Baurecht

Diskutiere Baurecht im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hab da mal ne rechtliche Frage. Wenn ich ein Grundstück außerhalb eines Ortes erworben habe, auf dem vor ca. 100 Jahren eine alte Mühle...

  1. #1 Patrick, 17.04.2008
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    Hallo, hab da mal ne rechtliche Frage.
    Wenn ich ein Grundstück außerhalb eines Ortes erworben habe, auf dem vor ca. 100 Jahren eine alte Mühle stand, kann ich dann auf das Bestandsrecht verweisen und dort neu bauen, oder muß ich dafür Landwirt sein ?
    Desweitern such ich nen guten RA, der sich mit Bauen im Außenbereich auskennt.
    Bin für jede Antwort dankbar.
    Gruß Patrick
     
  2. Baumal

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    da können sie nicht auf bestandsrecht verweisen.
    auch wenn sie landwirt wären, muß das nicht unbedingt
    bedeuten das sie dort bauen dürften.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2008
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    Ausserdem ist eine Mühle, die seit 100 Jahren Geschichte ist, so gut wie Arminius Hütte oder Napoleons Feldschmiede.
    Wech ist wech - samt Bestandsirgendwas

    MfG
     
  4. #4 Patrick, 18.04.2008
    Patrick

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    Naja, hab gehört, wenn sich noch alte Aufzeichnungen finden, dann darf auf die Grundmauern bzw. in alter Größe und alter Standort gebaut werden, ohne die Vorraussetzungen nach § 35 BauGB zu prüfen (Bauen im Au0enbereich), von daher müßte dies wesentlich einfacher sein, als ein neuer Aussiedlerhof. Das bezieht sich doch irgendwo auf Denkmal....
     
  5. #5 Eumeltier, 18.04.2008
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    Hallo,

    da ich selber ein Bauernhof im Außenbereich habe, gebe ich mal mein gefährliches Halbwissen zum Besten ;-)

    Gebäude haben Bestandschutz, Nutzungsänderungen sind normalerweise auch kein Problem.
    Aber was weg ist, ist weg - deswegen muß ich mir sehr gut überlegen, ob ich von meinen ruinösen Nebengebäuden was abreiße - oder das baufällige Gebäude solang wie möglich stehen lasse, um es im Falle eines Falles wieder aufbauen zu können.

    Für abgebrannte, eingestürzte etc. Gebäude dürfen Ersatzbauten vorgenommen werden - zu lange warten darf man damit aber auch nicht, also nach 10 Jahren kommen "da stand mal ein Stall" ist nicht.

    Eine weitere Sache gibt es - wenn man eine längere Zeit an dem Ort gewohnt hat, hat man als Bewohner ein Wohnrecht an diesem Ort. Wenn man dann sagt, daß Wohngebäude ist baufällig, Sanierung lohnt nicht, dann darf man normalerweise ein neues Wohngebäude ähnlicher Abmessungen bauen.

    Aber da sind schon einige Leute auf die Nase gefallen - Hof in Außenlage gekauft, wollten dann das Wohnhaus abreißen und neubauen - durften sie nicht, jaaaa... erstmal 10 Jahre in dem alten Schinken wohnen, dann geht das ;-)

    Dann gibt es auch noch die ganz pingeligen Bauämter... laut Satzung gilt bei uns jedes Gebäude, bei dem über 30% (glaube ich) ersetzt wurde als Neubau und der Bestandschutz erlöscht - sowas zieht hier zwar kein Bauamt durch, aber ich habe schon von einem Fall gelesen, wo jemand unter viel Mühe und mit dem Denkmalschutzamt ein Fachwerkhaus saniert hat und dann bei der Endabnahme das Bauamt sagte: Herzlichen Glückwunsch, jetzt dürfen Sie es abreißen, weil der Bestandschutz erlöschen ist.
    Wohl ein Extremfall, aber möglich.

    Aber wer sagt denn, daß das Grundstück kein Bauland ist? Nur weil ein Grundstück offensichtlich im "Außenbereich" liegt, muß es baurechtlich nicht unbedingt Außenbereich sein - mein Grundstück wollte die Gemeinde vor 15 Jahren mal zu Bauland machen (obwohl es 400 Meter vom Dorf entfernt liegt) - ich habe dazu alte Unterlagen hier.
    Warum das nicht geschehen ist, keine Ahnung.

    Aber einfach mal nachforschen, vielleicht ist auf dem Grundstück ja trotz Einzellage Bauland...

    Gruß,
    Martin
     
  6. #6 Der Bauberater, 18.04.2008
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    Nein,

    wenn weg, dann weg. Kein Bestandsschutz, kein Denkmal. :cry
     
  7. #7 Ingo Nielson, 18.04.2008
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    ich habe schon ein wohnhaus im außenbereich neu gebaut...
    einem kollegen ist es in meinem wohnort vor ein paar jahren auch mal gelungen.
    pauschal sagen "geht nicht" ist also nicht richtig.
    man sollte alles im eizelfall prüfen.
     
  8. Pies

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    Es ist ja nicht weg, Fundamente vorhanden bzw. teil der grundmauern :irre
     
  9. #9 Der Bauberater, 22.04.2008
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    Na dann,

    dürfen Sie die Fundamente erhalten und sanieren. Gleiches gilt für die Teile der noch stehenden Grundmauern. Mehr aber auch nicht :mad:
    Muss mich genauer ausdrücken: Wenn das Gebäude weg ist, dann ist auch der Bestandsschutz weg.
    Es wäre evtl. unter ganz gewissen Voraussetzungen vielleicht möglich, dass die Mühle einen so großen historischen Einfluss auf die Umgebung hatte und die Gegend durch die Mühle so stark geprägt wurde, dass sie es genehmigt bekommen die Mühle wieder im Original, am besten mit historischen Baustoffen, aufzubauen.
    Auskunft beim zuständigen Denkmalamt bzw. Reg-Präsidium. Dann aber eben Mühle und nicht Wohnhaus!
    Gruß Peter
     
  10. Baumal

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    ... und davon ab steckt sinn dahinter, das im außenbereich nicht
    gebaut werden soll...
     
  11. Pies

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    und das wäre... wenn du meine nachbarschaft hättest.....
     
  12. Baumal

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    ...macht auch ohne nachbarschaft sinn.
    einfach nur um unsere schöne landschaft zu erhalten....
     
  13. Baumal

    Baumal

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    ... vielleicht mal weniger am a... kratzen, dann klappts auch mit
    der nachbarschaft besser...:Roll
     
  14. Robby

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    Da gibt es idR keinen Bebauungsplan nur mit Landwirschaftlicher Nutzung...

    Da wäre über die zuständige Landwirtschaftskammer erstmal nachzuweisen das die "Maßnahme" Landwirt / Obst / Gemüsebauer / Pferdewirt usw... auch ausreichend Gewinnerzielend ist. Nicht erst bauen wollen dann 2 Ponys anschafffen ...
     
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