einen Terz machen - die werden oft erst nachgereicht.
    Grüße
    rose24
     
  4. Neutal

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    Nein, das ist nicht überzogen. Geht das Gebäude mit nicht funktioniernder feuerstätte/ Schornstein in Betrieb, kann es zu schlimmeren führen. Die geforderten Unterlagen sind dem Antragsteller im Normalfall lange vorher bekannt. Einzug ist auch erst nach Fertigstellungsanzeige und Abnahme möglich.
    Dieser Fall ist noch vergleichweise harmlos, da kommt das Bauamt noch auf ganz andere Ideen....
     
  5. #5 Baufuchs, 10.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abnahme?

    Im Freistellungsverfahren gibt es z.B. keine Abnahme.
    Gleichwohl muss die Bescheinigung des Schornis eingereicht werden.

    Da die dem TE schon vorliegt, wird da nichts "anbrennen", wenn er die per Fax verschickt und nä. Woche im Original einreicht.
     
  6. rose24

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    Ja - aber der TE hatte ja geschrieben, dass er die Bescheinigung hat. Sie wurde nur nicht vorgelegt. Was soll also passieren?
     
  7. Neutal

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    Ich denke das nichts passiert wenn die Unterlagen gleich per Fax gesendet werden. Die Behörde kann und darf aus Haftungsgründen noch kein OK erteilen.
     
  8. #8 Gast036816, 12.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    unterschätzt die bauaufsichtler des landes brandenburg nicht. ich würde das nicht so locker sehen.
     
  9. #9 Projektante, 12.05.2014
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    Genau. Mach ich auch nicht. Wir haben trotz eingeräumt bisher nicht im Haus geschlafen :shades...und gleich morgen früh bei Öffnung stehe ich mit dem Zettel beim Amt auf der Matte.

    Danke allen Antwortern.
     
  10. #10 Projektante, 13.05.2014
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    So. Jetzt dürfen wir, hochoffiziell...
     
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