Baulücke schließen

Diskutiere Baulücke schließen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, es geht um einen kleinen Bauplatz (200qm) der verkauft werden soll. Der Platz liegt in der Dorfmitte, früher stand da ein kleines Haus,...

  1. #1 gilla51, 10.07.2010
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    Hallo,
    es geht um einen kleinen Bauplatz (200qm) der verkauft werden soll. Der Platz liegt in der Dorfmitte, früher stand da ein kleines Haus, das vor 8 Jahren abgerissen wurde, seither wird der Platz als privater "Parkplatz" benutzt. In der Straße ist Haus-Hof-Bebauung. Nun kam die Diskussion auf, dass der Platz kein Bauplatz mehr sei, da es eine Regelung gäbe(lt. einem Architekten?) die besagt, dass der Nachbar nach 5 Jahren nicht mehr dulden muss, dass da wieder ein Haus gebaut wird, weil es ihm das Tageslicht nehmen würde. Das Grundstück grenzt im vorderen Bereich an den sehr kleinen Hof des Nachbarn, im hinteren Bereich an seine Gebäudemauer mit 3 Fenstern. Bei einem Neubau müsste evtl. aufgrund der Lage des Platzes eine Mauer vor den Fenstern hochgezogen werden. Die Mauer steht auf der Grundstücksgrenze. Der Hof des Nachbarn ist seit dem Abriss nicht durch eine Mauer begrenzt. Er hat in der Tat wesentlich mehr Licht. Hat schon mal jemand von so einer Regelung gehört, und wenn ja, wo kann das nachgelesen werden?
    Falls jemand einen Tipp hat, wären wir dankbar.
    Gruß Gilla51
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2010
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    Ideen haben die Leute :respekt

    Entweder entsprach das Haus nicht mehr dem jetzt (oder zum Zeitpunkt des Abriss) geltendem Baurecht, dann war der Bestandsschutz am Tage des Abrisses weg. Es hätte auch am nächsten Tag nichts hingebaut werden dürfen.
    Oder aber, es ist nach geltendem Baurecht möglich dort zu bauen. Dann ist es das 2 Tage nach dem Abriss genauso wie 20 Jahre danach.

    Es mag Einschränkungen in der Bebaubarkeit geben hinsichtlich, Gebäudehöhe, Haustiefe, Nutzung, ....

    Es wäre zu prüfen, in wie weit, der Nachbar dort Fenster hinmachen durfte und was die, sollten sie legal gebaut sein, an Abständen auslösen und welche weiteren Folgen daraus erwachsen könnten.

    Gehen Sie zu einem Planer, der sich das mal ansieht, die Baurechtslage prüft und Ihnen erläutert, was Sie auf diesem Grundstück ggf bauen dürften.
    Das kostet sicher etwas, aber es erspart viel Ärger.
     
  3. #3 gilla51, 11.07.2010
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    Vielen Dank für die Antwort.
    das Gebäude des Nachbarn wurde schon vor ca. 35 Jahren komplett schwarz gebaut, zu diesem Zeitpunkt hat er sogar ca. 40cm (über eine Länge von ca. 10 Metern) "überbaut"! Bis heute ohne finanziellen Ausgleich! Frei nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter". Der damalige Besitzer der jetzigen Baulücke hatte keine Ahnung von seinen Rechten. Vor ca. 15 Jahren fand dann ein Besitzerwechsel statt, (auch da wurde nichts gegen den Nachbarn unternommen, falls das überhaupt noch möglich gewesen wäre), nach 7 Jahren wurde das Gebäude abgerissen, das Gelände ist jetzt seit 8 Jahren unbebaut. Nun soll verkauft werden. Aber der Nachbar will gegen einen evtl. Neubau mit den genannten Argumenten seines Architekten Einspruch erheben. Sollte er damit durchkommen, ist der Wert des Geländes gleich null! Insofern ist ihr Rat schon wichtig und wertvoll, wir werden einen Planer befragen, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen.
    Vielen Dank.
     
  4. arteck

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    aha und weiter


    der ist geil:mega_lol::mega_lol:
    leute gibbet..
     
  5. #5 gilla51, 12.07.2010
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    Bei uns heißt das: "Frechheit siegt"!
    Aber dieses Mal hoffentlich nicht!
     
  6. lulu66

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    Der Nachbar, der nicht möchte, dass DU baust, hat einen Schwarzbau und ist mit diesem nicht einmal innerhalb seiner Grundstücksgrenzen geblieben?

    Na dann mal Feuer frei ;)

    Das könnte das nachbarschaftliche Verhältnis aber etwas stören, noch bevor es angefangen hat...
     
  7. #7 Schwarz, 12.07.2010
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    geil - schwarzbau und sooooo eine fresse. tststs :mauer

    soll er mal mit seinem architekten dagegen vorgehen; am besten soll er gleich zur bauaufsicht gehen und denen mitteilen, dass sein bau inzwischen durch gewohnheitsrecht legal geworden ist und bestandsschutz genießt und überhaupt und so. :mega_lol:

    genau!

    viel spaß.
     
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