Baurechtliche Anforderung Absturzsicherung

Diskutiere Baurechtliche Anforderung Absturzsicherung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben im DG (2. OG)zwei bodentiefe Dreh-/Kippfenster. Vorgesetzt ist eine Absturzsicherung in Form eines Klappladens, der...

  1. #1 carpi2001, 26.09.2019
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    Hallo zusammen,

    wir haben im DG (2. OG)zwei bodentiefe Dreh-/Kippfenster. Vorgesetzt ist eine Absturzsicherung in Form eines Klappladens, der sich über 1,5 Stockwerke (OG + Brüstung DG) erstreckt. Zu öffnen ist er, damit die Fixverglasung im OG von außen gereinigt werden kann.

    Laut Architekt benötigen wir nun eine zusätzliche Absturzsicherung (z.B. aus Glas) für den Fall, dass der Klappladen zum Reinigen geöffnet ist. Das wollen wir natürlich nicht (Optik, Kosten), nachdem der Klappladen vermutlich nicht mehr als zweimal pro Jahr geöffnet wird.

    Was wir uns vorstellen könnten, wären abschließbare Fenster im DG, die wir immer abschließen, bevor der Klappladen geöffnet wird, Technisch lässt sich so natürlich nicht vermeiden, dass der Klappladen auch geöffnet wird, wenn die Fenster nicht abgeschlossen sind.

    Würde so eine Lösung dem Baurecht entsprechen oder hat jemand eine alternative Idee für unser Problem?

    Schöne Grüße
    Bernd
     
  2. #2 Fabian Weber, 26.09.2019
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    Ich kann mir das nicht vorstellen. Hast Du mal ein Foto?
     
  3. #3 carpi2001, 26.09.2019
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    Okay, ist sicher etwas schwierig...

    Hier das Element.

    Die PR Fassade im OG hat eine Fixverglasung, im DG sind die Drh/Kipptüren.

    Das Fassadenelement ist durchgehend und aufklappbar...

    upload_2019-9-26_21-20-32.png

    Klarer geworden? :-)
     
  4. #4 Fabian Weber, 26.09.2019
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    Für das Bauamt würde es reichen, wenn Ihr die Klappläden fest verschraubt. Man könnte zum Beispiel von hinten auf Fußbodenhöhe einen schwarzen Querholm ”anschrauben“.

    Dieser wird dann fürs Fensterputzen wieder demontiert und dann hoffentlich nicht wieder vergessen zu montieren.:e_smiley_brille02:

    Wir haben für eine Abnahme auch mal ein Dachflächenfenster zugeschraubt, weil der Abstand nicht gepasst hat.

    Leider ist Schraube recht bald rausgefallen und das Fenster ging wieder auf.:D
     
  5. #5 carpi2001, 26.09.2019
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    Dank für den Lösungsansatz... :28:

    Könnte es auch reichen, wenn der Laden mit einem (abschließbaren) Treibriegel fixiert ist, der vom DG nicht erreichbar ist?
     
  6. #6 Fabian Weber, 26.09.2019
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    Nimmt doch sowieso niemand ab.
     
  7. #7 Fabian Weber, 26.09.2019
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