Bauunterlagen verschwunden. Was nun ?

Diskutiere Bauunterlagen verschwunden. Was nun ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ausgenommen der Kopie der Baugenehmigung vom Amt, fehlen sämtliche Unterlagen der zu erwerbenden Immobilie. Was nun ? Wo kann man noch Fragen...

  1. bauelk

    bauelk

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    Ausgenommen der Kopie der Baugenehmigung vom Amt, fehlen sämtliche Unterlagen der zu erwerbenden Immobilie.

    Was nun ?
    Wo kann man noch Fragen ? Die Immobilie ist ja erst 20J alt.

    Und was ist mit der Bauunterlagenverordnung? dort steht muss aufgehoben werden bis beräumt ist. Jetzt hat der Verkäufer aber nix mehr zum weiterreichen. Und nu ? Muss jemand irgendwann Strafe zahlen ?
    Muss ich kostenpflichtig neu erstellen lassen ? Kann ich die Kosten dafür noch dem Verkäufer aufdrücken ? Notartermin steht bevor!

    der Bauelk
     
  2. DirkZ1

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    Im Archiv des Bauamtes, Einsichtnahme/Kopiererstellung kann nur der Eigentümer machen, kostet in Hessen ab 50 Euro die Einsichtnahme, zzgl. Kosten für Kopien
     
  3. Taipan

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    Verlinke uns mal bitte die "Bauunterlagenverordnung". Mein Google ist grade zu blöd dafür.
     
  4. Taipan

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    Hat sich erledigt. Es gibt in dieser Vordnung keine Bußgelder. Also wird nichts passieren, außer dass das Bauamt die mal haben will und Du die zeigen musst. Also irgendwie besorgen und danach dafür sorgen dass eine vollständige aktuelle Kopie im Bauaktenarchiv liegt ....
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 13.06.2014
    Ralf Wortmann

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    @Bauelk:

    Sofern ich deine Frage richtig interpretiere, willst du ein Haus kaufen, aber der Verkäufer kann dir die Baugenehmigungsunterlagen (Pläne, Statik, etc.) nicht vorlegen.

    Da ist Vorsicht geboten. Rechtzeitig vor dem Notartermin solltest du dich vergewissern, dass das Haus auch tatsächlich entsprechend der Baugenehmigung errichtet wurde. Nicht unterschreiben, solange das nicht klar ist, zumindest nicht, wenn du keine Risiken eingehen willst.

    Hin und wieder wird von der Baugenehmigung abgewichen, z.B. durch einen Anbau oder durch Überschreitung der Traufhöhe, etc. und dann hast du es partiell mit einem Schwarzbau zu tun. Ggf. einen Gutachter beauftragen, der soll (mit Vollmacht des Verkäufers) im Bauaktenarchiv die Unterlagen einsehen (und gleich kopieren lassen) und diese mit der Realität vor Ort vergleichen. Ein SV wäre zur Feststellung etwaiger Mängel sowieso stets ratsam.

    Nicht, dass das ein Ersatz wäre, aber kann der Verkäufer wenigstens einen Energieausweis vorlegen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Noch ein Hinweis dazu:

    Der Eigentümer ist stets und immer beweispflichtig für die Baurechtskonformität seiner Immobilie(n) zum jeweiligen Errichtungs- oder Änderungszeitpunkt.
    Die Archive der Bauämter dienen denen nur dazu, im Antragsfalle abgleichen zu können, was denn da legal war, damit man denen nicht "en passant" Schwarzbauten als legal unterjubeln kann!

    Ob "einfach so" Einblick in die Akte gewährt wird, liegt im Ermessen des Amtes. Es gibt Bauämter, die das nicht mehr machen!
    Dann kann nur im Rahmen eines laufenden Verfahrens (z.B. Bauvoranfrage) Akteneinsicht genommen werden.

    Dies kann entweder der Eigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person machen. Vorher nachfragen, welche Nachweise verlangt werden!
    Es gibt Kommunen, bei denen ein rel. aktueller (meist < 1/4 Jahr) Nachweis wie Grundbuchauszug, kommunaler Bescheid o.ä. verlangt wird, damit nicht der Verkäufer rumschnüffeln kann, ob denn der Käufer da nicht was mit seinem alten Hütchen macht!
     
  7. bauelk

    bauelk

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    Naja einen verbrauchsbasierten also nix....
     
Thema: Bauunterlagen verschwunden. Was nun ?
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