Bauvoranfrage stellen

Diskutiere Bauvoranfrage stellen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin ganz neu gelandet hier im Forum :) und ich habe eine Frage, ich weiß allerdings nicht, ob hier der Thread der richtige ist, ich...

  1. Sannie

    Sannie

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    Hallo, ich bin ganz neu gelandet hier im Forum :)

    und ich habe eine Frage, ich weiß allerdings nicht, ob hier der Thread der richtige ist, ich hoffe aber.

    Ich würde gern jemanden um Hilfe bitten, da ich eine Bauvoranfrage stellen will und sowas noch nie gemacht habe und mich mit bestimmten Fragen auf dem Formblatt, welches ich benutzen soll dafür, nicht auskenne.

    Es geht um eine Haushälfte auf einem Grundstück im Aussenbereich und ich möchte die Haushälfte zu Wohnzwecken ausbauen und alles für eine kleine Gärtnerei nutzen.

    Ich leg gleich los mit meinen Fragen und hoffe, dass sie jemand beantworten kann und sie auch beantworten mag.

    Also:

    ich muß ankreuzen "Antrag auf Vorbescheid"

    dann steht da:

    "Soll durch die Gemeinde eine Weiterleitung als Bauantrag erfolgen, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll?"

    Was heißt das? Soll ich gleich einen Bauantrag stelllen? Was ist Vor- und Nachteil?
    .................................................

    Bauherr/Antragsteller = das bin ich

    Vertreter des Bauherrn = gibts keinen, wenn ich es allein planen will?

    Entwurfsverfasser = bin auch ich, weil ich es plane und entwerfe?
    ...................

    dann kommt die Nennung von:

    Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO MV

    und ich könnte ankreuzen:

    Architekt
    Ingenieur
    Innenarchitekt
    Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
    Bauvorlageberechtigung ist nicht erforderlich


    und was soll ich da ankreuzen?
    .............................................

    Dann gehts darum ob eine Baulast eingetragen ist. Woher weiß ich das?
    ........................................

    Dann kommen die Angaben zum Vorhaben. Muß ich dort auch eintragen, ob ich das Haus nur für Wohnzwecke haben möchte oder ist es im Aussenbereich besser zu beantragen, dass man das Haus auch für die Gärtnerei möchte. Unten ist es z.B. noch Stall und ich dachte auch den für Pflanzen und Geräte zu benutzen.

    Es gibt unten auch ein Badezimmer und eine dreiviertel Küche, die ich miterworben habe. Die wurden zuletzt im Dezember 2007 (ich kaufte die Haushälfte 8/06 von einer Gesellschaft) von der ehemaligen Pächterin mit meiner Kulanz genutzt und sie hatte auch diese Küche und das Badezimmer eingebaut, obwohl es nur gepachtet war. Dann zog sie da aus und seitdem steht es leer.
    ...................................

    Nun ist die Bezeichnung der Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden ist dran.
    Wie detailliert muß das sein? Oder reicht es wenn ich schreibe, ob Wohnnutzung und Gärtnerei möglich ist?
    ..................................

    Punkt 3 geht wieder auf diese Genehmigungsfreistellung ein und konkret geht es da um, ob Vorhaben in einem Bebauungsplan liegt.
    Also nein, denk ich, denn ich weiß von keinem Bebauungsplan.
    ...................................

    Punkt 4. Hier gehts um Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

    Was soll ich hier schreiben? Ist es schon eine Abweichung, wenn ich eine Gärtnerei einrichten will und im Haus Wohnen/Arbeiten will, weil alles im Aussenbereich liegt?
    ....................................

    Und nun bekam ich die Auskunft, dass ich den Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beifügen soll.

    Muß ich da irgendetwas drauf eintragen?
    ...................................

    Und auch einen Lageplan soll ich erstellen. Was muß da alles rauf?
    .................................

    Wie ihr seht - ich habe eigentlich zu allem Fragen und ich würde total glücklich sein, wenn ihr mir helfen könntet damit.

    Freundliche Grüße von Sannie
     
  2. #2 Gast036816, 31.03.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Fragen über Fragen

    moin Moin,

    hier ist die Fachfrau oder der Fachmann gefragt - ohne Architektin oder Architekt geht das nicht. Die Frage Baulasteintragung kann niemand ohne Plan beantworten - nur einmal als Beispiel herausgegriffen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. Sannie

    Sannie

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    Hallo Rolf,

    danke für deine Antwort. Mit welchen Kosten ist denn da ungefähr zu rechnen - erstmal nur für die Bauvoranfrage?
     
  4. #4 Gast036816, 31.03.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Honorarkosten

    Moin Moin,


    Der Kollege, der dann planen und einreichen soll, wird nach HOAI abrechnen, die Honorarhöhe richtet sich nach den anrechenbaren Herstellkosten:

    nur als Beispiel

    - Herstellkosten 100.000 €
    - Honorarzone III Unten
    - Umbauzuschlag 20%
    - Phase 1 bis 4 = 27 %
    - Nebenkosten 2,50 %

    Honorar nach Tafel § 16 = 11.311 € = 100%, davon 27 % = 3.053,97 € + 20 % Umbauzuschlag = 3.664,76 € + Nebenkosten 2,50 % = 3.756,38 € Netto.

    Wie gesagt dies ist nur ein Beispiel.

    Sie können auch einmal nach einem Honorarrechner im Net gockeln.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  5. Sannie

    Sannie

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    Hallo Rolf, na, so hoch werden die Kosten nicht sein, da 4 Wände, Dach und ein paar Fenster schon da sind. Es geht vordringlich um die Trennwand zwischen den beiden Haushälften und um einen dicken Balken - einen tragenden in der Zwischendecke zwischen Erdgeschoß und Obergeschoß. Mehr Geschoße gibts nicht. Dieser Balken, der nicht auf die andere Hälfte reicht, sondern genau bis zur Grenze, hängt ein wenig und ich wollte ihn mit der zu mauernden Wand stützen.

    Für den Innenausbau kann ich mit meinen zwei Händen rechnen und bräuchte natürlich noch Handwerker für die speziellen Dinge, wie Strom- und Wassergeschichten.

    Ich werde dann mal ein bisschen rumfragen.

    Danke für Ihre Auskunft.
     
  6. #6 Gast036816, 01.04.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Honorarkosten

    Moin Moin,

    ich hatte ein Rechenbeispiel eingestellt, wie hoch die Herstellkosten tatsächlich sind, muss vor Ort ermittelt werden.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  7. #7 ManfredH, 01.04.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hallo, ich glaube, liegt hier ein Missverständnis vor.

    Das Rechenbeispiel bezieht sich auf LP 1-4, also komplette Entwurfs- und Eingabeplanung. Gefragt war aber nach dem Honorar für einen Antrag auf Vorbescheid - den man ja gerade deshalb stellt, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der beabsichtigten Massnahme abzufragen, und damit den Aufwand und die Kosten für die (möglicherweise vergebliche) weitere Planung zu vermeiden.

    Dafür gibt es keine Honorarregelung in der HOAI; üblicherweise wird sowas dann nach Zeitaufwand abgerechnet. Wegen des geringen Umfangs sollte das m.E. im vorliegenden Fall mit einigen wenigen Stunden erledigt sein.
     
Thema: Bauvoranfrage stellen
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