Bauvorlageberechtigung

Diskutiere Bauvorlageberechtigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich und ein freund haben uns jeweils ein grundstück gekauft, sie liegen nebeneinander, und sollen jeweils ein gebäude mit zwei wohnungen...

  1. #1 Zimmermann567, 13.12.2015
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    Hallo,
    Ich und ein freund haben uns jeweils ein grundstück gekauft, sie liegen nebeneinander, und sollen jeweils ein gebäude mit zwei wohnungen bekommen. Die beiden gebäude sollen an der grenze zusammengebaut werden. Jede wohnung soll ca 90m2 bekommen. Die anordnung der wohnungen soll nebeneinander geschehen. Ich frage mich jetzt ob ich als meister bei diesem bauvorhaben bauvorlageberechtigt bin, in bayern.ich denke es handle sich um je 1 gebäude mit zwei nutzungseinheiten der gebäudeklasse 2. der gesamte komplex wird am ende jedoch eher reihenhaus charakter haben. Habe ich hier recht oder sollte ich nochmal nachhacken? Danke schonmal für die Hilfe.
     
  2. #2 Scoundrel, 13.12.2015
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    Ich würde das so einschätzen, dass du Bauvorlageberechtigt bist, solange du hier auch zwei Bauanträge stellst. Das macht ja auch nur Sinn bei zwei Bauherren und zwei Grundstücken.

    Aber ein kurzer Anruf auf dem Amt, ist sicher weniger aufwendig, als hinterher zu merken, dass dem nicht so ist.
     
  3. #3 Frau Maier, 13.12.2015
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    ...und ein Blick in die BayBO sagt auch vieles!
     
  4. #4 Scoundrel, 13.12.2015
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    Ja, die sagt er ist Bauvorlageberechtigt, solange es 2 Bauvorhaben sind. Und das ist ja der Knackpunkt. Sollte dies vom Bauamt anders gewertet werden, als er das jetzt einschätzt, wäre dies nicht mehr der Fall.
     
  5. #5 Der Bauberater, 14.12.2015
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  6. #6 Thomas B, 14.12.2015
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    Die Fragestellung lässt vermuten, dass der TE bisher noch nicht allzu viele Bauanträge bearbeitet hat.

    Und das Thema Gestaltung/ Entwurf/ Detailplanung gehört meines Wissens auch nicht zu den Kernkompetenzen eines Zimmerers (das Dach natürlich ausgenommen!).

    Verständlich: Macht man's selber, spart man Geld. Aber: Kann man's auch selber (wenigstens gut)?
     
  7. reezer

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    vielleicht muß es ja garnicht "gut" werden, vielleicht ist "ausreichend" auch ausreichend :28:
     
  8. #8 Thomas B, 14.12.2015
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    Ja....vielleicht.
    Nur: wenn ich so viel Geld ausgebe (Hausbau), wäre mir wohl ein "ausreichend" nicht ausreichend. Ein ausreichend halte ich für akzeptabel, wenn es essenstechnisch mal fix gehen muss. Dann tut's auch mal ein Burger. Muss ich aber auch nicht allzu oft haben. Ist aber natürlich schon mal ausreichend.

    In den Grundrissdiskussionen haben wir ja auch aktuell DIY-Horror-Beispiele, bei denen zwar gespart wird (Planung) aber anderer Stelle (unnötige(/ schlecht geplante m²) Geld verschleudert wird.

    Man sollte sich auch selbstkritisch die Frage stellen, ob man als Zimmermann, der sicher toll Dachstühle aufrichten kann, ganze Häuser planen kann. Das Haus beginnt ja idR weiter unten (Fundamente), beinhaltet die komplette Installation, aber auch baurechtliche Belange usw. usf.,...nicht eben das Gebiet, auf dem der Zimmermann tagtäglich unterwegs ist.

    Solange es für ein ausreichend reicht (und es einem selber auch genügt), mag das ja angehen. Blöd wäre natürlich ein "mangelhaft".
     
