Baustrom - Was darf der Bauunternehmer berechnen?

Diskutiere Baustrom - Was darf der Bauunternehmer berechnen? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben nach Fertigstellung unseres EFH vom Bauunternehmen eine Rechnung über den Verbrauch des Baustromes bekommen. Dieses...

  1. #1 LirumLarum99, 24.11.2016
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    Hallo zusammen,

    wir haben nach Fertigstellung unseres EFH vom Bauunternehmen eine Rechnung über den Verbrauch des Baustromes bekommen. Dieses rechnet darin pro kWh 0,39 € netto ab. Der genutze Tarif der Stadtwerke sieht hierfür einen Preis von 0,23 Cent pro kWh netto vor zzgl. rund 8,- Grundgebühr pro Monat. Dass uns der Bauunternehmer den Strom weiter berechnet ist soweit i.O., allerdings sehe ich es mitnichten so, dass er uns den Strom teurer weiterverkaufen kann als man ihm selbst in Rechnung gestellt hat. Er ist ja kein Stromzwischenhändler und wenn er Kosten darüberhinaus geltend machen will, so muss er diese separat aufführen. Seine Argumentation ist, dass er ja schließlich die Beträge vorstrecken musste und darüberhinaus für seine Buchhaltung etc. einen Aufschlag erheben muss.
    Eine Regelung im Vertrag, die dies eindeutig klarstellt, existiert nicht, ich wäre aber auch im Traum nicht darauf gekommen, dass ein Bauunternehmer eine Eigenrechnung in Sachen Strom schreibt und mehr als 50% aufschlägt für "Buchhaltung" und Vorstrecken der Beträge.
    Wie seht ihr das? Wie wird das üblicherweise gehandhabt?

    Besten Dank

    LirumLarum
     
  2. #2 Maximus85, 24.11.2016
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    Hmm, müsste in der VOB Teil B geregelt sein.(habe meine Bettlektüre gerade nicht zur Hand).
    Aber Fast 50 % ist nicht angemessen, denke ich.
     
  3. #3 Andybaut, 24.11.2016
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    So was liest man nicht alle Tage :mega_lol:

    Wer hat den Baustrom den angemeldet?
    Normalerweise macht das der Bauherr bzw. sein Elektriker.
    Der bekommt dann auch die Abrechnung.

    Scheinbar hat das bei dir aber der Rohbauer gemacht?
    Muss wohl, wie sollte er sonst eine Abrechnung bekommen, die er an dich weiterleitet.

    Das ist schon mal eine ungewöhnliche Konstellation. Hatte ich so noch nie.
    Das ist ein ganz neues Geschäftsmodell.

    Spontan hätte ich gesagt, dass er das so nicht machen kann.
    Aber bei längerem nachdenken wüsste ich nicht, warum er das nicht so handhaben kann.

    Ist eine Frechheit und ziemlich einzigartig. Aber ich sehe keine Vorschrift die ihm das verbieten könnte.
    Maximal Preiswucher. Aber da ist er noch weit entfernt von.
     
  4. #4 Andybaut, 24.11.2016
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    Vielleicht kannst du den Spieß aber noch umdrehen.
    Was genau steht in deinem Vertrag?

    Wenn es so wage ist, dann muss er das vielleicht sogar selber zahlen.
    Er hat´s ja auch angemeldet :-)
     
  5. #5 Maximus85, 24.11.2016
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    Aber warum sollst du den für den Strom bezahlen den der AN benutzt ? Wenn noch keine strom auf der Baustelle vorhanden ist und der AN die Anschlüsse stellt kann er das geltend machen(wegen Aufwand) aber der gesamte Stromverbrauch wird doch prozentual auf alle verteilt oder nicht ?!
     
  6. #6 LirumLarum99, 24.11.2016
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    Der Baustrom wurde über den Rohbauer angefragt und installiert (bzw. von dessen Elektriker). Pauschal wuden hierfür 500,- netto abgerechnet. Jedem Gewerk wurden 0,25% anteilige Stromkosten vom Rechnungsbetrag abgezogen wobei dies ja gar nicht das Problem darstellt. Die Sache, dass er mir den Strom quasi teurer weiterverkauft um so angebliche Kosten zu decken, halte ich für höchst fraglich. Wenn ich eine Rechnung bekomme, möchte ich eine transparente Aufstellung und nicht irgendwelche Phantasiepreise für Leistungen, die ich so oder so nicht sehe. Ich werde mir den Vertrag nochmal genau ansehen.
    Danke schonmal :-)
     
  7. #7 tomtom79, 24.11.2016
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    Wer zahlt den die miete für den baustromkasten? Ps EnBW wollte 31cent pro kwh
     
  8. #8 jodler2014, 24.11.2016
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    und wer zahlt die turnusgemäße Überprüfung ?


    Auch der BU ?

    Die Kosten darf er anteilig weiterleiten .. somit geschehen ..Gute Nacht !
     
  9. #9 Andreas Gr, 25.11.2016
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    Es ist tatsächlich so , wenn das bei Ihm durch die Bücher geht, entstehen Ihm weitere Kosten , evtl Steuerberater , HWK ,etc die meist nach Umsatz ihre Rechnung / Beiträge erstellt , und so weiter und so fort , das sind Kosten, die er umlegen muss, damit er kein minus macht.So oder So zahlst Du den Strom , ob direkt, oder in der Leistung mit einkalkuliert!

    Ich kenne das eigentlich so, das das EVU mit den Bauherr direkt abrechnet , deswegen imho auch der Pauschalabzug bei jedem Gewerk.
     
  10. #10 Lonesome Liftboy, 26.11.2016
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    Pech gehabt, entweder zahlen oder streiten. Beim nächsten Mal im Vertrag vorher regeln.
     
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