  9. Neutal

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    Erfahrung macht den Meister ;-) . Ganz ab davon. Ich habe genug anderes zu tun, als mich mit der Planung eines Hauses abzumühen und dann noch den Bauantrag zu erstellen. Solche Dinge erledigt ein Architekt für mich, weil es einfach schneller geht und er routinierter ist. Von der Berufshaftpflicht her ist es bei uns eigentlich kein Problem, zumindest bei mir sind Planungsfehler mitversichert. Die Berufshaftpflich habe ich aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.
    Für kleinere Objekte reich ich schon mal einen Antrag ein, das aber bleibt die Ausnahme.
    Anzumerken wäre allerding, das, zumindest im Hamburger Raum, die Ausbildung der Architekten doch zu wünschen übrig läßt. Hier könnte sich manch ein Kunde glücklich schätzen, wenn die Planung vom Zimmerer übernommen worden wäre. Ein massivhaus würde ich sowiso nicht planen und im Holzbau bin ich den meisten Architekten überlegen, zumindest in der Detailplanung
     
  10. #10 Zimmermann567, 14.12.2015
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    Danke für die zahlreichen antworten.
    Es mag sein dass sich eine person die studiert hat während des studiums viel wissen aneignen kann, jedoch sollte man nicht davon ausgehen dass jeder der studiert hat gleichwoll fachwissen bzw kompetenz besitzt. Deshalb sollte man auch nicht davon ausgehen dass jeder der nicht studiert hat deshalb gleich dumm bzw dümmer ist als ein anderer. Ich kenne genug architekten etc. die auch obwohl sie ihrer berufserfahrung wegen fähiger sein sollten als manch handwerker nicht im geringsten ahnung von konstruktion, technik und detailplanung haben.
    Ich finde es ziemlich anmaßend hier jemanden nur weil er kein "Ing." auf der Stirn hat hier gleich unfähigkeit zu bescheinigen. Es könnte ja sein dass es Zimmermeister gibt die durchaus Ahnung von Fundamenten und auch installation haben, da wir ja auch nicht den ganzen tag nur sturr auf das starren was uns der meisterbrief bescheinigt. Wenn man hier keine fragen stellen darf sondern sich nur über das handwerk ausgelassen wird, um sich selber zu profilieren sollte mal jeder nachdenken ob er auch schon mal fragen gestellt hat die er vielleicht auch so hätte wissen müssen.
    Sorry aber das musste mal gesagt werden.
    Danke an diejenigen die hier zu Lösungen beitragen wollen.
     
  11. #11 Zimmermann567, 14.12.2015
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    Danke Flocke,
    Hast recht. So hätte ich es wahrscheinlich auch schreiben sollen.
    Gruss nach Hamburg.
     
  12. #12 Villert, 15.12.2015
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    da hast du absolut recht... zumal ja ein architekt quasi auch nur der dr. med unter den ings ist
     
  13. Taipan

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    quatsch.
     
  14. #14 Thomas B, 15.12.2015
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    Natürlich nicht! Wer frisch vom Studium kommt, ist sicherlich nicht ein Ausbund an Kompetenz...wie auch?!

    Kann ich nicht beurteilen.

    Solltest Du mich damit meinen, so kann ich Dir versichern, dass ich Dir -alleine schon mangels Kenntnis Deines Wissens!!!- mit Sicherheit keine Unfähigkeit bescheinigt habe.

    Es ist aber nun mal so, dass sich Zimmerer offenkundig mehr mit Dächern beschäftigen, Architekten eher das Große ganze planen.

    Alleine Deine Frage, ob Du vorlageberechtigt bist, ließ mich vermuten, dass Du wohl nicht allzu viele Häuser eingereicht haben wirst...sonst wäre die Frage ja irgendwie überflüssig. Insofern bist Du was das angelangt -so meine Vermutung- wahrscheinlich noch "unbeleckt" sein...wie eine Ing. der frisch vom Studium kommt...zum Beispiel.

    Inkompetenz unterstelle ich Dir nicht...höchstens etwas Dünnhäutigkeit. Und evtl. ein wenig mangelnde Fähigkeit zur Selbstkritik? Oder ist das schon wieder anmaßend? Gar arrogant? Oh Mann...
     
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